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   BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87   

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https://dejure.org/1989,4676
BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87 (https://dejure.org/1989,4676)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1989 - 1 C 38.87 (https://dejure.org/1989,4676)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 1 C 38.87 (https://dejure.org/1989,4676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Alkoholbedingte Gefährdung - Gemeingefährliche Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
    Fahrlässige trunkenheitsbedingte Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3 StGB) ist eine gemeingefährliche Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976 (im Anschluß an Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 36.87 -).

    Der Oberbundesanwalt schließt sich dem den Beteiligten bekannten Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 36.87 - an, in dem ausgeführt ist, daß Trunkenheit im Verkehr eine gemeingefährliche Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976 sei.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
    Nach den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt hat (BVerwGE 70, 356, 362 ff.), beginnt die Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes erst dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde Kenntnis nicht nur vom Sachverhalt, sondern auch von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes hat.
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
    Die sonst straffreie Führung bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides ändert an dieser Beurteilung nichts; denn die Vermutungsregelung greift auch nach einer einmaligen Verurteilung Platz (Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 S. 62; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 46.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 52).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
    Die dem Kläger nach § 59 Abs. 3 Satz 1 WaffG 1976 erteilte Waffenbesitzkarte ist eine "Erlaubnis ... nach diesem Gesetz" im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 (vgl. Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
    Die Verurteilung des Klägers wegen trunkenheitsbedingter Gefährdung des Straßenverkehrs begründet demnach den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme ausnahmsweise entkräften (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36).
  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 46.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache bei einer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
    Die sonst straffreie Führung bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides ändert an dieser Beurteilung nichts; denn die Vermutungsregelung greift auch nach einer einmaligen Verurteilung Platz (Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 S. 62; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 46.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 52).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Diese ist demnach grundsätzlich nicht schon dann entkräftet, wenn der Betroffene sonst strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (Urteile vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 und BVerwG 1 C 47.89 -).
  • VG Kassel, 10.01.2001 - 2 G 3151/00
    Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die dem Antragsteller erteilten Waffenbesitzkarten jeweils eine "Erlaubnis...nach diesem Gesetz" nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG darstellen (vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.1989 - 1 C 38/87 -).

    Dieser Begriff ist vielmehr im Sinne der Überschrift des 27. Abschnitts des besonderen Teils des StGB zu verstehen, weshalb ihm unter anderem abstrakte Gefährdungsdelikte wie vorsätzliche und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr unterfallen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.1989 - 1 C 38/87 - HessVGH, Urteil vom 28.03.1995 - 11 UE 1283/93 -).

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91

    Waffenrecht: Gemeingefährliche Straftaten

    Die Einbeziehung des Straftatbestandes des § 323 a StGB in die Fälle der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG entspricht dem Gesetzeszweck nicht minder als die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Einbeziehung der Straftatbestände der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 316 StGB (vgl. dazu BVerwGE 84, 17 ; Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 -).
  • VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045

    Zuverlässigkeit einer Wachperson

    Diese Voraussetzungen sind dem Wortlaut nach vorliegend erfüllt, insbesondere ist auch der Deliktstypus der (hier: rein) fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1a StGB im 28. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs verortet und damit eine gemeingefährliche Straftat (vgl. BVerwG, U.v. 19.12.1989 - 1 C 38.87 - juris Rn. 17 f.; BVerwG, U.v.13.12.1994 - 1 C 31.92 - juris Rn. 28 ff. jeweils m.w.N. zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976).
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