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   BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00   

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BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00 (https://dejure.org/2000,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 1 C 1.00 (https://dejure.org/2000,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 1 C 1.00 (https://dejure.org/2000,1770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    PartG §§ 18 - 20
    Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung; Parteienfinanzierung

  • Wolters Kluwer

    Abschlagszahlungen - Antrag - Chancengleichheit - Endgültige Festsetzung - Parteienfinanzierung

  • Judicialis

    PartG § 18; ; PartG § 19; ; PartG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartG § 18, 19 § 21 § 20
    Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung; Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mittelzuteilung nach dem Parteiengesetz an die F. D. P. für 1996 rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 175
  • NJW 2000, 3728
  • NJW 2000, 3729
  • NVwZ 2001, 70 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1465
  • DÖV 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
    Die Klägerin beruft sich auf das verfassungsunmittelbare Recht der Parteien auf Chancengleichheit und den Grundsatz, daß im vorliegenden Zusammenhang die Gleichheit strikt und formal sei (vgl. BVerfGE 85, 264 ).

    Auch wenn, was hier nicht zu vertiefen ist, das Recht der Parteienfinanzierung zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien möglichst strikt und formal auszulegen und anzuwenden sein sollte (vgl. BVerfGE 85, 264 ), wird die dargelegte Auffassung diesen Anforderungen gerecht.

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
    Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
    Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
    Zur Begründung hat es ausgeführt (vgl. im einzelnen NVwZ 2000, 336 = DVBl 1999, 1372 = NWVBl 1999, 417 ): Die Anfechtungsklage sei grundsätzlich zulässig, weil der angefochtene Verwaltungsakt wegen der Wechselbezüglichkeit der den Parteien zustehenden Finanzierungsbeträge Rechtswirkungen auch gegenüber der Klägerin entfalte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5684/97

    Klagen gegen staatliche Parteienfinanzierung der F.D.P. nur teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
    BVerwG 1 C 1.00 OVG 5 A 5684/97.
  • BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02

    Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung.

    Hingegen verfolgt die Klägerin mit der Anfechtung des gegenüber der Beigeladenen zu 1 ergangenen Bescheids selbständige und weitergehende Ziele, deren Bedeutung der Senat entsprechend dem Vorbringen der Klägerin mit 7 500 000 EUR veranschlagt (vgl. zum Streitwert bei "echten" Drittanfechtungsklagen im Rahmen der Parteienfinanzierung Beschluss vom 17. Mai 2000 - BVerwG 1 C 1.00 -).
  • BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94

    Ehrenamtliche Parteileistungen

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile in einem das Bewilligungsjahr 1996 betreffenden Parallelfall entschieden, dass ein Antrag auf Abschlagszahlungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 PartG die Anmeldung eines voraussichtlichen Anspruchs auf endgültige Leistungen und das Begehren um Festsetzung des entsprechenden Betrags umfasse (BVerwGE 111, 175 ff.).
  • OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01

    Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung

    Richtig ist vielmehr, dass bereits der sog. Kurzantrag alle verwaltungsverfahrensrechtlichen Merkmale eines Antrags enthält, nämlich die Bitte an eine Behörde um Vornahme einer hinreichend bestimmten Amtshandlung (vgl. Clausen in: Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 22 Rn. 12; Gusy, BayVBl. 1985, 484 [485]; Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 22 Rn. 83; Stelkens, NuR 1985, 213 [214]; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 22 Rn. 15: Antrag ist eine empfangsbedürftige verwaltungsrechtliche Willenserklärung; von Dreising, a.a.O. § 11 Anm. 1: Der Antrag muss, ohne dass es dieses Wortes bedarf, eindeutig das eine Amtshandlung auslösende Begehren erkennen lassen; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 1 C 1.00 - NJW 2000, 3728 [3729]: Annahme eines Antrags selbst dann, wenn das Begehren nur konkludent zu erschließen ist), hier um Verlängerung der Zulassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 3420/97

    Erstattung für die Betreuung ausländischer Flüchtlinge in Übergangsheimen ;

    36 und 37; zur Abschlagszahlung nach § 20 PartG: BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2000 - 1 C 1/00 -, NJW 2000, 3728 und OVG NRW, Urteil vom 04. Mai 1999 - 5 A 5682/97 -, NVwZ 2000, 336.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - 5 A 4248/01
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2000 - 1 C 1.00 -, BVerwGE 111, 175 (179).
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