Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,112
BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07 (https://dejure.org/2007,112)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 (https://dejure.org/2007,112)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 (https://dejure.org/2007,112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 24 Abs. 2, § 34 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 3, § 60 Abs. 7 Satz 1; AuslG § 50 Abs. 3, § 53 Abs. 6; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches Gehör; substantiierter Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Mitwirkungspflicht; Verfahrensmangel; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 24 Abs. 2, § 34 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Aufklärungspflicht; Erkrankung; Mitwirkungspflicht; Verfahrensmangel; Zielstaatsbezeichnung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches Gehör; substantiierter Beweisantrag

  • verkehrslexikon.de

    Substantiierter Beweisantrag und fachärztliches Attest

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Bezug auf Aserbaidschan; Erfordernis der Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests zur Substantiierung eines das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1; AsylVfG § 34 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 3; AsylVfG § 24 Abs. 2
    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Verfahrensrüge, Verfahrensmangel, Beweisantrag, Sachaufklärungspflicht, Darlegungserfordernis, fachärztliche ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 24 Abs. 2; ; AsylVfG § 34 Abs. 1; ; AufenthG § 59 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1; ; AuslG § 50 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • fluechtlingsrat-nrw.de

    Anforderungen an PTBS Gutachten/Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Substantiierungspflicht bei geltend gemachter posttraumatischen Belastungsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Pressemitteilung)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an die Substantiierung einer posttraumatischen Behandlungsstörung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Substantiierung einer posttraumatischen Behandlungsstörung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsandrohung rechtswidrig aufgrund Abschiebungsverbot wegen Krankheit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.9.2007)

    Stellung kranker Ausländer geklärt // Keine Behörden-Drohung bei Abschiebungsschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 251
  • NVwZ 2008, 329
  • NVwZ 2008, 330
  • DVBl 2008, 132 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1355)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - die Revision in Bezug auf die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG und die Bezeichnung Aserbaidschans als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung für beide Kläger zugelassen.

    a) Wie der seinerzeit zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - (NVwZ 2007, 346) bereits ausgeführt hat, durfte das Berufungsgericht den nach Übergang in das schriftliche Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 VwGO gestellten Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Erkrankung des Klägers zu 1 an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kläger zu 1 diese Erkrankung "nicht glaubhaft gemacht" habe.

    Die vom Berufungsgericht angeführte weitere Begründung für die Ablehnung des Beweisantrags ist - wie bereits im Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - ausgeführt, ebenfalls nicht tragfähig.

    Insoweit hält der Senat an der im Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 (a.a.O.) - vertretenen Auffassung nach erneuter Überprüfung der Rüge im Revisionsverfahren nicht mehr fest.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dementsprechend war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage verfügte Abschiebungsandrohung in einen bestimmten Zielstaat nach § 34 AsylVfG i.V.m. § 50 AuslG (jetzt § 59 AufenthG) nicht deshalb rechtswidrig, weil das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG vom Bundesamt oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren festgestellt worden war (vgl. Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und vom 5. Februar 2004 - BVerwG 1 C 7.03 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 = NVwZ-RR 2004, 534).

    Folgerichtig war auch das Klagebegehren auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG bei der typischen Asylklage regelmäßig als letztes, nur hilfsweise - für den Fall der Erfolglosigkeit der vorrangigen Schutzbegehren - geltend gemachtes Begehren zu verstehen, da es bei sachdienlicher Auslegung nicht wie im Fall der zwingenden Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG auch auf die Aufhebung der Zielstaatsbezeichnung in der Abschiebungsandrohung gerichtet war (stRspr, grundlegend Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Auch an der nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezogenen Zuständigkeit des Bundesamtes (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und demzufolge an der Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die verbleibende Ermessensentscheidung hat das Zuwanderungsgesetz nichts geändert (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 Rn.12, ebenso Beschluss vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 9.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 1 B 9.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Aufwerfen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Auch an der nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezogenen Zuständigkeit des Bundesamtes (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und demzufolge an der Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die verbleibende Ermessensentscheidung hat das Zuwanderungsgesetz nichts geändert (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 Rn.12, ebenso Beschluss vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 9.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dementsprechend war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage verfügte Abschiebungsandrohung in einen bestimmten Zielstaat nach § 34 AsylVfG i.V.m. § 50 AuslG (jetzt § 59 AufenthG) nicht deshalb rechtswidrig, weil das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG vom Bundesamt oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren festgestellt worden war (vgl. Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und vom 5. Februar 2004 - BVerwG 1 C 7.03 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 = NVwZ-RR 2004, 534).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dass die Behauptung der Erkrankung des Klägers zu 1 an einer PTBS mit einhergehender Suizidgefahr ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt oder aus der Luft gegriffen wäre (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69), kann angesichts des vorgelegten fachärztlichen Attests vom 11. März 2005 nicht angenommen werden.
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten i.S.d. Gesetzes zur Klärung offener

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Denn Rechtsänderungen, die nach der Entscheidung der Vorinstanz eintreten, berücksichtigt das Revisionsgericht nur, wenn die Vorinstanz - entschiede sie anstelle des Revisionsgerichts -sie ebenfalls zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteile vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19, vom 23. Februar 2011 - 6 C 22.10 - BVerwGE 139, 42 Rn. 14 und vom 25. Juli 2017 - 1 C 10.17 - NVwZ-RR 2017, 887 Rn. 12).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Rechtsänderungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts eintreten, sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Rechtsänderungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts eingetreten sind, sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwG 129, 251 Rn. 19); solche Rechtsänderungen sind an den hier entscheidungserheblichen Normen nicht erfolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht