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   BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70   

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BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70 (https://dejure.org/1972,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1972 - VII CB 21.70 (https://dejure.org/1972,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1972 - VII CB 21.70 (https://dejure.org/1972,1586)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit des Gesamteindrucks eines Prüfers

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70
    Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein Prüfer nicht verpflichtet ist, unter Anwendung von Regeln der Arithmetik aus den Bewertungen der einzelnen Leistungen eine Gesamtnote zu bilden; er darf einen Gesamteindruck berücksichtigen (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58] [273]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70
    Eine Promotionsordnung kann für die Bewertung der Gesamtleistung dem Prüfungsausschuß unter Aufstellung eines allgemeinen Maßstabes der Bewertung einen Beurteilungsspielraum einräumen; auch dies ist bereits geklärt (vgl. BVerwGE 38, 105 [108 ff.] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70
    Die Rüge, "wegen selektierter verworrener Sachverhaltsverarbeitung" sei die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht gewährleistet gewesen, kann nur für die zulassungsfreie Revision nach § 133 Nr. 4 VwGO, nicht dagegen auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision von Bedeutung sein (vgl. BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 16.12.1968 - IV B 179.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70
    § 103 Abs. 2 VwGO gehört, wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - (Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 1 = DÖV 1969 401 = DVBl. 1970, 284) im Hinblick auf § 295 Abs. 2 ZPO dargelegt hat, nicht zu den Vorschriften, auf deren Einhaltung durch die Beteiligten nicht verzichtet werden kann.
  • BFH, 24.10.1967 - VII 120/65

    Verpflichtung des Steuerberater-Prüfungsausschusses zur Erklärung einer durch

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70
    Auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1967 - VII 120/65 - (BStBl. 1967 III S. 739), auf das der Kläger in der Beschwerde hinweist, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
  • RG, 18.03.1929 - VIII 36/29

    Ist § 551 Nr. 1 ZPO. anzuwenden, wenn bei der mündlichen Verhandlung ein blinder

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70
    Aus der von dem Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 124, 153) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71

    Konkretisierung einer bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis durch ein

    Deshalb ist ein Beteiligter im Revisionsverfahren mit der Rüge der Nichteinhaltung des § 103 Abs. 2 VwGO schon dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht in der mündlichen Verhandlung selbst geltend gemacht hat (Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310, § 103 VwGO Nr. 1 = DÖV 1969, 401 = DVBl. 1970, 284]; Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG VII CB 21.70 -).
  • BVerwG, 20.06.1984 - 8 CB 27.84

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Wird - wie die Klägerin behauptet - in der mündlichen Verhandlung der wesentliche Inhalt der Akten nicht verständlich oder unvollständig vorgetragen, so liegt darin ein rügefähiger - hier von der Klägerin infolge Rügeverzichts (vgl. §§ 295 Abs. 1, 558 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO) nicht mehr zu rügender (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 1) - Verstoß gegen § 103 Abs. 2 VwGO, nicht jedoch eine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO (vgl. Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG VII CB 21.70 - S. 6 ).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54

    Die Zulässigkeit einer solchen Revision setzt voraus, daß die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebrachten Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - einen rechtlich bedeutsamen Verfahrensfehler nach § 133 VwGO ergeben können (vgl. Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG VII CB 21.70 -).
  • BVerwG, 30.09.1975 - V B 101.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn § 103 Abs. 2 VwGO gehört nicht zu den Vorschriften, auf deren Einhaltung durch die Beteiligten nicht verzichtet werden kann (Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 1]; Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG VII CB 21.70 -).
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