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   BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74   

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https://dejure.org/1977,227
BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1977,227)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1977 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1977,227)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1977 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1977,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 216
  • NJW 1977, 1769 (Ls.)
  • DB 1978, 1867
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Beschwerdeführer kann als Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, er sei aufgrund von Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen worden, die formell und materiell nicht der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)).

    Das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG , nur aufgrund solcher Bestimmungen zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)), ist nicht verletzt.

    Es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen oder auch die nachträgliche Änderung einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung ist (BVerfGE 9, 3 (12); 14, 245 (249)).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Beschwerdeführer kann als Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, er sei aufgrund von Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen worden, die formell und materiell nicht der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)).

    Das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG , nur aufgrund solcher Bestimmungen zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)), ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Auch vermöge die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1975 (BVerfGE 40, 56 ) zur Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungssteuer, nach der das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG einen anderen Inhalt habe als das des Art. 105 Abs. 2 iVm Art. 72 Abs. 1 GG , nicht zu überzeugen.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 4. Juni 1975 (BVerfGE 40, 56 ) eingehend begründet, daß die herkömmlichen örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern nicht mit bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig im Sinne dieser Vorschrift sind.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Beschwerdeführer kann als Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, er sei aufgrund von Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen worden, die formell und materiell nicht der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)).

    Das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG , nur aufgrund solcher Bestimmungen zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)), ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Die Getränkesteuer ist keine "Berufssteuer" (vgl BVerfGE 16, 147 (186f)).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen oder auch die nachträgliche Änderung einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung ist (BVerfGE 9, 3 (12); 14, 245 (249)).
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Zu den herkömmlichen Steuern in diesem Sinne gehören jedenfalls die bei Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes am 1. Januar 1970 üblicherweise bestehenden örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern (BVerfGE 40, 52 (55)).
  • VerfGH Bayern, 04.04.1975 - 20-VII-73

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auf seine Entscheidung vom 4. April 1975 (Vf 20-VII-73) zum Bayerischen Vergnügungssteuergesetz hingewiesen.
  • BFH, 21.02.2018 - II R 21/15

    HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

    Die herkömmlichen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern gelten demnach als nicht mit bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig i.S. des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (BVerfG-Beschlüsse vom 4. Juni 1975 2 BvL 16/73, BVerfGE 40, 52; vom 4. Juni 1975 2 BvR 824/74, BVerfGE 40, 56; vom 23. März 1977 2 BvR 812/74, BVerfGE 44, 216, und vom 26. Februar 1985 2 BvL 14/84, BVerfGE 69, 174, BStBl II 1985, 439).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Im vorliegenden Verfahren anzuwenden ist aber die bei Abschluß der Vereinbarung im Jahre 1993 geltende Fassung der Vorschrift (vgl zB BVerfGE 9, 3, 12; 14, 245, 249; 44, 216, 226; 98, 106, 130 betr Rechtsverordnungen, für die es auf das Vorliegen der Ermächtigung im Zeitpunkt ihres Erlasses ankommt).
  • BGH, 27.07.2023 - I ZR 144/22

    Ladenöffnung an Sonntagen

    a) Allerdings ist anerkannt, dass der Fortfall der Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG nicht zum Erlöschen der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung führt (vgl. BVerfGE 9, 3 [juris Rn. 32]; BVerfGE 14, 245 [juris Rn. 16]; BVerfGE 44, 216 [juris Rn. 26]).
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