Rechtsprechung
BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 - 1 BvR 3197/09 - 1 BvR 3198/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts nicht zur Entscheidung angenommen - Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG vom 24.12.2008, § 92 BVerfGG vom 24.12.2008, § 93 Abs 3 BVerfGG vom 24.12.2008, § 13a Abs 1 S 2 ErbStG vom 24.12.2008, § 13a Abs 1 S 5 ErbStG vom 24.12.2008
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit - IWW
- Wolters Kluwer
Prüfung der Selbstbetroffenheit eines Erblassers in seiner Testierfreiheit durch erbschaftssteuerrechtliche Regelungen im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Selbstbetroffenheit eines Erblassers in seiner Testierfreiheit durch erbschaftssteuerrechtliche Regelungen im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Normen das ErbStG i. d. F. vom 24.12.2008
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ErbStRG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts nicht zur Entscheidung angenommen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerden zur Erbschaftsteuer
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen ErbSt-Reform-Regelungen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Neue Erbschaftsteuer - Verfassungsrichter nehmen Verfassungsbeschwerden nicht an
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Regelungen des Erbschaftsteuerrechts
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen ErbStRG nicht zulässig
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008
- gevestor.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuer: Einspruch bei zu hohen Zahlungen unter Geschwistern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen neues Erbschaftsteuergesetz erfolglos
- ebnerstolz.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftsteuerreform nicht zur Entscheidung angenommen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer
Sonstiges
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Erbschaftsteuer bei Tod von Geschwistern
Papierfundstellen
- NJW 2011, 366
- FamRZ 2011, 275
- DB 2010, 2782
- DÖV 2011, 161
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Das Erfordernis der Selbstbetroffenheit verlangt, dass gerade der Beschwerdeführer in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen ist (BVerfGE 108, 370 ).Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn er Adressat der angegriffenen Maßnahme der öffentlichen Gewalt ist (BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ; 108, 370 ).
Dies gilt nicht nur bei Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen, sondern auch bei Gesetzen (BVerfGE 108, 370 ; 110, 141 ).
Eine nur faktische Beeinträchtigung im Sinne einer bloßen Reflexwirkung reicht nicht (BVerfGE 13, 230 ; 78, 350 ; 108, 370 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 93, 165 ).Bestimmendes Element dieses Rechts ist die Testierfreiheit als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ); das Recht des Erblassers wird durch seine Testierfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ).
Die Steuerbelastung darf das Vererben vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Eigentümers nicht als ökonomisch sinnlos erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich der personale Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. GG gerade, wenn nicht sogar in erster Linie auf den Erblasser (vgl. u.a. BVerfGE 91, 346 ).Bestimmendes Element dieses Rechts ist die Testierfreiheit als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ); das Recht des Erblassers wird durch seine Testierfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ).
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Zudem muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG) geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; stRspr).Die an einen Dritten gerichtete Norm muss darüber hinaus die Grundrechtsrechtsposition des Beschwerdeführers unmittelbar zu dessen Nachteil verändern (vgl. BVerfGE 79, 1 ), das heißt ihn direkt rechtlich und nicht nur mittelbar faktisch betreffen (vgl. BVerfGE 6, 273 ; 34, 81 ; 51, 386 ; 78, 350 ;… Ruppert, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 90 Rn. 77, 80).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Eine nur faktische Beeinträchtigung im Sinne einer bloßen Reflexwirkung reicht nicht (BVerfGE 13, 230 ; 78, 350 ; 108, 370 ).Die an einen Dritten gerichtete Norm muss darüber hinaus die Grundrechtsrechtsposition des Beschwerdeführers unmittelbar zu dessen Nachteil verändern (vgl. BVerfGE 79, 1 ), das heißt ihn direkt rechtlich und nicht nur mittelbar faktisch betreffen (vgl. BVerfGE 6, 273 ; 34, 81 ; 51, 386 ; 78, 350 ;… Ruppert, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 90 Rn. 77, 80).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Sie besteuert die Bereicherung des Erben (vgl. BVerfGE 117, 1 ) und erfasst dessen erhöhte steuerliche Leistungsfähigkeit. - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Dies gilt nicht nur bei Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen, sondern auch bei Gesetzen (BVerfGE 108, 370 ; 110, 141 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn er Adressat der angegriffenen Maßnahme der öffentlichen Gewalt ist (BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ; 108, 370 ). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Die Neuregelung soll zudem besonders nahe Angehörige besser stellen (…BTDrucks 16/7918, S. 1, S. 23); damit trägt sie den Anforderungen des Familienprinzips aus Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 -, DStR 2010, S. 1721 ). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 83, 201 ) mit dem Tode des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern. - BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Erbschaftsbesteuerung
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
- BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
Die Ausführung in der Verfassungsbeschwerde vom 22.12.2009 zum Az.: 1 BvR 3196/09, die von der Antragstellerin in Kopie vorgelegt wurde, mache sie sich vollinhaltlich zu eigen.Die Ausführung in der Verfassungsbeschwerde vom 22.12.2009 zum Az.: 1 BvR 3196/09, die von der Antragstellerin in Kopie vorgelegt wurde, mache sie sich vollinhaltlich zu eigen.
- FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Abschluss des Ablehnungsgesuchs auch bei Erhebung einer Anhörungsrüge - …
Insbesondere habe der Senat ihren Sachvortrag übergangen, die Nichtigkeit folge aus der Unbestimmtheit der Vorläufigkeit nach § 165 AO; denn der Erbschaftsteuerbescheid enthalte keinen Hinweis auf die Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09.dd) Erfolglos rügt die Antragstellerin, das Gericht habe ihren Sachvortrag unberücksichtigt gelassen, die Nichtigkeit folge aus der Unbestimmtheit der Vorläufigkeit nach § 165 AO, weil der Erbschaftsteuerbescheid keinen Hinweis auf die Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09 enthalte.
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
Eine nur faktische Beeinträchtigung im Sinne einer bloßen Reflexwirkung - wie im Streitfall die Minderung der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - reicht nicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09, 1 BvR 3198/09, DStR 2010, 2508, unter III.1., m.w.N.).
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (
Die an einen Dritten gerichtete Norm muss die Grundrechtsrechtsposition des Beschwerdeführers unmittelbar zu dessen Nachteil verändern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 u.a. -, Juris Rn. 14 m.w.N.). - FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
Die Ausführung in der Verfassungsbeschwerde vom 22.12.2009 zum Az.: 1 BvR 3196/09, die von der Antragstellerin in Kopie vorgelegt wurde, mache sie sich vollinhaltlich zu eigen. - VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu …
Die an einen Dritten gerichtete Norm muss die Grundrechtsrechtsposition des Beschwerdeführers unmittelbar zu dessen Nachteil verändern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 u.a. -, Juris Rn. 14 m.w.N.).