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   BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05   

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BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05 (https://dejure.org/2007,3310)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2007 - 8 C 26.05 (https://dejure.org/2007,3310)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2007 - 8 C 26.05 (https://dejure.org/2007,3310)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 1 Satz 11; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb; Restitutionsausschluss.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 1 Satz 11
    Beteiligung; Bruchteilseigentum; Erlösauskehr; Gesellschafter; Gutglaubensschutz; Parzellierung; Parzellierung; Restitutionsausschluss; Restitutionsausschluss; Schädigung; Siedlungsunternehmen; Siedlungsunternehmen; Unternehmen; Unternehmen; Verfassungsmäßigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Restitutionsausschlusses aus § 3 Abs. 1 S. 11 Vermögensgesetze (VermG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie der Eigentumsgarantie - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Zugehörigkeit eines Vermögenswertes zu einem Unternehmen - Begriff des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb; Restitutionsausschluß

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 11; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensrecht - Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb; Restitutionsausschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1122 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Das Vermögensrecht hat seine Wurzeln vielmehr im Rechts- und Sozialstaatsprinzip, weshalb die gesetzlich verbürgten Ansprüche grundrechtlichen Schutz erst ab ihrer einfachgesetzlichen Begründung genießen (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ); Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - BVerfGE 95, 48 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Das Vermögensrecht hat seine Wurzeln vielmehr im Rechts- und Sozialstaatsprinzip, weshalb die gesetzlich verbürgten Ansprüche grundrechtlichen Schutz erst ab ihrer einfachgesetzlichen Begründung genießen (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ); Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - BVerfGE 95, 48 ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Insofern hält der Senat an seiner Auffassung in dem Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - (BVerwGE 108, 301, 315 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1) nicht mehr fest, dass Sinn und Zweck der Vorschrift der Gutglaubensschutz sei.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Nur sofern sich nach der Schädigung der Beteiligung die Rechts- oder Kapitalstruktur des Unternehmens geändert hatte oder das Betriebsvermögen auf andere Unternehmen übertragen worden war, gab es die Möglichkeit, den Berechtigten durch Einräumung von Anteilen an dem neuen oder veränderten Unternehmen wirtschaftlich seinen ursprünglichen Rechten wieder anzunähern (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18; Rothberg, Die Rückerstattung entzogener Vermögensgegenstände nach der Verordnung Nr. 120 der Französischen Militärregierung vom 10. November 1947, 1949, S. 44 ff.).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Für die Zugehörigkeit eines Vermögenswertes zum Unternehmen ist seine betriebliche Zweckbestimmung maßgeblich (vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35; vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 12.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 13; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Aus Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Neuregelung ist zu schließen, dass erst die Einfügung des zweiten Halbsatzes in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen ermöglichen soll, die zum Zeitpunkt der verfolgungsbedingten Anteilsschädigung zu dem Unternehmen gehörten oder von ihm später angeschafft wurden (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Für die Zugehörigkeit eines Vermögenswertes zum Unternehmen ist seine betriebliche Zweckbestimmung maßgeblich (vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35; vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 12.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 13; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Für die Zugehörigkeit eines Vermögenswertes zum Unternehmen ist seine betriebliche Zweckbestimmung maßgeblich (vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35; vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 12.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 13; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Der volle Rechtsentzug ist auch sonst nicht ausschlaggebend (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 08.10.2002 - 8 B 114.02

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes; Annahme der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
    Die Bilanzierung stellt aber nur ein Indiz für die Unternehmenszugehörigkeit dar (Beschluss vom 8. Oktober 2002 - BVerwG 8 B 114.02 - juris).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

    Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung;

    Der Ausschluss der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG (im Anschluss an das Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 -).

    Folglich fällt etwa Grundvermögen, dass dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt war, im Einzelfall dazu aber nicht mehr benötigt und deshalb parzelliert und anschließend verkauft wurde, nicht unter § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG (Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - bereits ausgeführt, dass eigentumsrechtliche Positionen, die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, von § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG nicht erfasst werden, weil vor Einführung dieser Norm durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) vermögensrechtliche Ansprüche von Anteilsgeschädigten i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG nicht bestanden haben.

    Diese Fälle werden nicht von der Ausschlussregelung des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG erfasst, es sei denn, die Flächen wären so umfangreich gewesen, dass von einem weiteren, selbständigen Unternehmenszweck ausgegangen werden könnte (vgl. Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - a.a.O.).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Der Gesetzgeber habe klarstellen wollen, dass die Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht über die Möglichkeiten des Rückerstattungsrechts hinausgehen solle (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 8 C 26.05 -, [...], Rn. 34 f.).

    Bis dahin seien die typischen vermögensrechtlichen Schädigungen jüdischer NS-Verfolgter - die Entziehungen von Unternehmensbeteiligungen - nicht geregelt gewesen (BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 8 C 26.05 -, [...], Rn. 36).

  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Gerade im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG lässt nur die faktische Betrachtungsweise eine Annäherung an die damals jenseits des Rechtlichen herrschende Wirklichkeit zu und eine formal-juristische Sicht auf die den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zugefügten Vermögensschäden würde den historischen Gegebenheiten nicht gerecht, denen Juden und andere dem nationalsozialistischen System Missliebige in menschenverachtender Weise vielfältig ausgesetzt waren (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 26).

    Auch die Aufgabe einer Handelsgesellschaft durch Einstellung des Geschäftsbetriebs, Unternehmensauflösung und beantragte Löschung im Handelsregister aufgrund von Boykottmaßnahmen (VG Berlin, Urt. v. 03. Juni 2010 - 29 K 120.09 - juris) und eine dem in einem Konzentrationslager inhaftierten jüdischen Eigentümer abgenötigte Generalvollmacht mit der unwiderruflichen Übertragung der Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen auf einen "Arier" in Verbindung mit der an die Entlassung geknüpften Auflage, Deutschland umgehend zu verlassen, ist von der Rechtsprechung als der Verlust eines Vermögenswertes auf "andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 S. 1 VermG gewertet worden (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25).

    Der Sachverhalt ist in mehrfacher Hinsicht auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, soweit er sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. März 2007 (BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25) entnehmen lässt.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Gerade im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG lässt nur die faktische Betrachtungsweise eine Annäherung an die damals jenseits des Rechtlichen herrschende Wirklichkeit zu und eine formal-juristische Sicht auf die den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zugefügten Vermögensschäden würde den historischen Gegebenheiten nicht gerecht, denen Juden und andere dem nationalsozialistischen System Missliebige in menschenverachtender Weise vielfältig ausgesetzt waren (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 26).

    Auch die Aufgabe einer Handelsgesellschaft durch Einstellung des Geschäftsbetriebs, Unternehmensauflösung und beantragte Löschung im Handelsregister aufgrund von Boykottmaßnahmen (VG Berlin, Urt. v. 03. Juni 2010 - 29 K 120.09 - juris) und eine dem in einem Konzentrationslager inhaftierten jüdischen Eigentümer abgenötigte Generalvollmacht mit der unwiderruflichen Übertragung der Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen auf einen "Arier" in Verbindung mit der an die Entlassung geknüpften Auflage, umgehend Deutschland zu verlassen, ist von der Rechtsprechung als der Verlust eines Vermögenswertes auf "andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 S. 1 VermG gewertet worden (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25).

    Der Sachverhalt ist in mehrfacher Hinsicht auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, soweit er sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. März 2007 (BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25) entnehmen lässt.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Gerade im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG lässt nur die faktische Betrachtungsweise eine Annäherung an die damals jenseits des Rechtlichen herrschende Wirklichkeit zu und eine formal-juristische Sicht auf die den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zugefügten Vermögensschäden würde den historischen Gegebenheiten nicht gerecht, denen Juden und andere dem nationalsozialistischen System Missliebige in menschenverachtender Weise vielfältig ausgesetzt waren (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 26).

    Auch die Aufgabe einer Handelsgesellschaft durch Einstellung des Geschäftsbetriebs, Unternehmensauflösung und beantragte Löschung im Handelsregister aufgrund von Boykottmaßnahmen (VG Berlin, Urt. v. 03. Juni 2010 - 29 K 120.09 - juris) und eine dem in einem Konzentrationslager inhaftierten jüdischen Eigentümer abgenötigte Generalvollmacht mit der unwiderruflichen Übertragung der Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen auf einen "Arier" in Verbindung mit der an die Entlassung geknüpften Auflage, umgehend Deutschland zu verlassen, ist von der Rechtsprechung als der Verlust eines Vermögenswertes auf "andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 S. 1 VermG gewertet worden (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25).

    Der Sachverhalt ist in mehrfacher Hinsicht auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, soweit er sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. März 2007 (BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25) entnehmen lässt.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Gerade im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG lässt nur die faktische Betrachtungsweise eine Annäherung an die damals jenseits des Rechtlichen herrschende Wirklichkeit zu und eine formal-juristische Sicht auf die den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zugefügten Vermögensschäden würde den historischen Gegebenheiten nicht gerecht, denen Juden und andere dem nationalsozialistischen System Missliebige in menschenverachtender Weise vielfältig ausgesetzt waren (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 26).

    Auch die Aufgabe einer Handelsgesellschaft durch Einstellung des Geschäftsbetriebs, Unternehmensauflösung und beantragte Löschung im Handelsregister aufgrund von Boykottmaßnahmen (VG Berlin, Urt. v. 03. Juni 2010 - 29 K 120.09 - juris) und eine dem in einem Konzentrationslager inhaftierten jüdischen Eigentümer abgenötigte Generalvollmacht mit der unwiderruflichen Übertragung der Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen auf einen "Arier" in Verbindung mit der an die Entlassung geknüpften Auflage, umgehend Deutschland zu verlassen, ist von der Rechtsprechung als der Verlust eines Vermögenswertes auf "andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 S. 1 VermG gewertet worden (BVerwG, Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25).

    Der Sachverhalt ist in mehrfacher Hinsicht auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, soweit er sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. März 2007 (BVerwG 8 C 26.05 - juris Rn. 4 ff., 25) entnehmen lässt.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    a) Der Kläger hat dem von ihm bezeichneten abstrakten Rechtssatz aus dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 -, wonach eine formal-juristische Sicht auf die den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zugefügten Vermögensschäden den historischen Gegebenheiten nicht gerecht würde, denen Juden und andere dem System Missliebige in menschenverachtender Weise vielfältig ausgesetzt waren und wonach demgegenüber "eine faktische Betrachtungsweise ... eine Annäherung an die damals jenseits des Rechtlichen herrschende Wirklichkeit" zulässt, keinen dem widersprechenden abstrakten - entscheidungstragenden - Rechtssatz aus dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts entgegengestellt.
  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    In der - auch in der Beschwerdebegründung zitierten - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für den Vermögensverlust im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG nicht auf das förmliche Erlöschen der Rechtsposition des Betroffenen oder den vollen Entzug seiner Rechtsstellung, sondern auf eine faktische Betrachtungsweise abzustellen ist, weil nur dies den historischen Gegebenheiten gerecht wird und eine Annäherung an die damals jenseits des Rechtlichen herrschende Wirklichkeit zulässt (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1999 - 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5 unter 1. - juris Rn. 10 und vom 7. März 2007 - 8 C 26.05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66 Rn. 26; Beschluss vom 17. Januar 1997 - 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100).

    welche - insbesondere formalen - Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Beschlagnahme im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 1 Abs. 6 VermG (u.a. BVerwG 8 C 26.05) zugrunde legen zu können,.

    Das Urteil vom 7. März 2007 - 8 C 26.05 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66) stellt vielmehr darauf ab, dass der abgepressten Generalvollmacht an einen Dritten die erzwungene Emigration ins Ausland und die Ausbürgerung der Betroffenen folgte, die diesen jede Möglichkeit nahm, auf ihre Gesellschaft Einfluss zu nehmen.

  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ansprüche auf Bruchteilsrestitution wegen der Entziehung einer Beteiligung an einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG sind im Jahre 1997 durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) neu geregelt worden (Urteile vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66 und vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - juris).

    Dass die Kläger darin einen Widerspruch zum Urteil des Senats vom 7. März 2007 a.a.O. = ZOV 2007, 183 = juris Rn. 36) sehen, ist nicht nachvollziehbar.

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

    a) Soweit der Kläger seine Divergenzrüge damit begründet (Teil C Nr. 25), das Verwaltungsgericht habe im angegriffenen Urteil die Auffassung vertreten, dass der zu entscheidende Sachverhalt nicht mit demjenigen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - zu vergleichen sei, fehlt es bereits an der Gegenüberstellung divergierender (abstrakter) Rechtssätze.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang kritisiert, das Verwaltungsgericht habe bei der Würdigung "der erpressten Erteilung einer unwiderruflichen, notariellen "Generalvollmacht" durch den Alleininhaber eines Einzelunternehmens auf einen Dritten in Verbindung mit der Auflage an den Vollmachtgeber, die Unternehmensleitung aufzugeben, und in Verbindung mit der Verbannung vom betroffenen Unternehmen und dem betroffenen Immobilieneigentum und in Verbindung mit unstreitigem Entzug aller beweglicher Vermögenswerte des Verfolgten" zu Unrecht einen "Vermögensverlust auf andere Weise" verneint und habe damit diesen Vorgang rechtlich abweichend vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - gewürdigt, wird auch damit keine Divergenz dargelegt.

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 23.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 18.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 22.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 16.18

    Rückübertragungsansprüche des Rechtsnachfolgers des Fürsten wegen Enteignung von

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 17.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 21.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 20.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 13.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 14.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 15.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 19.18

    Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform;

  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 272.07

    Restitution; mittelbare Unternehmensschädigung; dreifacher Durchgriff; jüdisches

  • BVerwG, 05.03.2008 - 8 B 96.07

    Notwendigkeit des Verlustes einer Unternehmensbeteiligung für einen

  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

  • VG Berlin, 16.05.2013 - 29 K 328.11

    Auskehrung des Erlöses für ein Grundstück in Berlin-Mitte nach dem VermG,

  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 274.07

    Restitution; mittelbare Unternehmensschädigung; dreifacher Durchgriff; jüdisches

  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 275.07

    Doppelter Durchgriff; Anteilsschädigung; Schädigung einer Tochtergesellschaft;

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