Rechtsprechung
BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 1 Satz 11; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuss; Gleichheitssatz; Enteignung; Durchgriff. - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer Restitution nach § 3 Abs. 1 S. 11 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Anspruch auf Rückübertragung eines 1934 im Rahmen eines Parzellierungsvorhabens erworbenen Grundstücks - Anspruch eines ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schädigung; Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuß; Gleichheitssatz; Enteignung; Durchgriff
- Judicialis
VermG § 3 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 11; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögensrecht - Schädigung; Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuss; Gleichheitssatz; Enteignung; Durchgriff
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rückübertragung eines weiteren Grundstückes der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow abgelehnt
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
- BVerwG, 21.06.2006 - 8 B 1.06
- BVerwG, 27.03.2007 - 8 C 9.06
- BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Papierfundstellen
- NJ 2007, 523
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05
Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Der Ausschluss der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG (im Anschluss an das Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 -).Folglich fällt etwa Grundvermögen, dass dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt war, im Einzelfall dazu aber nicht mehr benötigt und deshalb parzelliert und anschließend verkauft wurde, nicht unter § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG (Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - bereits ausgeführt, dass eigentumsrechtliche Positionen, die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, von § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG nicht erfasst werden, weil vor Einführung dieser Norm durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) vermögensrechtliche Ansprüche von Anteilsgeschädigten i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG nicht bestanden haben.
Diese Fälle werden nicht von der Ausschlussregelung des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG erfasst, es sei denn, die Flächen wären so umfangreich gewesen, dass von einem weiteren, selbständigen Unternehmenszweck ausgegangen werden könnte (vgl. Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung, …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Er wurde faktisch seiner Gesellschafterstellung beraubt, weil seine Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15; Beschluss vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100).Der volle Rechtsentzug ist auch sonst nicht ausschlaggebend (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96
"Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Auch wenn § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG für den Fall der Schädigung (nur) der Unternehmensbeteiligung in der bis zum Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes geltenden Fassung einen Anspruch auf ergänzende Singularrestitution eingeräumt hätte (vgl. hierzu Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. unter Hinweis bereits auf die Neufassung und auf die Bezeichnung als gesetzliche Klarstellung in der Begründung des Rechtsausschusses, BTDrucks 13/7275, S. 44), wäre § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG gleichfalls mit Art. 14 GG vereinbar.Ziel der Regelung war es, den früheren Gesellschaftern neben den aus ihren Beteiligungen fließenden Rechten ihre "wirtschaftliche" Eigentümerstellung möglichst in ursprünglichem Umfang zurückzugeben (Urteil vom 26. Juni 1997 a.a.O. S. 17).
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 102, 254 m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96
Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Aus Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Neuregelung ist zu schließen, dass erst die Einfügung des Halbs. 2 in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen ermöglichen sollte, die zum Zeitpunkt der verfolgungsbedingten Anteilsschädigung zu dem Unternehmen gehörten oder von ihm später angeschafft wurden (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19). - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Das Vermögensrecht hat seine Wurzeln vielmehr im Rechts- und Sozialstaatsprinzip, weshalb die gesetzlich verbürgten Ansprüche grundrechtlichen Schutz erst ab ihrer einfach gesetzlichen Begründung genießen (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - BVerfGE 95, 48 ). - BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96
Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Er wurde faktisch seiner Gesellschafterstellung beraubt, weil seine Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15; Beschluss vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100). - BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Denn mit der Begrenzung der Eigentumsposition des Alteigentümers, soweit es die ergänzende Singularrestitution betrifft, wird der Ausgleich privater Interessen, nämlich derjenigen des Alteigentümers oder seiner Rechtsnachfolger und des verfügungsberechtigten Erwerbers des Grundstücks, bezweckt (zur Abgrenzung von einer Enteignung vgl. z.B. BVerfGE 104, 1 ). - BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
Restitution und Vertragsanfechtung
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Das Vermögensrecht hat seine Wurzeln vielmehr im Rechts- und Sozialstaatsprinzip, weshalb die gesetzlich verbürgten Ansprüche grundrechtlichen Schutz erst ab ihrer einfach gesetzlichen Begründung genießen (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 1 BvR 875/92 - BVerfGE 95, 48 ). - BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06
Sie ist zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und bringt die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis (zu den Anforderungen an eine Inhalts- und Schrankenbestimmung vgl. z.B. BVerfGE 101, 239 ).
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14
Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …
Nimmt der durch Verfolgungsmaßnahmen vertriebene Eigentümer seine Befugnisse durch einen Dritten wahr, führt dessen Tötung ebenso wie dessen Ersetzen durch eine andere, nicht vom Eigentümer bevollmächtigte Person (…dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 - juris Rn. 6 und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 19 f.) regelmäßig zum verfolgungsbedingten Verlust der Eigentümerstellung. - BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08
Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens; …
Zwar hat der Gesetzgeber Ansprüche wegen der Entziehung einer Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG erst 1997 geregelt (vgl. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28). - BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08
Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im …
Der Sinn und Zweck auch der hier in Rede stehenden Regelungen in § 3 Abs. 1 Satz 4 bis 6 VermG liegt demgemäß darin, die NS-Verfolgten weder besser noch schlechter zu stellen, als das bei der Anwendung des alliierten Rechts der Fall wäre, hätte dieses bereits in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone gegolten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 9.06 -, juris, Rn. 31).
- BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28;… Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.). - BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 10.10
Zur fehlerhaften Anwendung abstrakter Rechtssätze des BVerwG; rechtliches Gehör …
Die Klägerin hat den von ihr bezeichneten abstrakten Rechtssätzen aus den angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 9.06 -, wonach das "Einbeziehen der nach § 1 Abs. 6 VermG Berechtigten in das Vermögensgesetz diese Berechtigten nicht besser- oder schlechterstellt als dies nach der alliierten Rückerstattungsverordnung der Fall ist, was im Umkehrschluss auch für die Rückerstattungspflichten gilt", und vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 -, wonach "von der Natur der Sache her die Rückgabe eines Grundstücks unmöglich ist, falls sie zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde", keinen nach ihrer Auffassung in Anwendung derselben Rechtsvorschrift jeweils davon abweichenden abstrakten Rechtssatz im angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts entgegengestellt. - BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28;… Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.). - BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17
Feststellung einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung für den …
Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28;… Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - a.a.O.). - BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17
Feststellungsanspruch einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung …
Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. - und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28;… Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.). - KG, 31.01.2020 - 9 U 70/18
Bruchteilsrestitutionsanspruch: Anspruch auf Verzinsung des auszukehrenden …
Dadurch war es möglich, dem Berechtigten (anteiliges) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen einzuräumen, die zum Zeitpunkt der verfolgungsbedingten Anteilsschädigung zu dem Unternehmen gehörten oder von ihm später angeschafft wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 8 C 9/06 -, juris, Rn. 28). - VG Berlin, 24.05.2012 - 29 K 422.10
Anspruch auf ergänzende Singularrestitution
- BVerwG, 21.06.2006 - 8 B 1.06
- VG Halle, 29.01.2010 - 1 A 118/07
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; maßgeblicher Zeitpunkt …