Rechtsprechung
BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ; Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im Beschlusswege; Keine direkte Anwendung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK auf Verfahren aus dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.10.2015 - 12 A 98/15
- OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2019 - 4 LB 18/17
- BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (22)
- EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach dann keine neue mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - Rn. 47 m.w.N.).Weder Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen die einen Antrag auf internationalen Schutz ablehnende Entscheidung vorsieht, noch eine andere Bestimmung der Richtlinie sehen die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem mit dem Rechtsbehelf befassten Gericht vor (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - Rn. 28).
Diese Pflicht entspricht dem in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankerten Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, so dass der Begriff des "wirksamen Rechtsbehelfs" im Sinne des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU im Einklang mit Art. 47 GRC zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - Rn. 30 f. m.w.N.).
Insoweit hat der EuGH unter Bezugnahme auf den EGMR bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 EMRK keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt und eine solche Verpflichtung auch nicht aus Art. 47 Abs. 2 oder einer anderen Bestimmung der GRC folgt (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - Rn. 40 m.w.N.).
Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - Rn. 44).
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Dessen ungeachtet sind die Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 8 ff. m.w.N. sowie EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - und - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. -).Aus diesen war für den Kläger auch zu ersehen, dass die - im Vergleich zu einer früheren Anhörungsmitteilung geänderte - Einschätzung des Berufungsgerichts nicht nur auf einer entsprechend aktualisierten, auch in das vorliegende Berufungsverfahren eingeführten Erkenntnismittelliste beruhte, sondern auch auf der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des EuGH im Verfahren "Jawo" (Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -), mit der der EuGH die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit der beanstandeten Behandlung im Mitgliedstaat konkretisiert bzw. die Anforderungen partiell verschärft habe (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Juli 2019 - 4 LB 12/17 - juris Rn. 55 ff.).
- BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 - juris Rn. 6).Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 …und Beschluss vom 24. April 2019 - 1 B 24.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 - juris Rn. 6).Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 …und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 Rn. 23; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.).
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Dessen ungeachtet sind die Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 8 ff. m.w.N. sowie EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - und - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. -). - BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 Rn. 23; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 …und Beschluss vom 24. April 2019 - 1 B 24.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Dessen ungeachtet sind die Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 8 ff. m.w.N. sowie EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - und - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. -). - BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 …und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 Rn. 23; Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03
Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.
- BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 12/17
Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien
- BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e. …
- BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18
Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch; …
- EGMR, 29.10.1991 - 11826/85
HELMERS c. SUÈDE
- BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
- BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11
Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; …
- BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
- BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften …
- BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98
Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2020 - 9 LA 46/20
Abweisung einer Klage auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote wegen …
21 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat an und macht sie sich zu eigen (siehe im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf einen Beschluss des OVG SH vom 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n. v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG). - VG München, 04.09.2020 - M 30 K 17.70541
Keine landesweite Verfolgung durch Beschneiderinnen in Sierra Leone
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG). - VG München, 08.07.2021 - M 30 K 17.47012
Erfolglose Asylklage eines sierraleonischen Staatsangehörigen
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG).
- VG München, 12.08.2021 - M 30 K 18.34470
Zur inländischen Fluchtalternative in Sierra Leone
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG). - VG München, 08.04.2021 - M 30 K 17.48578
Keine Abschiebungsverbote nach Sierra Leone
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG). - VG München, 07.09.2020 - M 30 K 17.47275
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen inländischer …
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sicher könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG). - VG München, 13.11.2020 - M 30 K 17.49733
Erfolglose Klage auf Abschiebungsschutz nach Sierra Leone
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG). - VG München, 09.09.2020 - M 30 K 17.43920
Kein Vorliegen von Abschiebungsverboten
Dabei ist § 60a Abs. 2c Satz 2 und 3 AufenthG auch im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzuwenden, wenn sich der Ausländer auf eine Erkrankung beruft, aufgrund derer er im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sicher könne (…OVG Lüneburg, B.v. 13.3.2020 - 9 LA 46/20 BeckRS 2020, 4520 Rn. 13 ff;… Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 5. Edition Stand: 1.7.2020, § 60 AufenthG Rn. 23; vgl. ferner BVerwG, B.v. 22.1.2020 - 1 B 3.20 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG SH, B.v. 1.11.2019 - 4 LB 18/17 - n.v. wohl zu § 60 Abs. 5 AufenthG).