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BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2840/18 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.08.2014 - 2 K 257/13
- BFH, 21.02.2018 - II R 21/15
- BFH, 15.01.2019 - II S 1/19
- BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2840/18
- BFH - II B 116/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19
Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung; …
Mit Blick auf die von der Klägerin benannten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (1 BvR 499/21, 1 BvR 2072/21 und 1 BvR 2840/18) ist eine Vorgreiflichkeit, die eine Aussetzung rechtfertigt, nicht gegeben.Mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2840/18 ist von der Klägerin schon nicht dargelegt, dass es sich beim Beschwerdegegenstand um eine vergleichbare Norm handelt.
- BFH, 05.11.2019 - II R 15/17
Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen vollen Umfangs Bezug auf sein Urteil vom 21.02.2018 - II R 21/15 (BFHE 261, 62, Verfassungsbeschwerde eingelegt unter 1 BvR 2840/18), hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg auf Rz 19 bis 34, hinsichtlich des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage auf Rz 35 bis 40 und hinsichtlich des Steuersatzes auf Rz 41 bis 51. - FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 61/14
HmbSpielVStG: Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz nach Inkrafttreten des …
Die Klägerin macht ferner ihr Vorbringen im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2840/18) gegen das Urteil des BFH vom 21. Februar 2018 (II R 21/15) zum Gegenstand dieses Verfahrens.Es war nicht gehalten, das Verfahren gem. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2840/18) gegen das BFH-Urteil vom 21. Februar 2018 entschieden ist (…vgl. zur Aussetzung des Verfahrens BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2012, I B 125/12, BFH/NV 2013, 249).
- BFH, 05.11.2019 - II R 14/17
Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen vollen Umfangs Bezug auf sein Urteil vom 21.02.2018 - II R 21/15 (BFHE 261, 62, Verfassungsbeschwerde eingelegt unter 1 BvR 2840/18), hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg auf Rz 19 bis 34, hinsichtlich des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage auf Rz 35 bis 40 und hinsichtlich des Steuersatzes auf Rz 41 bis 51.