Rechtsprechung
BVerwG, 08.05.2018 - 4 B 22.18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Behandlung des Erlasses einer Vorkaufssatzung in einer nichtöffentlichen vorberatenden Ausschusssitzung; Erlass einer Vorkaufssatzung ohne weitere Aussprache in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung; Berücksichtigung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; VwGO § 137 Abs. 1
Behandlung des Erlasses einer Vorkaufssatzung in einer nichtöffentlichen vorberatenden Ausschusssitzung; Erlass einer Vorkaufssatzung ohne weitere Aussprache in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung; Berücksichtigung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.07.2016 - 13 K 2944/14
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 3 S 202/17
- BVerwG, 08.05.2018 - 4 B 22.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 4 B 22.18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 622/99 - BVerfGE 103, 44 ) bedürfen die Verfassungsgrundsätze des Rechtsstaats und der Demokratie näherer Ausformung durch das Gesetz. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 4 B 22.18
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).