Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
| Erster Abschnitt - Finanzierungsgrundsatz und Rentenversicherungsbericht (§§ 153 - 156) |
| Erster Unterabschnitt - Umlageverfahren (§ 153) |
(1) In der Rentenversicherung werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Entnahmen aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.
(2) Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung sind insbesondere die Beiträge und die Zuschüsse des Bundes, Einnahmen der knappschaftlichen Rentenversicherung sind insbesondere die Beiträge und die Mittel des Bundes zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben.
(3) 1Nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Vierten Buches übertragene Wertguthaben sind nicht Teil des Umlageverfahrens. 2Insbesondere sind die aus der Übertragung und Verwendung von Wertguthaben fließenden und zu verwaltenden Mittel keine Einnahmen, Ausgaben oder Zahlungsverpflichtungen der allgemeinen Rentenversicherung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2009 | Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze | 21.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 153 SGB VI
97 Entscheidungen zu § 153 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2025 - L 10 KR 366/24
- VerfGH Bayern, 06.12.2017 - 15-VII-13
Kein Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten eines Beamten
- BSG, 27.03.2025 - B 5 R 2/24 R
Nachzahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an einen ...
- BFH, 17.08.2022 - I R 17/19
Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989
Zum selben Verfahren:
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2019 - 1 K 293/15
Besteuerungsrecht für eine Rente aus der deutschen gesetzlichen ...
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2019 - 1 K 293/15
- LSG Hessen, 19.11.2024 - L 2 R 160/23
- LSG Bayern, 11.12.2023 - L 13 R 563/21
Rentenversicherung: Rückwirkende Entrichtung von freiwilligen Beiträgen zur ...
- BSG, 05.03.2026 - B 12 KR 5/24 R
Kranken- und Pflegeversicherung - Rentnerin - Beitragspflicht einer Rente aus ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 1 L 88/23
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- BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 14/15 R
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