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   BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 27.17, 1 B 27.17 (1 C 13.17)   

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https://dejure.org/2017,19310
BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 27.17, 1 B 27.17 (1 C 13.17) (https://dejure.org/2017,19310)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 B 27.17, 1 B 27.17 (1 C 13.17) (https://dejure.org/2017,19310)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 B 27.17, 1 B 27.17 (1 C 13.17) (https://dejure.org/2017,19310)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG
    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung

  • rewis.io

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz; Feststellung der Voraussetzungen von Abschiebungsverboten in Fällen unzulässiger Asylanträge; Bezug der Feststellung auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 27.17
    In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08) liegen mithin vor.
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 27.17
    Mit Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - hat der Senat entschieden, dass die nach § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG zu treffende Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen, sich in Fällen unzulässiger Asylanträge nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AsylG nicht auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers, sondern auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung bezieht und eine Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung nach § 35 AsylG nicht allein deswegen rechtswidrig ist, weil in dem Bescheid die gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG vorgesehene Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG fehlt.
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