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   BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22   

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BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22 (https://dejure.org/2022,13172)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2022 - 1 B 44.22 (https://dejure.org/2022,13172)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 1 B 44.22 (https://dejure.org/2022,13172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit eines Asylbewerbers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen die Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen die Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Die Rüge einer solchen Verletzung erfordert, dass unter anderem dargetan wird, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der weiteren Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Gleichwohl können sich dem Tatsachengericht im Rahmen der ihm obliegenden Sachaufklärungs- und Hinweispflicht (§ 86 Abs. 1 und 3 VwGO) im Einzelfall entsprechende Rückfragen, insbesondere auch zur weiteren Substantiierung des Verfolgungsvortrags, bei der persönlichen Anhörung des Asylbewerbers aufdrängen (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 392.01 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Die Rüge einer solchen Verletzung erfordert, dass unter anderem dargetan wird, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der weiteren Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris).
  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Der Gesetzgeber hat insoweit bislang auch für das gerichtliche Asylverfahren an den allgemeinen Grundsätzen des Revisionsrechts festgehalten und für das Bundesverwaltungsgericht keine Befugnis eröffnet, in Bezug auf Tatsachen(würdigungs)fragen von grundsätzlicher Bedeutung "Länderleitentscheidungen", wie sie etwa das britische Prozessrecht kennt, zu treffen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 4, vom 6. Mai 2020 - 1 B 20.20 - juris Rn. 4 und vom 28. März 2022 - 1 B 9.22 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17

    Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Der Gesetzgeber hat insoweit bislang auch für das gerichtliche Asylverfahren an den allgemeinen Grundsätzen des Revisionsrechts festgehalten und für das Bundesverwaltungsgericht keine Befugnis eröffnet, in Bezug auf Tatsachen(würdigungs)fragen von grundsätzlicher Bedeutung "Länderleitentscheidungen", wie sie etwa das britische Prozessrecht kennt, zu treffen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 4, vom 6. Mai 2020 - 1 B 20.20 - juris Rn. 4 und vom 28. März 2022 - 1 B 9.22 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 07.07.1999 - 9 B 401.99

    Verstoß gegen Verfahrensrecht, insbesondere eine Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
    Etwas anderes wird nur dann gelten können, wenn im Verfahren besondere Umstände in der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen hervortreten, die in erheblicher Weise von den Normalfällen abweichen und es deshalb geboten erscheinen lassen können, die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch zu nehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Mai 1999 - 9 B 264.99 - juris Rn. 4, vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - juris Rn. 4 und vom 17. September 2003 - 1 B 471.02 - juris).
  • BVerwG, 06.05.2020 - 1 B 20.20

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes einer

  • BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
  • BVerwG, 17.09.2003 - 1 B 471.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Umfassende Erörterung aller

  • BVerwG, 12.05.1999 - 9 B 264.99
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2024 - 10 LA 134/23

    Isolierte Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Zur isolierten Anfechtbarkeit

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22

    Antrag, erneuter; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung;

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23

    Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung;

    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 10 LA 3/23

    Betriebsgelände; öffentliches Forum; Hausrecht; praktische Konkordanz;

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 23/22

    Basisprämie; Cross-Compliance-Verstoß; FFH-Gebiet; Fräsen; Natura 2000-Gebiet;

    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22

    Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22

    Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör;

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2022 - 10 LA 79/22

    Beistandspflicht; Ehefrau; Eheleute; Einkommenssteuerbescheid;

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2022 - 4 E 388/22

    Überprüfung des Verfahrens durch den ganzen Senat zur grundsätzlichen Klärung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris, Rn. 3, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; BGH, Beschluss vom 11.9.2003 - XII ZB 188/02 -, juris, Rn. 7, zu § 568 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 10 LA 14/23

    Authorisation, Product, Old; Bindungswirkung; Document, Guidance;

    Der Antragsteller hat im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2023 - 10 LA 38/23

    35 %-Grenze; Dürrehilfe; Einkommensteuerbescheid; Einkünfte; Existenzgefährdung;

  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 B 49.22

    Feststellung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines 'real risks'

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2023 - 10 LA 114/22

    Richtlinie; NiB-AUM; Anbau; Förderung; Winterhart; Zwischenfrüchte; Zu den

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2022 - 10 LA 86/22

    Iran: Dublin Bulgarien: Ukraine-Krieg, Berufung nicht zugelassen, keine

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