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   BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21   

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https://dejure.org/2021,50664
BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21 (https://dejure.org/2021,50664)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.2021 - 9 B 31.21 (https://dejure.org/2021,50664)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 2021 - 9 B 31.21 (https://dejure.org/2021,50664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich eines Gebührenbescheids für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3; LGebG § 21 Abs. 1
    Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich eines Gebührenbescheids für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21
    "Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren, in denen Nummer 4.1.1.1 Besonderes Gebührenverzeichnis entscheidungserheblich ist, bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2018 ausgesetzt oder sind auszusetzen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 82, 126 ; 105, 73 ).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21
    "Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren, in denen Nummer 4.1.1.1 Besonderes Gebührenverzeichnis entscheidungserheblich ist, bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2018 ausgesetzt oder sind auszusetzen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 82, 126 ; 105, 73 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21
    "Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren, in denen Nummer 4.1.1.1 Besonderes Gebührenverzeichnis entscheidungserheblich ist, bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2018 ausgesetzt oder sind auszusetzen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 82, 126 ; 105, 73 ).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 45/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Festsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21
    Durch Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 BvR 45/15 - (NVwZ 2019, 57 ff.) erklärte das Bundesverfassungsgericht die dem Gebührenbescheid zugrundeliegende Rechtsgrundlage für mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar.
  • BVerwG, 19.08.2013 - 5 B 47.13

    Verfahrensmangel; Verletzung des § 114 VwGO; Kündigung von Schwerbehinderten;

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21
    Überschreitet ein Gericht diese Grenzen, liegt darin ein materiellrechtlicher Fehler, der im Anwendungsbereich des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO unbeachtlich ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013 - 5 B 47.13 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2021 - 9 B 31.21
    Die angegriffene Entscheidung weicht nur dann von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn das Oberverwaltungsgericht sich in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 8 ZB 21.1286

    Keine Sondernutzung bei eigenmächtiger Niveauangleichung einer Ortsstraße an eine

    Die divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (vgl. BVerwG, B.v. 4.11.2021 - 9 B 31.21 - BeckRS 2021, 39191 Rn. 10; B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5).
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