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   BVerwG, 15.08.2019 - 1 B 33.19 (1 C 29.19)   

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https://dejure.org/2019,28836
BVerwG, 15.08.2019 - 1 B 33.19 (1 C 29.19) (https://dejure.org/2019,28836)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2019 - 1 B 33.19 (1 C 29.19) (https://dejure.org/2019,28836)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2019 - 1 B 33.19 (1 C 29.19) (https://dejure.org/2019,28836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 5 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Revisionszulassung; Rückkehr im Familienverband als Grundlage der Rückkehrprognose nach § 60 Abs. 5 AufenthG

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Rückkehr im Familienverband als Grundlage der Rückkehrprognose nach § 60 Abs. 5 AufenthG

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Rückkehr im Familienverband als Grundlage der Rückkehrprognose nach § 60 Abs. 5 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 B 33.19
    ist nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Urteil des Senats vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 - dahingehend geklärt, dass für die Gefahrenprognose von einer möglichst realitätsnahen Beurteilung der - wenngleich notwendig hypothetischen - Rückkehrsituation und damit bei tatsächlicher Lebensgemeinschaft der Kernfamilie im Regelfall davon auszugehen ist, dass diese entweder insgesamt nicht oder nur gemeinsam im Familienverband zurückkehrt.
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 B 33.19
    Die "überholte" Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) rechtfertigt deshalb die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen nachträglicher Divergenz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49).
  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Asylrecht, Rückführungsverbesserungsgesetz, Sekundärmigration (Italien),

    vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2024 (BGBl I Nr. 54), als realitätsnahe Rückkehrsituation im Regelfall eine gemeinsame Rückkehr im Familienverband der Gefährdungsprognose zugrunde zu legen ist (ob die Regelvermutung der gemeinsamen Rückkehr in den Herkunftsstaat auch eingreift, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nicht schon dort bestanden hat, ist noch nicht geklärt, vgl. zur insoweit zugelassenen Revision BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 1 B 33.19 - juris Rn. 4; das Revisionsverfahren wurde allerdings eingestellt).
  • OVG Sachsen, 15.06.2020 - 5 A 382/18
    Offen gelassen hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob diese Regelvermutung auch dann gilt, wenn die familiäre Gemeinschaft im Herkunftsland noch nicht bestanden hat (Beschl. v. 15. August 2019 - 1 B 33.19 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage, ob die in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 - aufgestellte Regelvermutung einer gemeinsamen Rückkehr im Familienverbund auch dann gilt, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland noch nicht bestanden hat, bislang offen gelassen (Beschl. v. 15.8.2019 - 1 B 33.19 -, juris Rn. 4).
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