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   BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07   

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BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07 (https://dejure.org/2007,6257)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 (https://dejure.org/2007,6257)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 3 B 5.07 (https://dejure.org/2007,6257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 5; BGB § 415, § 419 a. F.
    Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid; Schuldübernahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 5
    Lastenausgleich; Leistungsbescheid; Rückforderung; Schadensausgleich; Schuldübernahme

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von lastenausgleichsrechtlichen Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber einem Dritten im Wege des Leistungsbescheides bei Übernahme derselben nach § 415 BGB; Nichtzulassung der Revision als eigenständiger rügefähiger Revisionszulassungsgrund; Einbüßen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 5; BGB § 415 § 419 (a.F.)
    Lastenausgleichsrecht - Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid; Schuldübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    Lastenausgleichsrechtliche Rückzahlungsverpflichtungen, die ein Dritter nach § 415 BGB übernommen hat, dürfen ihm gegenüber im Wege des Leistungsbescheides geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerwGE 35, 170).

    9 In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 BVerwG 5 C 11.68 BVerwGE 35, 170).

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    Ebenso wenig wie eine bürgerlich-rechtliche Forderung durch eine öffentlich-rechtliche Überleitung auf einen anderen Gläubiger ihre Rechtsnatur ändert (Urteil vom 26. November 1969 BVerwG 5 C 54.69 BVerwGE 34, 219 ), büßt eine im öffentlichen Recht wurzelnde Forderung durch einen vertraglichen Schuldnerwechsel ihren öffentlich-rechtlichen Charakter ein.
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 18.83

    Überbrückungsdarlehen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Rechtskräftige

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    Demselben Rechtsgedanken folgt die Rechtsprechung, wenn sie einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. die Wirkung beimisst, dass der Übernehmende auch für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche haftet, die dem Ausgleichsfonds gegenüber dem Vermögensübergeber zustanden (Urteil vom 29. März 1984 BVerwG 3 C 18.83 Buchholz 427.7 § 40 RepG Nr. 2; Beschluss vom 12. April 2002 BVerwG 3 B 122.01 n.v.).
  • VG Darmstadt, 02.11.2006 - 3 E 635/03

    Rückforderung einer Lastenausgleichsentschädigung vom Rechtsnachfolger des

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    VG 3 E 635/03.
  • BVerwG, 12.04.2002 - 3 B 122.01

    Verpflichtung zur Zahlung eines Lastenausgliechs nach Rückführung des Eigentums

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    Demselben Rechtsgedanken folgt die Rechtsprechung, wenn sie einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. die Wirkung beimisst, dass der Übernehmende auch für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche haftet, die dem Ausgleichsfonds gegenüber dem Vermögensübergeber zustanden (Urteil vom 29. März 1984 BVerwG 3 C 18.83 Buchholz 427.7 § 40 RepG Nr. 2; Beschluss vom 12. April 2002 BVerwG 3 B 122.01 n.v.).
  • BGH, 15.01.1975 - VIII ZR 235/73

    Verpflichtung zur Übernahme von Inventar eines Gaststättenbetriebs durch Kauf -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    Da die Wirksamkeit einer Schuldübernahme nach § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB von der Genehmigung des Gläubigers abhängt, die auch durch schlüssiges Handeln etwa durch eine Klage des Gläubigers gegen den Übernehmer (RG, Urteil vom 19. Dezember 1923 V 750/22 RGZ 107, 215 ; BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 VIII ZR 235/73 WM 1975, 331 ) oder wie hier durch einen gegen den Übernehmer gerichteten Leistungsbescheid erklärt werden kann, hat es die Behörde überdies in der Hand zu verhindern, dass durch einen Austausch des Schuldners Nachteile bei der Realisierung der Forderung entstehen.
  • RG, 19.12.1923 - V 750/22

    Aufwertung eines Unterhaltsanspruchs.

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
    Da die Wirksamkeit einer Schuldübernahme nach § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB von der Genehmigung des Gläubigers abhängt, die auch durch schlüssiges Handeln etwa durch eine Klage des Gläubigers gegen den Übernehmer (RG, Urteil vom 19. Dezember 1923 V 750/22 RGZ 107, 215 ; BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 VIII ZR 235/73 WM 1975, 331 ) oder wie hier durch einen gegen den Übernehmer gerichteten Leistungsbescheid erklärt werden kann, hat es die Behörde überdies in der Hand zu verhindern, dass durch einen Austausch des Schuldners Nachteile bei der Realisierung der Forderung entstehen.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Insofern liegt es nicht anders als in der gesetzlichen Folge einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. Dies hat der Senat für die Pflicht zur Erstattung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz bereits entschieden (Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 18.83 - Buchholz 427.7 § 40 RepG Nr. 2; Beschluss vom 26. Juli 2007 - BVerwG 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG).
  • OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Demgegenüber nimmt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer neueren Entscheidung (Beschluss vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 14 =) juris Rdn. 9) wieder auf die oben zitierte ältere Rechtsprechung Bezug, wenn es dort heißt:.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Demgegenüber nimmt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer neueren Entscheidung (Beschluss vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 14 = juris Rdn. 9) wieder auf die oben zitierte ältere Rechtsprechung Bezug, wenn es dort heißt:.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Insofern liegt es nicht anders als in der gesetzlichen Folge einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. Dies hat der Senat für die Pflicht zur Erstattung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz bereits entschieden (Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 18.83 - Buchholz 427.7 § 40 RepG Nr. 2; Beschluss vom 26. Juli 2007 - BVerwG 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG).
  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    Insofern liegt es nicht anders als in der gesetzlichen Folge einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. Dies hat der Senat für die Pflicht zur Erstattung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz bereits entschieden (Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 18.83 - Buchholz 427.7 § 40 RepG N2; Beschluss vom 26. Juli 2007 - BVerwG 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Hiervon ausgehend bedarf die Schuldübernahmevereinbarung zwischen Bundesanstalt und Interflug nach § 415 Abs. 1 S. 1 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Gläubiger, die allerdings auch schlüssig erfolgen kann (etwa BVerwG, Beschl. v. 26. Juli 2007 - BVerwG 3 B 5/07 - juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 2 B 4.13

    Haftung eines Gesellschafters für sanierungsrechtlichen Ausgleichbeitrag

    Soweit der Beklagte dem gegenüber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweist, der zufolge die Inanspruchnahme einer Bürgin für Rückforderungsansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz im Wege eines Leistungsbescheides erfolgen durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1970 - V C 11.68 -, juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 3 B 5.07 -, juris Rn. 9), rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.
  • VG Berlin, 02.04.2009 - 9 A 85.08

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderung der Hauptentschädigung von den Erben,

    Mit dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Rückforderung gewährten Lastenausgleichs nach einem Schadensausgleich ist es nicht zu vereinbaren für die Rückforderung eine fortbestehende Bereicherung des Lastenausgleichsempfängers, seiner Erben oder weiteren Erben zu fordern (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. Februar 2005 - VG 9 A 360.04 - und 15. März 2003 - VG 9 A 404.02 -, Urteil vom 22. Juni 2006 - 9 A 259.04 - vgl. auch VG Darmstadt, Urteil vom 2. November 2006, 3 E 635/03, und dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007, 3 B 5/07, beide bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 2 B 8.13

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages gegenüber

    Soweit der Beklagte dem gegenüber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweist, der zufolge die Inanspruchnahme einer Bürgin für Rückforderungsansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz im Wege eines Leistungsbescheides erfolgen durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1970 - V C 11.68 -, juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 3 B 5.07 -, juris Rn. 9), rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.
  • VG Berlin, 24.10.2013 - 29 K 103.12

    Berechnung des Wertersatzes nach § 11 Abs. 2 S. 3 VZOG

    Von den Fällen, in denen der Anspruchsberechtigte zugleich zuständige Behörde für die Festsetzung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 3 B 5.07 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 14 = juris), unterscheidet sich die vorliegende Konstellation lediglich darin, dass in der Adressierung des Bescheides an den Schuldübernehmer nicht zugleich die konkludente Genehmigung der Schuldübernahme zu sehen ist.
  • VG Berlin, 13.09.2007 - 9 A 388.04

    Rückforderung des Lastenausgleichs nach Schadensausgleich vom Erben

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