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   BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90   

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BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90 (https://dejure.org/1991,720)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1991 - 9 C 100.90 (https://dejure.org/1991,720)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1991 - 9 C 100.90 (https://dejure.org/1991,720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1, § 7 a Abs. 3; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 92
  • NVwZ 1992, 272
  • DVBl 1991, 1077
  • DÖV 1991, 844
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Das Betreiben des erfolgreichen Asylverfahrens durch die Mutter, der die politische Verfolgung des Klägers nach sich ziehende Umstand, ist ein Nachfluchttatbestand, denn er ist nach der Ausreise des Klägers aus dem Heimatstaat entstanden und konnte folglich auch nicht für die Ausreise ursächlich werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfGE 74, 51 - Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff. vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 ff. ).

    Dieses bezeichnet in seinem grundlegenden Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (a.a.O.) als selbstgeschaffene Nachfluchtgründe diejenigen Verfolgung auslösenden Umstände, "die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatlandes aus eigenem Entschluß geschaffen hat" und als objektive Nachfluchtgründe die Umstände, die "eine Verfolgungssituation ohne eigenes (neues) Zutun des Betroffenen" begründet haben.

    Der Hinweis auf "Vorgänge oder Ereignisse im Heimatland" und auf "eine Änderung des politischen Regimes im Heimatland oder der dortigen Strafgesetze" im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (a.a.O.) ist deshalb nur beispielhaft zu verstehen.

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Das Betreiben des erfolgreichen Asylverfahrens durch die Mutter, der die politische Verfolgung des Klägers nach sich ziehende Umstand, ist ein Nachfluchttatbestand, denn er ist nach der Ausreise des Klägers aus dem Heimatstaat entstanden und konnte folglich auch nicht für die Ausreise ursächlich werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfGE 74, 51 - Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff. vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 ff. ).

    Die Auffassung, daß beim subjektiven Nachfluchtgrund derjenige, der unter Berufung auf ein bestimmtes Nachfluchtverhalten Asyl begehrt und derjenige, der dieses Verhalten an den Tag gelegt hat, ein und dieselbe Person sein müssen, liegt bereits - wenn auch unausgesprochen - der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen zugrunde (vgl. etwa Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - a.a.O.; vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Das Betreiben des erfolgreichen Asylverfahrens durch die Mutter, der die politische Verfolgung des Klägers nach sich ziehende Umstand, ist ein Nachfluchttatbestand, denn er ist nach der Ausreise des Klägers aus dem Heimatstaat entstanden und konnte folglich auch nicht für die Ausreise ursächlich werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfGE 74, 51 - Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff. vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 ff. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1989 - 16 A 10190/88
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Dies lassen die Ausführungen auf S. 7 ff. der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils sowie die ausdrücklich in Bezug genommenen Passagen aus den Urteilen des Berufungsgerichts vom 3. Mai 1988 - 16 A 10426/87 - und 3. Oktober 1989 - 16 A 10190/88 - erkennen.
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Das Berufungsgericht hat dabei insbesondere nicht die - nur bei Ehegatten und minderjährigen Kindern anwendbare - Regelvermutung herangezogen, nach der immer dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen ein Staat Repressalien gegen die Ehefrau oder die minderjährigen Kinder im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung des Ehemannes oder Vaters ergriffen hat, auch der Ehefrau oder den Kindern, über deren Asylanspruch im konkreten Fall zu entscheiden ist, das gleiche Schicksal mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304; vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Die Auffassung, daß beim subjektiven Nachfluchtgrund derjenige, der unter Berufung auf ein bestimmtes Nachfluchtverhalten Asyl begehrt und derjenige, der dieses Verhalten an den Tag gelegt hat, ein und dieselbe Person sein müssen, liegt bereits - wenn auch unausgesprochen - der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen zugrunde (vgl. etwa Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - a.a.O.; vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1988 - 16 A 10426/87
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Dies lassen die Ausführungen auf S. 7 ff. der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils sowie die ausdrücklich in Bezug genommenen Passagen aus den Urteilen des Berufungsgerichts vom 3. Mai 1988 - 16 A 10426/87 - und 3. Oktober 1989 - 16 A 10190/88 - erkennen.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Dem Kläger steht ein Asylanspruch nicht wegen einer bei seiner Ausreise aus dem Iran bestehenden oder unmittelbar drohenden politischen Verfolgung zu (vgl. BVerfGE 80, 154; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Das Berufungsgericht hat dabei insbesondere nicht die - nur bei Ehegatten und minderjährigen Kindern anwendbare - Regelvermutung herangezogen, nach der immer dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen ein Staat Repressalien gegen die Ehefrau oder die minderjährigen Kinder im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung des Ehemannes oder Vaters ergriffen hat, auch der Ehefrau oder den Kindern, über deren Asylanspruch im konkreten Fall zu entscheiden ist, das gleiche Schicksal mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304; vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90
    Das Berufungsgericht hat dabei insbesondere nicht die - nur bei Ehegatten und minderjährigen Kindern anwendbare - Regelvermutung herangezogen, nach der immer dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen ein Staat Repressalien gegen die Ehefrau oder die minderjährigen Kinder im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung des Ehemannes oder Vaters ergriffen hat, auch der Ehefrau oder den Kindern, über deren Asylanspruch im konkreten Fall zu entscheiden ist, das gleiche Schicksal mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304; vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Objektive Nachfluchtgründe sind aber nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht asylrechtlich grundsätzlich erheblich, weil auch dem bereits im Zufluchtland weilenden Betroffenen Schutz zu gewähren ist, ohne daß er zunächst in den Verfolgerstaat zurückkehren und damit das Risiko eingehen müßte, ob er einer ihm widerfahrenden Verfolgung entgehen und so die insoweit nicht gegebene Flucht nachholen und damit die Asylanerkennung erreichen kann (vgl. zuletzt Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - Dok.Ber. A 1991, 185; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Diese Forderung ergibt sich nicht zuletzt auch mit Blick auf die asylrechtliche Rechtfertigung der Erheblichkeit objektiver Nachfluchtgründe, die in der Unzumutbarkeit der Rückkehr des Betroffenen zu sehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9.4.1991 - 9 C 100/90 - BVerwGE 88, 92, 96 = NVwZ 1992, 272).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

    Maßgebend ist, ob der die Verfolgung auslösende Umstand von demjenigen Ausländer geschaffen worden ist, der unter Berufung auf ihn Asyl begehrt (vgl. Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - BVerwGE 88, 92).
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