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   BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11   

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https://dejure.org/2012,8304
BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11 (https://dejure.org/2012,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2012 - 4 BN 31.11 (https://dejure.org/2012,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11 (https://dejure.org/2012,8304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a Abs 3 S 5 BauGB
    Zum Zweck der bundesbaugesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verrechnung von Kompensationsflächen aus aufgegebenen Bebauungsplänen als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Zum Zweck der bundesbaugesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Verrechnung von Kompensationsflächen aus aufgegebenen Bebauungsplänen als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überplanung: Sind Kompensationsflächen zu verrechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1067
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Das Besondere der Regelung besteht darin, dass die in der Abwägung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange über das Integritätsinteresse hinaus, falls dieses nicht gewahrt werden kann, auf das Kompensationsinteresse erweitert werden (Beschluss vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Die Frage, ob eine Bebauung bereits vor der planerischen Entscheidung nach § 34 BauGB zulässig war, ist zwar eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Angesichts des klaren Wortlauts der Regelung kommt eine einschränkende Auslegung, nach der von einem Ausgleich nur abgesehen werden darf, wenn bei der Aufstellung oder dem Vollzug des alten Bebauungsplans die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfüllt worden sind, nicht in Betracht (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - Buchholz 406.401 § 12 BNatSchG Nr. 2 zu § 1a Abs. 3 Satz 4 a.F., nunmehr § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Im Fall der Überplanung eines nicht ausgenutzten Bebauungsplans hat die Gemeinde in eigener Verantwortung sowohl die Eingriffe, die im Fall der Verwirklichung auf den von der ursprünglichen Planung erfassten Grundstücke eingetreten wären, als auch die Eingriffe, die aufgrund des neuen Bebauungsplans eintreten, zu ermitteln und nach ihrer ökologischen Wertigkeit zu bewerten (Beschlüsse vom 23. April 1997 - BVerwG 4 NB 13.97 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 4 und vom 7. November 2007 - BVerwG 4 BN 45.07 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 45.07

    Bebauungsplan; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichsdefizit;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11
    Im Fall der Überplanung eines nicht ausgenutzten Bebauungsplans hat die Gemeinde in eigener Verantwortung sowohl die Eingriffe, die im Fall der Verwirklichung auf den von der ursprünglichen Planung erfassten Grundstücke eingetreten wären, als auch die Eingriffe, die aufgrund des neuen Bebauungsplans eintreten, zu ermitteln und nach ihrer ökologischen Wertigkeit zu bewerten (Beschlüsse vom 23. April 1997 - BVerwG 4 NB 13.97 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 4 und vom 7. November 2007 - BVerwG 4 BN 45.07 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Die Antragsgegnerin ist im Hinblick auf das nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu berücksichtigende Integritätsinteresse des Naturschutzes insoweit von rechtlich fehlerhaften Annahmen ausgegangen, als sie unter Berufung auf Satz 6 dieser Vorschrift und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2012 - 4 BN 31.11 - maßgeblich auf die "Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild gegenüber dem derzeitigen Planungsrecht" (Seite 34 der Planbegründung) abgestellt und insoweit eine "Eingriffsbilanzierung" (Seite 40 und 73 der Planbegründung) vorgenommen hat.

    Ausgehend vom Wortlaut des § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB unterscheidet das Bundesverwaltungsgericht vielmehr ausdrücklich zwischen dem Integritäts- und dem Kompensationsinteresse, wobei letzteres erst dann zum Zuge kommt, wenn das Integritätsinteresse des Naturschutzes nicht gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, 20. März 2012 - 4 BN 31.11 - Rn. 3, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19

    Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben"

    Dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt worden sein (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 20.03.2012 - 4 BN 31.11 -, BauR 2012, 1067).
  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 /

    Zwar wird in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass § 1a Abs. 3 Satz 6 Var. 2 BauGB grundsätzlich auch dann anwendbar ist, wenn sich die Bebaubarkeit der Fläche zuvor nach § 35 BauGB bestimmte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2012, 4 BN 31.11, BauR 2012, 106, juris Rn. 3; dem folgend VGH München, Urt. v. 2.8.2016, 9 N 15.2011, juris Rn. 76).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den

    Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Baurecht bereits ausgenutzt und ob es vor oder nach der Geltung der Eingriffsregelung entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2012 - 4 BN 31.11 -, juris Rn. 3 f. = BauR 2012, 1067 = BRS 79 Nr. 43; Senat, Urt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, juris Rn. 115 ff. = ZfBR 2011, 690 = BRS 77 Nr. 263).
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011

    Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der

    Dabei muss das Baurecht noch nicht ausgenutzt worden sein (vgl. BVerwG, B. v. 20.3.2012 - 4 BN 31/11 - juris Rn. 3).
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