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   BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04   

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BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04 (https://dejure.org/2004,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 (https://dejure.org/2004,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 C 7.04 (https://dejure.org/2004,2320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    TierSchG §§ 9, 11, 21
    Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht; Altbetriebe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TierSchG §§ 9, 11, 21
    Altbetrieb; Altbetriebe; Auslegung; Begriff; Erlaubnispflicht; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Gemeinschaftsrecht; Gewerbebetrieb; Landwirtschaft; Nerze; Nerzfarm; Nerzzucht; Pelztier; Pelztiere; Schutzstandards; Tierschutz; Tierschutz; Wirbeltier; ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer tierschutzrechtlichen Genehmigung zum gewerbsmäßigen Züchten und Halten von Nerzen - Erforderliche Frist zur Übergabe eines Urteils an die Geschäftsstelle - Auslegung des Begriffs l'andwirtschaftliches Nutztier" im Tierschutzgesetz (TierSchG) - ...

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Pelztiere - Nerze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 399
  • DVBl 2005, 648
  • DÖV 2005, 704
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
    Allerdings müssen neuartige Vorschriften wie die hier neu eingeführte Erlaubnispflicht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, namentlich aus Gründen des Vertrauensschutzes, Übergangsvorschriften vorsehen (vgl. nur BVerfGE 98, 265, 309f m.w.N.).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
    Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (§§ 517; 548 ZPO; vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 -, BVerwGE 92, 367 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 = ZOV 1997, 430).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96

    Eigenheim - Nutzungsrecht am volkseigenen Grundstück - Selbständiges

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
    Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (§§ 517; 548 ZPO; vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 -, BVerwGE 92, 367 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 = ZOV 1997, 430).
  • VGH Hessen, 29.11.1995 - 3 TG 3273/95

    Sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes im Falle eines formell illegalen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
    Der im Baurecht im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG geltende Grundsatz, dass der Erlass einer Abrissverfügung neben der formellen Illegalität auch die materielle Baurechtswidrigkeit voraussetzt, ist demnach auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (vgl. für Straußengehege auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 1999 - 5 S 335/99 -, RdL 1999, S. 159; Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 3 TG 3273/95 -, NVwZ-RR 1996, 432).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99

    Genehmigung eines Straußengeheges

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
    Der im Baurecht im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG geltende Grundsatz, dass der Erlass einer Abrissverfügung neben der formellen Illegalität auch die materielle Baurechtswidrigkeit voraussetzt, ist demnach auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (vgl. für Straußengehege auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 1999 - 5 S 335/99 -, RdL 1999, S. 159; Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 3 TG 3273/95 -, NVwZ-RR 1996, 432).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Unstreitig bedurfte die Klägerin einer solchen Erlaubnis (vgl. zu Nerzfarmen auch Senatsurt. v. 22.10.2003 - 4 LB 20/03 -, NordÖR 2005, 38; BVerwG, Urt. v. 09.12.2004 - 3 C 7/04 -, DVBl. 2005, 648 = NVwZ-RR 2005, 399).

    Eine atypische Sachlage, die entgegen der Soll-Bestimmung des einstmaligen § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG bzw. des heutigen § 11 Abs. 5 Satz 6 TierSchG ein Absehen von dem Erlass einer Untersagungsverfügung geböte (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.2004 - 3 C 7/04 -, a.a.O.), ist weder ersichtlich (a.A. offenbar OVG NRW, Beschl. v. 28.02.2013 - 20 B 90/13 -, NWVBl 2013, 341 für den dortigen Betreiber einer Nerzfarm) noch von der Klägerin hinreichend dargelegt.

  • VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 15.01385

    Erlaubnis für den Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis

    Dies bedeutet, dass die zuständige Behörde, wenn kein atypischer Ausnahmefall vorliegt, das unerlaubt betriebene Gewerbe untersagen muss (BVerwG, U.v. 9.12.2004, 3 C 7/04).
  • VG Düsseldorf, 26.01.2012 - 23 L 1939/11

    Aus für Nerzfarm in Nettetal

    Der zusätzlichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nicht erfüllt sind, bedarf es insofern nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7/04 -, NVwZ-RR 2005, 399; OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, in: juris.

    Ihr Regelungsgehalt dient der Schaffung von Gemeinschaftsvorschriften zur Verbesserung des Tierschutzes, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O..

    Den Mitgliedsstaaten ist es daher verboten, die EU-rechtlichen Anforderungen zu unterschreiten, es ist ihnen aber nicht verwehrt, darüber hinauszugehen und strengere nationale Vorschriften zu erlassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O.; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 2 Rdn. 45, § 28 Rdn. 6; zu vergleichbaren Regelungen in der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 1995 - Rs.C-128/94 - , NJW 1996, 113.

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als

    Es handelt sich nicht um eine Norm der sogenannten "gebundenen Verwaltung", bei der die Behörde handeln muss, oder um eine "Soll-Vorschrift", die im Hinblick auf die Ermessensbetätigung der Behörde eine strikte Bindung für den Regelfall statuiert, und die nur in atypischen Fällen - wenn der zu entscheidende Sachverhalt vom Sinn und Zweck der Vorschrift nicht erfasst ist und in wesentlichen Grundzügen mit den zu regelnden Fällen nicht übereinstimmt - Abweichungen gestattet (BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2004, - BVerwG 3 C 7.04 -, DVBl 2005, 648-651).
  • VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16

    Untersagung des gewerbsmäßigen Handels mit Hunden aus Litauen

    Die beispielsweise im öffentlichen Baurecht übliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität gilt hier nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2007 - 20 B 376/07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, juris - jeweils zum wortgleichen § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG a.F.).

    Von einer Untersagung kann daher nur in atypischen Ausnahmefällen abgesehen werden (BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, juris).

  • VG Schleswig, 29.08.2012 - 1 A 31/12

    Verwaltungsgericht Schleswig weist Klage gegen Schließung einer Nerztierfarm ab

    Die gewerbsmäßige Nerzhaltung unterliegt der Erlaubnispflicht des § 11 TierSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 09. November 2004, NVwZ-RR 2005, 399).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17

    Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

    Die Vorschrift eröffnet der zuständigen Behörde ein Rechtsfolgeermessen, welches durch den Wortlaut ("soll") dahingehend beschränkt ist, dass ein Absehen von einer Untersagung nur in besonders gelagerten atypischen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (BVerwG, Urt. v. 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, NVwZ-RR 2005, 399 ; vgl. auch zu § 11 Abs. 3 TierSchG a.F.: BT-Drs. 13/7015, S. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 20 B 376/07

    Untersagung einer nach dem Tierschutzgesetz erlaubnisbedürftigen Tätigkeit bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7.04 -, DVBl. 2005, 648.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7.04 -, a.a.O.

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2012 - 16 K 2515/10

    Tierhandel, Hundehandel, Gewerbsmäßigkeit, Erforderlichkeit einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7.04 - , juris, Rn. 37.
  • BVerwG, 16.02.2005 - 3 C 13.05

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Bundesverwaltungsgericht

    Der Antrag der Kläger, das Verfahren BVerwG 3 C 7.04 fortzuführen, wird abgelehnt.

    Die Kläger machen geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2004 (BVerwG 3 C 7.04) ihren Vortrag bezüglich mangelnder Bestimmtheit des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a TierSchG sowie hinsichtlich der Notwendigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen einbezogen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 20 A 2235/12

    Landwirt klagt erfolgreich gegen Untersagung des Aufstallens von Kälbern auf

  • VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 2759/11

    Erlaubnispflichtigkeit der gewerblichen Nerzzucht und Nerzhaltung;

  • BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07

    Rechtsgrundlage für den Widerruf einer Beleihung mit den Aufgaben eines

  • VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 1071/12

    Rechtmäßigkeit einer tierschutzrechtlichen Untersagungsverfügung wegen des

  • VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 16.00925

    Untersagung der gewerbsmäßigen Hundeausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 B 90/13

    Eilantrag des Kreises Borken zur Ermöglichung der Vollstreckung einer

  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448

    Verbot des Haltens von Rindern

  • VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17
  • VG Regensburg, 10.07.2020 - RN 4 S 20.1049

    Prüfung der Bestandsauflösung einer Tierhaltung

  • VG München, 08.07.2008 - M 4 K 07.4829

    Aufenthaltserteilung und Bezüge zum Terrorismus

  • VG Münster, 09.10.2012 - 1 K 2297/10

    Ordnungsverfügung bzgl. der gewerbsmäßigen Untersagung der Zurschaustellung von

  • VG Regensburg, 21.12.2021 - RN 4 S 21.1842

    Tierheimähnliche Einrichtung, Zuverlässigkeit im Tierschutzrecht, Bestimmtheit

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