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BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17 |
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§ 135 Abs 1 S 1 VwGO, § 101 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung - Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung
- rechtsportal.de
Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entscheidung ohne weitere mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Etwas anders gilt zur Vermeidung einer unzulässigen "Überraschungsentscheidung" nur dann, wenn sie auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen wollen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Aus seiner Beschwerde ergibt sich nicht, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15). - BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Als grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlungen gelten Verzichtserklärungen bis zur nächsten Entscheidung des Gerichts (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 13). - BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16
Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage
Auszug aus BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Verbraucht worden sind die Verzichtserklärungen der Beteiligten danach erst durch das angefochtene Urteil und nicht bereits durch eine Änderung der Prozesslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 - NVwZ-RR 2004, 77).
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20
Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren; …
Als grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung gilt das Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO bis zur nächsten Entscheidung des Gerichts und wird nicht bereits durch eine Änderung der Prozesslage verbraucht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - BRS 85 Nr. 201 Rn. 4).Sie legt indes nicht dar, inwieweit diese Fragen ungeachtet der auch von ihr angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 78.81 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 13 …und Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45.05 - juris Rn. 4 f., vom 24. April 2013 - 8 B 91.12 - juris Rn. 3…, vom 13. Dezember 2013 - 6 BN 3.13 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 38 Rn. 8 ff., 12…, vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 11 und vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - BRS 85 Nr. 201 Rn. 4 f.) weiterer rechtsgrundsätzlicher Klärung bedürfen könnten.
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör der Beteiligten kann dies etwa bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 4 B 2.17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- VG Köln, 15.01.2019 - 14 K 9313/16
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- VGH Bayern, 04.07.2022 - 20 N 21.3130
Infektionsschutzrecht: Zahlreiche Normenkontrollanträge gegen die Fünfzehnte …