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   BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09   

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https://dejure.org/2010,2375
BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09 (https://dejure.org/2010,2375)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 BN 60.09 (https://dejure.org/2010,2375)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 (https://dejure.org/2010,2375)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 136 Abs. 2, § 146 Abs. 1
    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel; Funktionsmängel; Naturschutzverordnung; FFH-Verträglichkeit; Abgrenzung eines Sanierungsgebiets

  • openjur.de

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel; Funktionsmängel; Naturschutzverordnung; FFH-Verträglichkeit; Abgrenzung eines Sanierungsgebiets.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 136 Abs. 2, § 146 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 2 BauGB, § 146 Abs 1 BauGB
    Spielräume der Gemeinde bei Struktur- und Funktionsbewertung; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und naturschutzrechtliche Beeinträchtigung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum und Gestaltungsspielraum einer Gemeinde i.R.d. Bewertung der zukünftigen Struktur und Funktion eines Sanierungsgebiets mit einhergehender Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel; Funktionsmängel; Naturschutzverordnung; FFH-Verträglichkeit; Abgrenzung eines Sanierungsgebiets

  • rewis.io

    Spielräume der Gemeinde bei Struktur- und Funktionsbewertung; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und naturschutzrechtliche Beeinträchtigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Spielräume der Gemeinde bei Struktur- und Funktionsbewertung; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und naturschutzrechtliche Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilungsspielraum und Gestaltungsspielraum einer Gemeinde i.R.d. Bewertung der zukünftigen Struktur und Funktion eines Sanierungsgebiets mit einhergehender Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungssatzung: Weiter Spielraum der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1490
  • DVBl 2010, 777
  • DÖV 2010, 904
  • BauR 2010, 1176
  • ZfBR 2010, 479
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Ob ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, lässt sich abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung, entscheiden (Urteil vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 109.94

    Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen-

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Sie erfüllt - mit den Genehmigungsvorbehalten, soweit diese für Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB gelten - vor allem den Zweck der Sicherung der Bauleitplanung, den sonst die Instrumente der §§ 14, 15 BauGB erfüllen (Beschluss vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 109.94 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 170 - juris Rn. 10; vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 19.05.2009 - 4 BN 1.09

    Voraussetzungen der Einbeziehung eines Grundstücks in eine sog.

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Das ist insbesondere bei der sog. Funktionsschwächesanierung der Fall (Beschlüsse vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 3 - juris Rn. 6; vom 19. Mai 2009 - BVerwG 4 BN 1.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Sie erfüllt - mit den Genehmigungsvorbehalten, soweit diese für Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB gelten - vor allem den Zweck der Sicherung der Bauleitplanung, den sonst die Instrumente der §§ 14, 15 BauGB erfüllen (Beschluss vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 109.94 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 170 - juris Rn. 10; vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S.

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Gerade für den Tatbestand der Funktionsschwächensanierung ist es kennzeichnend, dass der städtebauliche Missstand mit der zukünftigen Struktur und Funktion des Sanierungsgebiets im gemeindlichen Bereich begründet wird (Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Das ist insbesondere bei der sog. Funktionsschwächesanierung der Fall (Beschlüsse vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 3 - juris Rn. 6; vom 19. Mai 2009 - BVerwG 4 BN 1.09 - juris Rn. 6).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Ob ein Gebiet städtebauliche Missstände aufweist, beurteilt sich nach der Gesamtsituation des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - III ZR 27/77 - BGHZ 77, 338 - juris Rn. 14) und beruht auf prognostischen Annahmen (vgl. auch Urteil vom 10. Juli 2003 - BVerwG 4 CN 2.02 - Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 6 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Ob ein Gebiet städtebauliche Missstände aufweist, beurteilt sich nach der Gesamtsituation des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - III ZR 27/77 - BGHZ 77, 338 - juris Rn. 14) und beruht auf prognostischen Annahmen (vgl. auch Urteil vom 10. Juli 2003 - BVerwG 4 CN 2.02 - Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 6 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Eine Sanierungssatzung leidet nicht an einem Rechtsfehler, wenn die Sanierungsziele im Zeitpunkt des Satzungserlasses noch nicht konkretisiert sind (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 4 B 98.96 - Buchholz 406.11 § 145 BauGB Nr. 5 - juris Rn. 3; vgl. auch Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 ).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
    Sanierung ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 - BVerwGE 126, 104 Rn. 22).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 98.96

    Bauplanungsrecht - Sanierungsziele einer Sanierungssatzung, Erschwerung der

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084

    Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten

    Ein Sanierungsbebauungsplan ist nicht aus der Sanierungssatzung zu entwickeln (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - NVwZ 2010, 1490; B.v. 31.3.1998 - 4 BN 5.98 - BauR 1998, 750; OVG Rh-Pf, U.v. 10.12.2015 - 1 C 10631/14 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 14.12.1981 - 14 N 81 A.272 - BauR 1982, 239).

    Ob aber ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, lässt sich abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung, entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - NVwZ 2010, 1490; U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - NVwZ 1999, 1336).

    Bei der Bewertung der zukünftigen Struktur und Funktion eines Sanierungsgebiets ist der Gemeinde ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - NVwZ 2010, 1490).

    Die Sanierungssatzung stellt eine Rahmenordnung dar, die auf Konkretisierung angelegt ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - NVwZ 2010, 1490).

    Die Sanierungsziele bedürfen der Konkretisierung durch nachfolgende Planung (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - NVwZ 2010, 1490).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 243.10

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Zwar müssen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff. BauGB zur Behebung städtebaulicher Missstände erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60/09 -, juris Rn. 3); die "Notwendigkeit der Sanierung" wird in § 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausdrücklich vorausgesetzt.

    Dies nicht zuletzt auch mit Rücksicht darauf, dass Sanierung im Sinne der §§ 136 ff. BauGB nach den Vorstellungen des Gesetzgebers eine städtebauliche Gesamtmaßnahme ist, die eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7).

  • VG Berlin, 17.05.2018 - 13 K 271.14

    Bemessung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Zielbaummethode;

    Ihr steht dabei ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60.09 -, NVwZ 2010, 1490, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Sanierung ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7).

    Für den Erlass einer Sanierungssatzung genügt dabei ein Sanierungskonzept mit der Feststellung, dass städtebauliche Missstände vorliegen, der Benennung der Ziele und Zwecke der Sanierung und der Feststellung, dass die Sanierung im Allgemeinen durchführbar erscheint; im Laufe des Sanierungsverfahrens hat dann die Verdichtung und zunehmende Konkretisierung der Sanierungsziele zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, BVerwGE 126, 104, juris Rn. 22, 24; Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7, 10).

    Zutreffend ist allerdings, dass die Rechtmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme neben dem Vorliegen städtebaulicher Missstände voraussetzt, dass die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3; OVG NW, Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 D 146/08.NE -, BRS 78 Nr. 213, juris Rn. 41).

    Im Übrigen dürfte selbst dann, wenn dem Antragsgegner im Rahmen der ihm bei der Festlegung des Sanierungskonzepts und der darauf beruhenden Entscheidung über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen obliegenden Abwägung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3) ein Fehler unterlaufen sein sollte, dieser Fehler mittlerweile wegen Ablaufs der (im Jahr 1993 noch geltenden siebenjährigen) Rügefrist unbeachtlich geworden sein (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 -, NVwZ 1999, 1336, juris).".

  • BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22

    Unterfallen einer städtebaulichen Entwicklungssatzung unter die Pläne i. S. d. §

    Die Entwicklungssatzung ist demnach auf Konkretisierung durch nachfolgende Planungsschritte angelegt (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 - Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 7 Rn. 10).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 - (Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 7 Rn. 11) nichts anderes.

    Die Antragsteller meinen, neuere Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) erforderten eine Überprüfung der vom Verwaltungsgerichtshof auch im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 - (Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 7 Rn. 14) vertretenen Rechtsansicht.

    b) Eine Divergenz zum Beschluss des Senats vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 - (Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 7) ist ebenso wenig gegeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen

    Dementsprechend hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung zur Umweltprüfung nur für Bauleitpläne eingeführt (vgl. zum Ganzen Runkel in EZBK, BauGB, § 165 Rn. 94 unter Bezugnahme auf den Bericht der unabhängigen Kommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs - Gaentzsch-Kommission - vom August 2002; zur vergleichbaren Konstellation einer Sanierungsatzung BVerwG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rn. 14).

    Da nämlich die Entwicklungsziele der Konkretisierung durch nachfolgende Planung bedürfen und ein nachfolgender Bebauungsplan nicht aus der Entwicklungssatzung zu entwickeln ist (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rn. 10), besteht bei der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme ein erheblicher Spielraum des Plangebers, und zwar auch in Bezug auf den zu überbauenden Bereich.

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24.03.2010 (- 4 BN 60.09 -, juris Rn. 14) angenommen, dass naturschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch die Sanierungssatzung als solche ausgeschlossen sind, wenn nachfolgenden Ordnungs- und Baumaßnahmen ein Verbot entgegensteht oder hierfür aus Rechtsgründen eine FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12

    Erforderlichkeit und Ziele einer Sanierungssatzung

    Ihr steht dabei ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60.09 -, NVwZ 2010, 1490, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Sanierung ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7).

    Für den Erlass einer Sanierungssatzung genügt dabei ein Sanierungskonzept mit der Feststellung, dass städtebauliche Missstände vorliegen, der Benennung der Ziele und Zwecke der Sanierung und der Feststellung, dass die Sanierung im Allgemeinen durchführbar erscheint; im Laufe des Sanierungsverfahrens hat dann die Verdichtung und zunehmende Konkretisierung der Sanierungsziele zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, BVerwGE 126, 104, juris Rn. 22, 24; Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7, 10).

    Zutreffend ist allerdings, dass die Rechtmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme neben dem Vorliegen städtebaulicher Missstände voraussetzt, dass die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3; OVG NW, Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 D 146/08.NE -, BRS 78 Nr. 213, juris Rn. 41).

    Im Übrigen dürfte selbst dann, wenn dem Antragsgegner im Rahmen der ihm bei der Festlegung des Sanierungskonzepts und der darauf beruhenden Entscheidung über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen obliegenden Abwägung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3) ein Fehler unterlaufen sein sollte, dieser Fehler mittlerweile wegen Ablaufs der (im Jahr 1993 noch geltenden siebenjährigen) Rügefrist unbeachtlich geworden sein (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 -, NVwZ 1999, 1336, juris).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 273.09

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Zwar müssen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff. BauGB zur Behebung städtebaulicher Missstände erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60/09 -, juris Rn. 3); die "Notwendigkeit der Sanierung" wird in § 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausdrücklich vorausgesetzt.

    Dies nicht zuletzt auch mit Rücksicht darauf, dass Sanierung im Sinne der §§ 136 ff. BauGB nach den Vorstellungen des Gesetzgebers eine städtebauliche Gesamtmaßnahme ist, die eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7).

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 14 N 14.878

    Normenkontrollverfahren Landschaftsschutzgebiet "Inntal Süd", LKr. Rosenheim

    Eine umfassende Berücksichtigung von erheblichen Umweltauswirkungen ist daher nur möglich, wenn sie bei allen vorbereitenden Maßnahmen geprüft werden, die dazu führen können, dass später durchgeführte Projekte solche Auswirkungen haben (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott v. 4.3.2010 a.a.O.).

    Fehlt es an derartig hinreichenden Konkretisierungen, ist ein Plan schon von seiner Anlage her nicht geeignet, ein FFH-Gebiet in für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich zu beeinträchtigen bzw. dies zu bewirken (BVerwG, B.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - DVBl 2010, 777 Rn. 10 für eine Sanierungssatzung).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 242.10

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Zwar müssen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff. BauGB zur Behebung städtebaulicher Missstände erforderlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60/09 -, juris Rn. 3); die "Notwendigkeit der Sanierung" wird in § 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausdrücklich vorausgesetzt.

    Dies nicht zuletzt auch mit Rücksicht darauf, dass Sanierung im Sinne der §§ 136 ff. BauGB nach den Vorstellungen des Gesetzgebers eine städtebauliche Gesamtmaßnahme ist, die eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15

    Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung

    Ob ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, lässt sich abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung, entscheiden (vgl. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - DVBl. 2010, 777 ff. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - 2 D 146/08

    Verletzung eigener Rechte i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (

  • BVerwG, 26.01.2023 - 10 CN 1.23

    Normenkontrollantrag des BUND gegen die "Inntal-Süd"- Verordnung zulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 7 D 66/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer städtebaulichen Sanierungssatzung; Aufnahme von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 7 D 76/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer städtebaulichen Sanierungssatzung; Aufnahme eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 2 D 10/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 7 D 70/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer städtebaulichen Sanierungssatzung; Aufnahme eines

  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 7 D 67/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer städtebaulichen Sanierungssatzung; Aufnahme eines

  • VG Berlin, 23.04.2013 - 19 L 117.12

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages

  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 300.19
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 223.17
  • VGH Bayern, 16.06.2017 - 15 N 15.2769

    Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer

  • VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09

    Sanierungssatzung

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 13 K 150.16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 493.17
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 383.18
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 185.19
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 193.18
  • VG München, 31.07.2013 - M 9 K 13.868

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; festgesetztes Sanierungsgebiet; Wohl der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2019 - 6 B 10540/19

    Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen bei einer Sanierungsdauer von rund 44

  • VG Berlin, 11.02.2020 - 19 K 402.17

    Nutzungsänderung im Sanierungsgebiet - Wettvermittlungsstelle

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