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   BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72   

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BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72 (https://dejure.org/1973,1354)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1973 - II A 2.72 (https://dejure.org/1973,1354)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - II A 2.72 (https://dejure.org/1973,1354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2328
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    Bei der Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Berufungs- und Revisionsgericht hat das Gesetz in § 584 Abs. 1 ZPO darauf abgestellt, ob die Wiederaufnahme wegen des von der Berufungsinstanz als Tatsacheninstanz festgestellten Sachverhalts begehrt wird - dann soll das Berufungsgericht zuständig sein - oder ob grobe Verfahrensmängel geltend gemacht werden; in diesen Fällen soll das Revisionsgericht zuständig sein (vgl. Hahn, Materialien zu den Reichsjustizgesetzen, 2. Auflage, Band II, Abt. I S. 383; BGHZ 14, 251 [256]; Wieczorek, ZPO, 1957, Anm. B zu § 584).

    Wie die Beklagte selbst nicht verkennt, lag der in BGHZ 14, 251 entschiedene Fall insofern anders, als dort die klagende Partei geltend gemacht hatte, sie sei in allen drei Instanzen - also auch in der Revisionsinstanz - geschäfts- und prozeßunfähig und daher nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten gewesen.

    Es entspricht der seit RGZ 120, 170 (173) herrschenden Meinung, daß das Revisionsgericht im Rahmen des § 584 Abs. 1 ZPO für eine Wiederaufnahmeklage dann nicht zuständig ist, wenn es nicht in der Sache selbst erkannt hat; eine Sachentscheidung ist aber dann anzunehmen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Revision als unbegründet zurückgewiesen worden ist (BGHZ 14, 251 [257]; Stein-Jonas-Pohle-Grunsky, ZPO, 19. Auflage, 1972, Anm. IV 1 zu § 584; Zöller, ZPO, 10. Auflage, 1968, Anm. 1 zu § 584; Baumbach-Lauterbach, 30. Auflage, Anm. 2 C zu § 584 ZPO).

  • BVerwG, 09.05.1956 - V A 1.56

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für eine Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    Dasselbe gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 1956 - BVerwG V A 1.56 -.

    Zwar heißt es in dem Beschluß vom 28. Januar 1964 am Ende - beiläufig - unter Bezugnahme auf das obengenannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 1956 - BVerwG V A 1.56 -, das Bundesverwaltungsgericht wäre für die Restitutionsklage (im Rahmen des § 580 Nr. 4 ZPO) auch nur dann zuständig, wenn vorgetragen worden wäre, daß die Entscheidung dieses Gerichts durch eine neue, gerade in Beziehung auf das Revisionsverfahren mit Strafe bedrohte Handlung erwirkt worden sei; dies beruht jedoch auf einer Verkennung der schon oben erörterten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 1956.

  • BVerwG, 22.06.1962 - IV C 245.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    Die letztgenannte Vorschrift umfaßt die Entscheidung über sämtliche Prozeßvoraussetzungen (BVerwGE 14, 273 [BVerwG 22.06.1962 - IV C 245/61] [274]; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage, 1971, RdNr. 1 zu § 109 VwGO).
  • RG, 13.02.1928 - VI 317/27

    Nichtigkeitsklage. ; Geschäftsunfähigkeit.

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    Es entspricht der seit RGZ 120, 170 (173) herrschenden Meinung, daß das Revisionsgericht im Rahmen des § 584 Abs. 1 ZPO für eine Wiederaufnahmeklage dann nicht zuständig ist, wenn es nicht in der Sache selbst erkannt hat; eine Sachentscheidung ist aber dann anzunehmen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Revision als unbegründet zurückgewiesen worden ist (BGHZ 14, 251 [257]; Stein-Jonas-Pohle-Grunsky, ZPO, 19. Auflage, 1972, Anm. IV 1 zu § 584; Zöller, ZPO, 10. Auflage, 1968, Anm. 1 zu § 584; Baumbach-Lauterbach, 30. Auflage, Anm. 2 C zu § 584 ZPO).
  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 102.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Tätigkeit bei einem Sondergericht -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des durch das Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1970 - BVerwG II C 102.67 - rechtskräftig beendeten Verwaltungsstreitverfahrens im Wege der Nichtigkeitsklage.
  • BVerwG, 19.04.1966 - II A 1.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    In dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1966 - BVerwG II A 1.65 - ist die Wiederaufnahmeklage verworfen worden, weil der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, gegen den sie sich richtete, keine Sachentscheidung enthielt.
  • BVerwG, 28.01.1964 - VI A 1.63
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Januar 1964 - BVerwG VI A 1.63 - (VerwRspr. 16 Nr. 305 = DöD 1964, 130) seine Zuständigkeit in einem Wiederaufnahmeverfahren mit der Begründung verneint, es liege weder eine Nichtigkeitsklage nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 579 ZPO noch eine Restitutionsklage nach § 580 Nr. 4, 5 ZPO vor.
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Klagen nach § 580 Nr. 7

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72
    In dem von dem Oberbundesanwalt genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI A 3.65 - bejahte das Revisionsgericht seine Zuständigkeit trotz des Wortlauts des § 584 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 153 Abs. 1 VwGO mit der Begründung, sein Urteil sei von dem geltend gemachten Wiederaufnahmegrund betroffen; dem Berufungsgericht könne dem Sinne des Gesetzes nach nicht die Aufgabe zugedacht sein, im Rahmen einer Restitutionsklage die Rechtsüberzeugung des Revisionsgerichts zu korrigieren.
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 1.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar seine Zuständigkeit ausnahmsweise auch dann für gegeben angesehen, wenn über eine auf § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden ist, mit der die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Berufungsinstanz gerügt wird, allerdings nur unter der weiteren Voraussetzung, dass es als Revisionsgericht im Vorprozess eine Sachentscheidung getroffen hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 2 A 2.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 9 und Beschluss vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 S. 4).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht seine Zuständigkeit dann für gegeben angesehen, wenn über eine auf § 153 VwGO in Verbindung mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden ist und es als Revisionsgericht im Vorprozess eine Sachentscheidung getroffen hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 BVerwG 2 A 2.72 Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 9 = NJW 1974, 2328).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 2.15

    Statthaftigkeit eines Nichtigkeitsantrags und Restitionsantrags bzgl. Ablehnung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar seine Zuständigkeit ausnahmsweise auch dann für gegeben angesehen, wenn über eine auf § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden ist, mit der die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Berufungsinstanz gerügt wird, allerdings nur unter der weiteren Voraussetzung, dass es als Revisionsgericht im Vorprozess eine Sachentscheidung getroffen hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 2 A 2.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 9 und Beschluss vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 S. 4).
  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    c) Zu Recht ist die Vorinstanz auch davon ausgegangen, daß der nach § 4 Abs. 2 VwZG a. F. erforderliche Vermerk keiner Unterschrift und keines Namenszeichens des zuständigen Bediensteten bedurfte (vgl. Urteil des BVerwG vom 19. Januar 1972 V C 54.70 BVerwGE 39, 257, 259, HFR 1972, 320; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 29. Mai 1973 2 RU 197/71, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973 S. 967, HFR 1974, 70).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 3.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar seine Zuständigkeit ausnahmsweise auch dann für gegeben angesehen, wenn über eine auf § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden ist, mit der die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Berufungsinstanz gerügt wird, allerdings nur unter der weiteren Voraussetzung, dass es als Revisionsgericht im Vorprozess eine Sachentscheidung getroffen hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 2 A 2.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 9 und Beschluss vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 S. 4).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 5.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar seine Zuständigkeit ausnahmsweise auch dann für gegeben angesehen, wenn über eine auf § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden ist, mit der die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Berufungsinstanz gerügt wird, allerdings nur unter der weiteren Voraussetzung, dass es als Revisionsgericht im Vorprozess eine Sachentscheidung getroffen hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 2 A 2.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 9 und Beschluss vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 S. 4).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 4.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar seine Zuständigkeit ausnahmsweise auch dann für gegeben angesehen, wenn über eine auf § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsklage zu entscheiden ist, mit der die nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Berufungsinstanz gerügt wird, allerdings nur unter der weiteren Voraussetzung, dass es als Revisionsgericht im Vorprozess eine Sachentscheidung getroffen hatte (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 2 A 2.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 9 und Beschluss vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 S. 4).
  • BFH, 16.12.1994 - VIII K 1/94

    Verweisung von Amts wegen an das Finanzgericht (FG) bei instanzieller

    Hat das Revisionsgericht keine Sachentscheidung getroffen und werden nur Einwendungen gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben, so ist das Revisionsgericht nicht gemäß § 584 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 134 FGO für die Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach § 579 ZPO zuständig (vgl. Beschlüsse des BFH vom 17. Februar 1994 VII B 245/93, BFH/NV 1994, 875, 876; vom 14. August 1979 VII K 11/74, BFHE 128, 487, BStBl II 1979, 777, 778; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 18. Mai 1973 II A 2/72, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Finanzgerichtsordnung, § 134, Rechtsspruch 12; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 134 FGO Rz. 17; Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 584 Rz. 7).
  • VG Wiesbaden, 13.06.1983 - VIII/2 E 5170/83 R

    Wiederaufnahmeklage nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im

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