Rechtsprechung
BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 34 StPO; § 32 BbgJVollzG; § 34 Abs. 4 BbgJVollzG
Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf Langzeitbesuche und auf Freistellung von der Arbeit; Verbot objektiver Willkür; Pflicht zur Begründung auch unanfechtbarer Entscheidungen bei Antragsablehnung; Willkürverstoß bei fehlender ... - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend die Zurückweisung von Anträgen eines Strafgefangenen auf Erlass einstweiliger Anordnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 S 1 JVollzG BB, § 32 Abs 3 JVollzG BB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz - Wolters Kluwer
Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Häftlings in Anwesenheit des Pfarrers oder eines Sozialarbeiters
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Gefangenen zur Pflege der familiären Kontakte ohne Aufsicht
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Häftlings in Anwesenheit des Pfarrers oder eines Sozialarbeiters
- rechtsportal.de
Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Gefangenen zur Pflege der familiären Kontakte ohne Aufsicht
- rechtsportal.de
Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Häftlings in Anwesenheit des Pfarrers oder eines Sozialarbeiters
- rechtsportal.de
Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Gefangenen zur Pflege der familiären Kontakte ohne Aufsicht
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einstweiliger Rechtsschutz im Strafvollzug - und die Begründungspflicht der Strafvollstreckungskammer
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 17.11.2016 - 21 StVK 96/16
- LG Cottbus, 17.11.2016 - 21 StVK 994/16
- LG Cottbus, 17.11.2016 - 21 StVK 996/16
- BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16
- LG Cottbus, 02.02.2017 - 21 StVK 994/16
- LG Cottbus, 17.02.2017 - 21 StVK 1/17
- OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 Ws (Vollz) 50/17
- OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 21 StVK 1/17
- BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 620
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus …
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann deshalb dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, NJW 2016, S. 861 ). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
a) Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7). - BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann deshalb dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, NJW 2016, S. 861 ). - BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines …
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Inhaltlich muss die Begründung die rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen erkennen lassen, auf denen eine Entscheidung beruht (vgl. zum Inhalt der Begründungspflicht etwa BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95 -, juris, Rn. 12;… Pollähne, in: Gerke/Julius/Temming et al., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 34 Rn. 5). - BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz …
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7). - BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch …
- BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere …