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   BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14   

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BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14 (https://dejure.org/2014,30999)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2014 - 9 VR 3.14 (https://dejure.org/2014,30999)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 9 VR 3.14 (https://dejure.org/2014,30999)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16a Abs 1 FStrG, § 16a Abs 2 FStrG, § 50 Abs 1 Nr 6 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen Ratingen und Velbert; einstweiliger Rechtsschutz gegen Vorbereitung von Baumaßnahmen

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen Ratingen und Velbert; einstweiliger Rechtsschutz gegen Vorbereitung von Baumaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung von Bodenbohrungen auf im Eigentum stehenden Weideflächen zur Vorbereitung der Baudurchführung für den Neubau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert; Einzäunung eines Grundstücks als Ersatzweide für den Pferdebetrieb als Voraussetzung für den Beginn der ...

  • rechtsportal.de

    Duldung von Bodenbohrungen auf im Eigentum stehenden Weideflächen zur Vorbereitung der Baudurchführung für den Neubau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert; Einzäunung eines Grundstücks als Ersatzweide für den Pferdebetrieb als Voraussetzung für den Beginn der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Duldung von Bodenbohrungen auf im Eigentum stehenden Weideflächen zur Vorbereitung der Baudurchführung für den Neubau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert; Einzäunung eines Grundstücks als Ersatzweide für den Pferdebetrieb als Voraussetzung für den Beginn der ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Mit der Ausweisung eines Vorhabens für den vordringlichen Bedarf hat der Gesetzgeber auch zeitliche Vorstellungen der Realisierung verbunden, die Rücksicht auf die Bewertung der Interessen an der sofortigen Vollziehung solcher Maßnahmen zulassen (Beschluss vom 30. März 2007 - BVerwG 9 VR 7.07 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 17 Rn. 7).

    Diesem Umstand kommt notwendigerweise auch Bedeutung für vorausgehende Vorarbeiten zu, weil der Gesetzgeber mit seiner Entscheidung für die Ausweisung eines Vorhabens als vordringlichen Bedarf auch zeitliche Vorstellungen der Realisierung verbindet, die Rückschlüsse auf die Bewertung des Interesses an der sofortigen Vollziehung solcher Maßnahmen zulassen (Beschluss vom 30. März 2007 - BVerwG 9 VR 7.07 - Buchholz 407.3 § 5 VerKPBG Nr. 17 Rn. 7).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Dadurch werden auch Vorarbeiten erfasst, die nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden und etwa der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung dienen (Beschluss vom 1. März 2012 - BVerwG 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 11).

    Die sich aus § 16a Abs. 1 FStrG ergebende Duldungspflicht für Vorarbeiten für die Baudurchführung erfasst nicht die Arbeiten in Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses und besteht daher unabhängig von der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses und einem etwaigen Erfolg im Klageverfahren (vgl. Beschluss vom 1. März 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Den mit Urteil vom 18. März 2009 festgestellten Mangel bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Flächeninanspruchnahmen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen hat der Antragsgegner mit Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 21. Dezember 2012 geheilt; die hiergegen gerichtete Klage hat der Senat mit Urteil vom 25. Juni 2014 - BVerwG 9 A 1.13 - abgewiesen.
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Dass der Planfeststellungsbeschluss vom 21. Februar 2007 für den Abschnitt der A 44 zwischen Ratingen und Velbert sowie ein die Änderung der Entwässerungsregelung dieses Abschnitts betreffender Änderungsbeschluss mit Urteilen des Senats vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - (Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16) und vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 9 A 31.10 - (Buchholz 406.251 § 3c UVPG Nr. 3) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden sind, ändert an der Anwendbarkeit des § 16a FStrG nichts.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Schließlich greift auch der Einwand der Antragstellerin nicht, dass der zeitliche Vorlauf nicht mit der Notwendigkeit einer eventuellen Umplanung begründet werden könne, da der Senat im Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 31.07 - (UA S. 37) angenommen habe, eine Umplanung sei nach den Angaben der Gutachter des Beklagten praktisch ausgeschlossen.
  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Ausgehend von dem Beschleunigungsgrundsatz des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO unterfallen dem Anwendungsbereich dieser Norm auch Verfahren, die Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung nach § 16a Abs. 1 FStrG, namentlich zur Vorbereitung der Ausschreibung und Ausführungsplanung, zum Gegenstand haben (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 6).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Verfügung berührt, sondern nur ein Vollstreckungshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG 4 C 42.69 - BVerwGE 40, 101 ).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Dass der Planfeststellungsbeschluss vom 21. Februar 2007 für den Abschnitt der A 44 zwischen Ratingen und Velbert sowie ein die Änderung der Entwässerungsregelung dieses Abschnitts betreffender Änderungsbeschluss mit Urteilen des Senats vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - (Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16) und vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 9 A 31.10 - (Buchholz 406.251 § 3c UVPG Nr. 3) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden sind, ändert an der Anwendbarkeit des § 16a FStrG nichts.
  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deswegen den allgemeinen Hinweis auf einen vordringlichen Bedarf nicht als ausreichende Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung angesehen, wenn der Planfeststellungsbehörde der Antrag des Vorhabenträgers bereits vorliegt und die angeordneten Vorarbeiten der Erstellung von Unterlagen für die Ausschreibung des Vorhabens dienen, deren Durchführung angesichts des erreichten Verfahrensstandes aber noch nicht absehbar ist (Beschluss vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08
    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14
    Damit hatte die Antragstellerin rechtzeitig die erforderliche Gewissheit, wann frühestens mit den Arbeiten begonnen werden soll (vgl. hierzu Beschluss vom 6. Mai 2008 - BVerwG 9 A 6.08 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 3 Rn. 7).
  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

    Damit hat der Antragsgegner der mit dem Begründungserfordernis in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gegenüber dem Adressaten verfolgten Informationsfunktion und der gegenüber der Behörde selbst bezweckten Warnfunktion Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).

    Dadurch werden auch Vorarbeiten erfasst, die - wie hier - nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden und der Baudurchführung dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris m.w.N.; Ronellenfitsch in: Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 6. Auflage 2012, § 16a Rn. 3).

    Mit der Ausweisung eines Vorhabens für den vordringlichen Bedarf hat der Gesetzgeber auch zeitliche Vorstellungen der Realisierung verbunden, die Rücksicht auf die Bewertung der Interessen an der sofortigen Vollziehung solcher Maßnahmen zulassen (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).

    Dabei legt die Kammer für das vorliegende Eilverfahren die Hälfte des nach 34.2.6 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 im Hauptsacheverfahren festzusetzenden Streitwertes zugrunde (so auch BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).

  • VG Neustadt, 19.09.2022 - 4 L 720/22

    Keine Corona-Teststelle auf dem Messplatz in Bad Bergzabern

    Damit hat die Antragsgegnerin der mit dem Begründungserfordernis in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gegenüber dem Adressaten verfolgten Informationsfunktion und der gegenüber der Behörde selbst bezweckten Warnfunktion ausreichend Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 7 B 668/17

    Zweifel der Bauaufsichtsbehörde an der Standsicherheit einer baulichen Anlage

    Nach der vorliegend allein gebotenen summarischen Überprüfung, vgl. zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutzverfahren: BVerwG, Beschluss vom 2.10.2014 - 9 VR 3.14 -, juris, ergeben sich daraus indes keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Forderung der Antragsgegnerin, einen Sachverständigenbericht über die Frage der Standsicherheit der bezeichneten Decke über dem Keller vorzulegen.
  • VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20

    Sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung aus Gründen des Denkmalschutzrechts;

    Damit hat die Antragsgegnerin der mit dem Begründungserfordernis in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gegenüber dem Adressaten verfolgten Informationsfunktion und der gegenüber der Behörde selbst bezweckten Warnfunktion ausreichend Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.849

    Nutzungsuntersagung einer Unterstellhalle als Stallung für Großvieh

    Damit hat das Landratsamt der mit dem Begründungserfordernis in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gegenüber dem Adressaten verfolgten Informationsfunktion und der gegenüber der Behörde selbst bezweckten Warnfunktion (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14 - juris Rn. 4) Genüge getan.
  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 12 B 50/19

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine

    Damit hat er der mit dem Begründungserfordernis in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gegenüber dem Adressaten verfolgten Informationsfunktion und der gegenüber der Behörde selbst bezweckten Warnfunktion (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. Oktober 2014 - 9 VR 3/14 -, Rn. 4, juris) genüge getan.
  • VG Bayreuth, 04.01.2022 - B 7 E 21.1321

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB,

    Soweit sich das Verwaltungsgericht einer auch höchst- und obergerichtlich vertretenen Ansicht angeschlossen hat, dass eine Maßgabe im Eilverfahren auch bei Antragsablehnung - freilich in gewissen Grenzen, die vorliegend nicht zu vertiefen sind - möglich ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657; BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 19 CE 17.2135 u.a. zu VG Bayreuth, B.v. 12.10.2017 - B 6 E 17.454; VGH BW, B.v. 29.6.2021 - 10 S 310/21; s.a. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468; BeckOK VwGO/Kuhla, § 123, Rn. 144a), mochte dem der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - ohne nähere Begründung - nicht folgen; es liege eine Überschreitung des durch die Prozessordnung eingeräumten Ermessens vor.
  • VG Köln, 22.08.2018 - 9 L 1766/18
    Insoweit lässt sich auch § 44 EnWG nicht heranziehen, da diese Vorschrift - ebenso wie diejenige des § 16a Abs. 1 FStrG (dazu BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 9 VR 3.14 -, juris) nur eine Duldungspflicht für Vorarbeiten für die Baudurchführung normiert und nicht die Arbeiten in Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst.
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18

    Wegebau; Neuordnungsverfahren; Wegeplan; Gewässerplan; Eigentum; Fördermittel;

    Dem Begründungserfordernis kommt gegenüber dem Adressaten eine Informations- und gegenüber der Behörde selbst eine Warnfunktion zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Oktober 2014 - 9 VR 3.14 -, juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 22.12.2021 - B 7 E 21.1302

    Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a LFGB, Rechtskräftiger Beschluss

    Soweit sich das Verwaltungsgericht einer auch höchst- und obergerichtlich vertretenen Ansicht angeschlossen hat, dass eine Maßgabe im Eilverfahren auch bei Antragsablehnung - freilich in gewissen Grenzen, die vorliegend nicht zu vertiefen sind - möglich ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.10.2014 - 9 VR 3/14; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657; BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 19 CE 17.2135 u.a. zu VG Bayreuth, B.v. 12.10.2017 - B 6 E 17.454; VGH BW, B.v. 29.6.2021 - 10 S 310/21; s.a. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 10 CS 16.1468; BeckOK VwGO/Kuhla, § 123, Rn. 144a), mochte dem der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - ohne nähere Begründung - nicht folgen; es liege eine Überschreitung des durch die Prozessordnung eingeräumten Ermessens vor.
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