Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2840/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51921
BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2840/18 (https://dejure.org/2021,51921)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2021 - 1 BvR 2840/18 (https://dejure.org/2021,51921)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 1 BvR 2840/18 (https://dejure.org/2021,51921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 105 Abs 2a, SpVStG Ha § 1, SpStG HA § 4, SpStG HA § 12
    Hamburg, Verfassung, Höherrangiges Recht, Spielvergnügungssteuer, Spielvergnügungsteuer, Spielbank, Spielcasino, Spielgerätesteuer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19

    Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung;

    Mit Blick auf die von der Klägerin benannten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (1 BvR 499/21, 1 BvR 2072/21 und 1 BvR 2840/18) ist eine Vorgreiflichkeit, die eine Aussetzung rechtfertigt, nicht gegeben.

    Mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2840/18  ist von der Klägerin schon nicht dargelegt, dass es sich beim Beschwerdegegenstand um eine vergleichbare Norm handelt.

  • BFH, 05.11.2019 - II R 15/17

    Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen vollen Umfangs Bezug auf sein Urteil vom 21.02.2018 - II R 21/15 (BFHE 261, 62, Verfassungsbeschwerde eingelegt unter 1 BvR 2840/18), hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg auf Rz 19 bis 34, hinsichtlich des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage auf Rz 35 bis 40 und hinsichtlich des Steuersatzes auf Rz 41 bis 51.
  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 61/14

    HmbSpielVStG: Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz nach Inkrafttreten des

    Die Klägerin macht ferner ihr Vorbringen im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2840/18) gegen das Urteil des BFH vom 21. Februar 2018 (II R 21/15) zum Gegenstand dieses Verfahrens.

    Es war nicht gehalten, das Verfahren gem. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2840/18) gegen das BFH-Urteil vom 21. Februar 2018 entschieden ist (vgl. zur Aussetzung des Verfahrens BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2012, I B 125/12, BFH/NV 2013, 249).

  • BFH, 05.11.2019 - II R 14/17

    Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen vollen Umfangs Bezug auf sein Urteil vom 21.02.2018 - II R 21/15 (BFHE 261, 62, Verfassungsbeschwerde eingelegt unter 1 BvR 2840/18), hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg auf Rz 19 bis 34, hinsichtlich des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage auf Rz 35 bis 40 und hinsichtlich des Steuersatzes auf Rz 41 bis 51.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht