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   BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98   

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https://dejure.org/2000,4957
BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98 (https://dejure.org/2000,4957)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2000 - 1 BvL 18/98 (https://dejure.org/2000,4957)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2000 - 1 BvL 18/98 (https://dejure.org/2000,4957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob SGB 6 § 54 Abs 3 S 3, § 71 Abs 2, §§ 72, 73, 74 durch die begrenzte Gesamtleistungsbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen mittelbar die Frauen diskriminieren

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit - Bundesrecht - Grundgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - Rentenreformgesetz - Rentenversicherung - Reform - Zulässigkeit - Vorlage - Bundesverfassungsgericht

  • Judicialis

    SGB VI § 54 Abs. 3 Satz 3; ; SGB VI § ... 71 Abs. 2; ; SGB VI § 71; ; SGB VI § 72; ; SGB VI § 73; ; SGB VI § 74; ; SGB VI § 153 Abs. 2; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GG Artikel 3 Absatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung von Frauen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 97, 49 ; stRspr).

    Dies bleibt Aufgabe des Fachgerichts (vgl. BVerfGE 97, 49 ), der das Sozialgericht hier nicht gerecht geworden ist.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    Sie ist dann an Art. 14 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    Hat das vorlegende Gericht die Vorstellung, die Kompensation sei durch eine Erhöhung des den Rentenversicherungsträgern aus Haushaltsmitteln gewährten Bundeszuschusses (vgl. § 153 Abs. 2 SGB VI) zu finanzieren, so stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Art. 3 Abs. 2 GG den Haushaltsgesetzgeber zu entsprechenden Leistungen verpflichtet und damit die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments (vgl. BVerfGE 79, 311 ) einschränkt.
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    Dementsprechend geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch eine (weitere) Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung eine andere Entscheidung als eine Klagabweisung ist (vgl. BVerfGE 72, 9 ; 84, 233 ).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    Dementsprechend geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch eine (weitere) Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung eine andere Entscheidung als eine Klagabweisung ist (vgl. BVerfGE 72, 9 ; 84, 233 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    Auch insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 89, 329 ).
  • SG Mannheim, 22.10.1998 - S 9 RJ 361/98
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 22. Oktober 1998 (S 9 RJ 361/98) -.
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des

    Unbeschadet dessen muss vom vorlegenden Gericht aber jedenfalls verlangt werden, dass es aufzeigt, welche der möglichen, vom Gesetzgeber bei der Herstellung einer verfassungsgemäßen Rechtslage offen stehenden Optionen der Klage zum Erfolg verhelfen würde (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. April 2000 - 1 BvL 18/98 -, Abdruck S. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
    Jedes deutsche Gericht muss zwar eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 GG einholen, wenn es ein - nachkonstitutionelles formelles - Gesetz für grundgesetzwidrig hält (zu den weiteren Voraussetzungen vgl ua BVerfG NZS 2000, Seite 508), der Senat hat sich eine derartige Überzeugung jedoch auch in Erwägung der Ausführungen der Klägerin nicht bilden können.
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