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   BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05   

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BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05 (https://dejure.org/2005,17547)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2005 - 1 B 12.05 (https://dejure.org/2005,17547)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 (https://dejure.org/2005,17547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begriff der politischen Verfolgung auf Grund der sexuellen Veranlagung eines "irrevisibel" Homosexuellen im Iran - Gründe für die Zulassung einer Revision im Asylverfahrensrecht - Zumutbarkeit der Rückkehr eines Homosexuellen in den Iran im Fall der Unkenntnis des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05
    Die Frage werde nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung positiv beantwortet und sei auch vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 15. März 1988 BVerwG 9 C 278.86 (BVerwGE 79, 143) in diesem Sinne entschieden worden.

    Sie ergibt sich auch nicht aus ihren Ausführungen zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1988 (a.a.O.).

    Die Beschwerde trägt vor, das Bundesverwaltungsgericht habe in der oben angeführten Entscheidung vom 15. März 1988 (a.a.O.) einen homosexuellen Iraner als asylberechtigt anerkannt, obwohl er vor seiner Ausreise aus dem Iran dort nicht aufgefallen sei und seine homosexuelle Veranlagung nur seiner Familie bekannt gewesen sei.

    10 findet sich in dieser Form und an der von der Beschwerde zitierten Stelle (BVerwGE 79, 143 ) in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 05.02.2004 - A 2 B 145/03

    Iran, politische Verfolgung, Homosexualität, Luftwegeinreise

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05
    14 Soweit die Beschwerde außerdem eine Abweichung des Berufungsurteils von dem eigenen Urteil des Berufungssenats vom 5. Februar 2004 A 2 B 145/03 rügt, scheidet eine Divergenz schon deshalb aus, weil es sich nicht um die Entscheidung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auch für eine gleichgeschlechtliche Veranlagung dieser Art trafen die Gründe zu, welche die irreversible Homosexualität zu einem asylrelevanten Persönlichkeitsmerkmal machten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.03.1988 - 9 C 278/86 -,BVerwGE 79, 143, und vom 17.10.1989 - 9 C 25/78 -, NVwZ-RR 1990, 375; Beschluss vom 15.09.2005 - 1 B 12/05 -, Juris).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    Für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), mit der eine Abweichung in der Sache geltend gemacht wird, die Vorinstanz habe sich zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen, bei der Anwendung auf den Einzelfall aber einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt (sog. verdeckte Divergenz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.), müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris, Rn. 9; ferner BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1872/12

    Keine Gruppenverfolgung Homosexueller in Kamerun

    Auch für eine gleichgeschlechtliche Veranlagung dieser Art trafen die Gründe zu, welche die irreversible Homosexualität zu einem asylrelevanten Persönlichkeitsmerkmal machten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.03.1988 - 9 C 278/86 -,BVerwGE 79, 143, und vom 17.10.1989 - 9 C 25/78 -, NVwZ-RR 1990, 375; Beschluss vom 15.09.2005 - 1 B 12/05 -, Juris).
  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien;

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 104.11

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum; Divergenz

    Zwar liegt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in seinen Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, die fallbezogenen Rechtsausführungen aber erkennen lassen, dass es der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen und von dort aus abweichende Rechtssätze zugrunde gelegt hat (Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff. und BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488).
  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 21.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20

    Die Möglichkeit des Eintritts städtebaulich erheblicher Folgewirkungen steht dem

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerinnen ergibt sich aus seinen Ausführungen nicht, dass es dessen ungeachtet seiner Entscheidung gleichwohl abweichende abstrakte Rechtssätze zugrunde gelegt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 7, 11); Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 132 Rn. 37 a.E.).
  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 16.22

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 92.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung eines Verstoßes gegen

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 8.22

    Drohen eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 87.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 91.21

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 89.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 99.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 84.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 3.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 10.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 5.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11

    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer

  • BVerwG, 09.03.2022 - 1 B 24.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 10.02.2022 - 1 B 19.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 86.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 21.01.2022 - 1 B 90.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 08.02.2022 - 1 B 15.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 2.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 6.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 88.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 1.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22

    Ausbleibende Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Anrechnung von

  • BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54
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