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   BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08   

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BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 (https://dejure.org/2008,3148)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 (https://dejure.org/2008,3148)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 437/08 (https://dejure.org/2008,3148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil nur in Willkürfällen! (IBR 2009, 99)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 294
  • VergabeR 2008, 924
  • ZfBR 2008, 816
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Soweit die Beschwerdeführer vortragen, das landgerichtliche Urteil versage ihnen die Gewährung von Primärrechtsschutz, haben sie eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 20 Abs. 3 GG, der einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten verlangt (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 107, 395 ), weder ausdrücklich gerügt noch substantiiert dargelegt.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Soweit die Beschwerdeführer vortragen, das landgerichtliche Urteil versage ihnen die Gewährung von Primärrechtsschutz, haben sie eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 20 Abs. 3 GG, der einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten verlangt (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 107, 395 ), weder ausdrücklich gerügt noch substantiiert dargelegt.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Die Vergabe eines Öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers (vgl. BVerfGE 116, 135 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Art. 3 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn "die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen" (vgl. BVerfGE 86, 59 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Teilweise wird angenommen, ein Unterlassungsanspruch komme nur bei Willkür oder einem bewusst diskriminierenden Verhalten des Auftraggebers in Betracht (vgl. die Überlegungen des BVerfG (NJW 2006, 3701 = NZBau 2006, 791= VergabeR 2006, 871; VergabeR 2008, 924; LG Düsseldorf NZBau 2009, 142 m.w.N. [für den Fall der Aufhebung eines Vergabeverfahrens]).

    Ein Grundsatz "dulde und liquidiere" besteht im deutschen Recht bei rechtswidrigen Handlungen nicht (vgl. Braun, Anm. zu BVerfG VergabeR 2008, 924, 925; zu enteignungsgleichen Eingriffen s. Palandt/Bassenge, a.a.O., Überbl. v. § 903 Rdnr. 14).

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 27.2.2008, 1 BvR 437/08, VergabeR 2008, 924, juris) sehe den Schutzbereich von Art. 3 Abs. 1 GG bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erst dann als verletzt an, wenn die Grenzen des Willkürverbots durch den Auftraggeber verletzt würden.

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber, aber auch die der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Kriterien berühren grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, juris Rn. 59; Beschl. v. 27.2.2008, 1 BvR 437/08, ZfBR 2008, 816, juris Rn. 2; Beschl. v. 1.11.2010, 1 BvR 261/10, NZS 2011, 580, juris Rn. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Denn das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt (vgl. nur Beschluss v. 27.02.2008 - 1 BvR 437/08, ZfBR 2008, 816).
  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

    Die Marktzugangs- und sonstigen Rechte der Leistungserbringer i.S.d. Art. 12 GG werden bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen gemäß dem Vergaberecht nämlich bereits dadurch gewahrt, dass sie - wie hier - am Wettbewerb um die ausgeschriebenen Verträge teilhaben können und nicht auf Dauer, sondern nur während der begrenzten Vertragslaufzeit von der Berücksichtigung bei künftigen Versorgungsentscheidungen ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteile vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R m.z.N., und vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R; Jaeger, ZwER 2005, 31, 46; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2010, 1 BvR 261/10, und vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).
  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Dass mit der Erteilung des Zuschlags an einen einzelnen Bieter die konkurrierenden Anbieter für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von diesem Markt ausgeschlossen sind, ist einem Vergabeverfahren wesenseigen und verletzt ebenfalls nicht die Grundrechte der erfolglosen Bieter (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 21 KR 36/09

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

    der Ersetzungspflicht nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V in ihrem Recht aus Artikel 12 Abs. 1 GG verletzt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 m.w.N.) davon ausgeht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2009 - L 21 KR 40/09

    Eignungskriterium "Produktionskapazität" kein ungewöhnliches Wagnis!

    Soweit die AS geltend macht, dass sie durch Rabattvereinbarungen i.V.m. der Ersetzungspflicht nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V in ihren Rechten aus Art. 14 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG verletzt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 m.w.N.) davon ausgeht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 36/09

    Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Soweit die AS geltend macht, dass sie durch Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. der Ersetzungspflicht nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (vergl. Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 m.w.N.) davon ausgeht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts;

    Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 - zitiert nach ibr-online).
  • VK Bund, 27.03.2009 - VK 3-46/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Art. 3 Abs. 1 GG ist in diesem Zusammenhang erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen - es muss also eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08).
  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-200/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-197/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

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