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   BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06   

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BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06 (https://dejure.org/2006,4891)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2006 - 6 PB 1.06 (https://dejure.org/2006,4891)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 (https://dejure.org/2006,4891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    NWPersVG § 72; ZPO §§ 295, 398
    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer; Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters; informatorische Anhörung; wiederholte Zeugenvernehmung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NWPersVG § 72
    Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters; Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer; Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; informatorische Anhörung; wiederholte Zeugenvernehmung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der mitbestimmungspflichtigen Einstellung einer Honorarkraft nach den Grundsätzen zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter; Begriff "Einstellung" in eine Dienststelle; Notwendigkeit der Berücksichtigung erheblicher ...

  • Judicialis

    NWPersVG § 72; ; ZPO § 295; ; ZPO § 398

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWPersVG § 72; ZPO § 295 § 398
    Mitbestimmung bei Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer - Zeugenvernehmung durch Beschwerdegericht nach erstinstanzlicher informatorischer Befragung

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Honorarkraft als Musiklehrer und mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung lässt das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerwG - Kammer -, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - InfAuslR 2001, 463 m.w.N.).

    Der Antragsteller war nicht gehalten, das Gericht vorbeugend auf eventuelle Verfahrensverstöße aufmerksam zu machen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 18. Juli 2001, a.a.O., 465 m.w.N.).

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Die Frage, ob dem Dienststellenleiter das Weisungsrecht zusteht, ob er also die Entscheidung über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit trifft, ist daher bei der hier gegebenen Konstellation individual- wie kollektivrechtlich gleichermaßen bedeutsam (vgl. zur Abgrenzung Arbeitnehmer/freier Mitarbeiter: BAG, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit Bl. 116 R; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten Bl. 857; zur Mitbestimmung bei Einstellungen: BAG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, 333).

    Es ist zu unterscheiden zwischen der einseitigen Festlegung der Unterrichtszeiten unter Berücksichtigung von Wünschen der Lehrkraft im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einerseits und der Vereinbarung zwischen Schulträger und Lehrkraft im Rahmen eines Mitarbeiter-Verhältnisses andererseits (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1991 a.a.O. Bl. 118; Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124, 138; Urteil vom 19. November 1997 a.a.O. Bl. 857 f.).

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Die Frage, ob dem Dienststellenleiter das Weisungsrecht zusteht, ob er also die Entscheidung über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit trifft, ist daher bei der hier gegebenen Konstellation individual- wie kollektivrechtlich gleichermaßen bedeutsam (vgl. zur Abgrenzung Arbeitnehmer/freier Mitarbeiter: BAG, Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit Bl. 116 R; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten Bl. 857; zur Mitbestimmung bei Einstellungen: BAG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, 333).

    Es ist zu unterscheiden zwischen der einseitigen Festlegung der Unterrichtszeiten unter Berücksichtigung von Wünschen der Lehrkraft im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einerseits und der Vereinbarung zwischen Schulträger und Lehrkraft im Rahmen eines Mitarbeiter-Verhältnisses andererseits (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1991 a.a.O. Bl. 118; Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124, 138; Urteil vom 19. November 1997 a.a.O. Bl. 857 f.).

  • BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02

    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 - (Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) ab.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141, 143 f.).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Danach steht es grundsätzlich im Ermessen des Beschwerdegerichts, ob es im ersten Rechtszug gehörte Zeugen nochmals vernimmt oder sich mit der Verwertung der protokollierten erstinstanzlichen Aussagen begnügt (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 398 ZPO; Urteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 379/90 - juris Rn. 37; Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 58).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Davon unberührt bleibt die Pflicht, von den Beteiligten angetretene Beweise zu erheben, sofern die behauptete Tatsache entscheidungserheblich ist und Erhebungshindernisse nicht bestehen (vgl. BAG, Beschluss vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119, 130 f.; Beschluss vom 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85, 95).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Es ist zu unterscheiden zwischen der einseitigen Festlegung der Unterrichtszeiten unter Berücksichtigung von Wünschen der Lehrkraft im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einerseits und der Vereinbarung zwischen Schulträger und Lehrkraft im Rahmen eines Mitarbeiter-Verhältnisses andererseits (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1991 a.a.O. Bl. 118; Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124, 138; Urteil vom 19. November 1997 a.a.O. Bl. 857 f.).
  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 375/89

    Berufungsverfahren: erneute Zeugenvernehmung - Ermessen des Berufungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Danach steht es grundsätzlich im Ermessen des Beschwerdegerichts, ob es im ersten Rechtszug gehörte Zeugen nochmals vernimmt oder sich mit der Verwertung der protokollierten erstinstanzlichen Aussagen begnügt (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 398 ZPO; Urteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 379/90 - juris Rn. 37; Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 58).
  • BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01

    Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06
    Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (a.a.O. S. 2; ebenso zum hier einschlägigen nordrhein-westfälischen Landesrecht: Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 25; Beschluss vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 20/96

    Informatorische Anhörung des in erster Instanz vernommenen Zeugen durch das

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 379/90

    Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz - Außerordentliche Kündigung aus

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des

  • BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04

    Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und

  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Eine informatorische Anhörung von Personen, die nicht den strengen Regeln der anzuwendenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung über den Zeugenbeweis genügt, kann nicht an die Stelle einer Zeugenvernehmung treten, wenn die entscheidungserheblichen Tatsachen und Umstände zwischen den Beteiligten streitig geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 35 Rn. 15 ff.).
  • VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 -, in der es um den Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer gegangen sei, ausgeführt, dass eine Beweisaufnahme notwendig geworden sei, um die genauen Umstände der Eingliederung der betreffenden Person in den Betrieb festzustellen.

    Er trägt vor, der mit der Beschwerde angestellte Vergleich mit dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 - zugrunde liegenden Fall schlage fehl.

    Die Mitbestimmung des Personalrats kann aber auch auf der Grundlage anderer Rechtsbeziehungen ausgelöst werden, sofern der Betreffende an der Erfüllung der der Dienststelle gestellten Aufgaben unter dem Direktionsrecht der Dienststellenleitung mitwirken soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 6 P 8.06 -, PersR 2007, 309, vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 -, PersR 2006, 389, vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, PersR 2004, 148, vom 27. August 1997 - 6 P 7.95 -, PersR 1998, 22, vom 25. September 1995 - 6 P 44.93 -, PersR 1996, 147, und vom 15. März 1994 - 6 P 24.92 -, PersR 1994, 288).

    Hiermit ist zum einen die ausgeübte Nebentätigkeit lediglich in tatsächlicher Hinsicht in Blick genommen, jedoch noch nichts darüber ausgesagt, ob der Dienststellenleitung auch ein hinreichend gesichertes Weisungsrecht zusteht, sie also die Entscheidung über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006, a. a. O.).

    Seitens des Antragstellers wird in der Beschwerdebegründung zwar zu Recht auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 -hingewiesen, wo ausgeführt ist, dass die für die Individualrechtsbeziehung maßgebliche Unterscheidung zwischen Arbeitsverhältnis und Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters auch für die in Rede stehende kollektivrechtliche Frage Bedeutung entfaltet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
    Auf die vom Antragsteller erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 - den Beschluss des Fachsenats für Landespersonalvertretungssachen vom 1. Dezember 2005 aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung zurückverwiesen.

    vgl. die zurückverweisende Entscheidung des BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 -, PersR 2006, 389 = RiA 2006, 234.

    - BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 6 PB 1.06 -, a.a.O. - von dem Erfordernis einer Gesamtbetrachtung ausgegangen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer

    Denn regelmäßig - und dementsprechend auch hier - wird über die bei der Anhörung gemachten Angaben ein den Anforderungen aus §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 162 ZPO entsprechendes Protokoll nicht gefertigt und im Urteil nur auf gewisse Erklärungen Bezug genommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 6 PB 1/06 -, PersR 2006, 389).
  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 11.13

    Rügefähigkeit der Aussetzungsentscheidung; informatorische Anhörung;

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ; BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 6 PB 1.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 35).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Erheblichkeit von unter Beweis

    Davon unberührt bleibt die Pflicht, von den Beteiligten angetretene Beweise zu erheben, sofern die behauptete Tatsache entscheidungserheblich ist und Erhebungshindernisse nicht bestehen (vgl. Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 6 PB 1.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 35 Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912

    Informelle Anhörung von Geistlichen im Asylprozess

    Eine derartige informelle Äußerung steht einer Zeugenvernehmung weder formell noch inhaltlich gleich (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2006 - 6 PB 1.06 - juris Rn. 15 m.w.N.), womit sich die Antragsbegründung aber nicht auseinandersetzt und damit nicht darlegt, weshalb es sich dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen sollen, gerade auf diese bloß informelle Anhörung explizit einzugehen.
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