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   BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07   

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BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07 (https://dejure.org/2008,3046)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 BvR 482/07 (https://dejure.org/2008,3046)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 (https://dejure.org/2008,3046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer die Beschreitung des Rechtswegs in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwerenden Auslegung und Anwendung der Verfahrensvorschriften; Grenze einer Erschwerung der Anforderungen an die Darlegung der ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 152a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 6
    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung nach Überschreitung der Urteilsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3275
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Dies gilt auch, wenn das Prozessrecht - wie hier § 78 Abs. 3 und Abs. 4 AsylVfG - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl 1995, S. 35; BVerfGK 5, 369 ).

    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfGK 5, 369 m.w.N.).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfGK 5, 369 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Der Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) steht der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    a) Soweit durch die Prozessordnungen Rechtsbehelfe vorgesehen sind, verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der Verfahrensvorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 77, 275 ; 84, 366 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Der Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) steht der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Der Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) steht der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Die in keiner Weise nach außen dokumentierte Willensbildung des Einzelrichters kann nicht tauglicher Anknüpfungspunkt für den Lauf der im Rahmen des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO maßgeblichen Fünfmonatsfrist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OBG 1/92 -, BVerwGE 92, 367 ) sein.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Dies gilt auch, wenn das Prozessrecht - wie hier § 78 Abs. 3 und Abs. 4 AsylVfG - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl 1995, S. 35; BVerfGK 5, 369 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfGK 5, 369 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    a) Soweit durch die Prozessordnungen Rechtsbehelfe vorgesehen sind, verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der Verfahrensvorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 77, 275 ; 84, 366 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
    Der Verwaltungsgerichtshof hat außer Acht gelassen, dass Darlegungs- und Beweislasten nicht in einer Weise zugeordnet werden dürfen, die es den belasteten Verfahrensbeteiligten faktisch unmöglich macht, sie zu erfüllen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 59, 128 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Erst wenn ihm entweder keine Auskunft erteilt wird oder dem Landesarbeitsgericht keine Auskunft möglich ist, ist er von weiteren Darlegungen entbunden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 10, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126 mit Bezug auf BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 16, 19, NJW 2008, 3275) .
  • BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge -

    Die Rüge darf nicht auf den bloßen Verdacht des Vorliegens eines Verfahrensmangels iSd. § 547 Nr. 1 ZPO gestützt werden (BAG 14. September 2016 - 4 AZN 540/16 - Rn. 3 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 58; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN; vgl. auch BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 19) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur

    Schließlich spricht für das Ergebnis eines Fortbestehens der materiellen Beweisbelastung des Nachziehenden auch der Gedanke einer Beweislastverteilung nach Einflussbereichen, Verantwortungssphären und nach der Beweisnähe (vgl. beispielhaft BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 -, juris Rz 19; zusammenfassend Höfling/Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 108 Rz 129 ff., 134, 138).
  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 50.18

    Einfließen von Erkenntnissen bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen

    2.1 Soweit die Beschwerde im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zur Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Berufungsgericht (dazu bereits oben unter B.I.2.1.) eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - (Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85) und von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - (NJW 2008, 3275) geltend macht, fehlt es bereits an der Benennung eines die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Rechtssatzes, der einem in den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtssatz widerspricht.
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Von demjenigen, der sich auf diesen Revisionsgrund beruft, kann die Einsichtnahme in die Gerichtsakten und die Einholung von Auskünften bei der Geschäftsstelle verlangt werden (vgl. BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 16, 19, NJW 2008, 3275) .
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 53/07 B

    Zulässigkeit der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen

    Dies setzt voraus, dass er entsprechende Auskünfte bei dem Gericht eingeholt oder zumindest sich um solche Auskünfte bemüht hat (zum Gebot, dies wenigstens zu versuchen, s BVerfG [Kammer], NJW 2008, 3275, 3276 [16]).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    2.1 Soweit die Beschwerde im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zur Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Berufungsgericht (dazu bereits oben unter B.I.2.1.) eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - (Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85) und von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - (NJW 2008, 3275) geltend macht, fehlt es bereits an der Benennung eines die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Rechtssatzes, der einem in den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtssatz widerspricht.
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    ff) Soweit mit den Anhörungsrügen geltend gemacht wurde, der Verwaltungsgerichtshof habe durch die Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Vorbringen auch den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzt, betrifft dies das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und nicht das Recht auf rechtliches Gehör, sodass die Anhörungsrügen insoweit schon deshalb unzulässig waren (vgl. dazu BVerfG vom 30.4.2008 NJW 2008, 3275).
  • BVerwG, 03.07.2023 - 1 WB 49.22

    Antrag eines Oberstleutnants auf Aufhebung der Anweisung der

    Der vom Antragsteller im vorliegenden Zusammenhang gerügten Verletzung seines Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG muss der Senat nicht nachgehen, da diese Beanstandung - unabhängig von der Geltendmachung einer Gehörsverletzung - keinen statthaften Gegenstand einer Anhörungsrüge behandelt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - NJW 2008, 3275 Rn. 9).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 69.18

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung

    2.1 Soweit die Beschwerde im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zur Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Berufungsgericht (dazu bereits oben unter B.I.2.1.) eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - (Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85) und von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - (NJW 2008, 3275) geltend macht, fehlt es bereits an der Benennung eines die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Rechtssatzes, der einem in den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtssatz widerspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 64.18

    Einfließen der Erkenntnisse bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 13a ZB 18.32206

    Berufungszulassung wegen Vorliegen eines Verfahrensmangels

  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 67.18

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21

    Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit

  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18

    Zulassen der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d.

  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 57.18

    Zulassen der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 61.18

    Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 62.18

    Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18

    Anhörungsrüge; Bedeutung, grundsätzliche; Berufungszulassungsgrund; Moor;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - 15 E 217/11

    Verpflichtung eines Gerichts zum Hinweis auf seine Rechtsauffassung oder auf die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 10 N 67.20

    Verfahrensrüge; Entscheidung nicht mit Gründen versehen; Rüge der verspäteten

  • VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglichem Bestehen einer einzelnen

  • LG Kassel, 13.11.2008 - 6 Qs 280/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 12 A 1279/10

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne bei

  • VG Karlsruhe, 05.08.2010 - A 9 K 3798/08

    Abschiebungshindernis bei Asthmaerkrankung eines Kinds

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 6 Sa 187 öD/22

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - arglistige Täuschung

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