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   BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04   

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https://dejure.org/2005,5973
BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04 (https://dejure.org/2005,5973)
BayObLG, Entscheidung vom 04.05.2005 - 1Z BR 114/04 (https://dejure.org/2005,5973)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 1Z BR 114/04 (https://dejure.org/2005,5973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2247; ; BGB § ... 2250; ; EGBGB Art. 5 Abs. 1; ; EGBGB Art. 25; ; EGBGB Art. 26 Abs. 1 Nr. 1; ; Kroatisches Erbgesetz (1955) Art. 67; ; Kroatisches Erbgesetz (1955) Art. 68; ; Kroatisches Erbgesetz (1955) Art. 69; ; Kroatisches Erbgesetz (1955) Art. 78; ; Kroatisches Erbgesetz (1955) Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formwirksamkeit des Testaments nach kroatischem Recht - inzidente Prüfung im deutschen Erbscheinverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Wirksamkeit des Testaments einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft und kroatischer Staatsbürgerschaft; Anzuwendende Rechtsvorschriften in solchen Konstellationen; Art der Qualifizierung der kroatischen Regelungen zur Wirksamkeit der Anfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 70
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04
    Hinsichtlich der Testamente vom 21. und 23.3.2002 sind zwingende Formvorschriften nicht eingehalten worden (§ 125 BGB; vgl. BGHZ 115, 169/174).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83

    Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04
    Da das deutsche Nachlassgericht verfahrensrechtlich die lex fori anwendet (vgl. BGH NJW 1985, 552/553; v.Hoffmann aaO § 5 Rn. 94), ist im deutschen Erbscheinsverfahren die Frage einer wirksamen Anfechtung inzident zu prüfen.
  • OLG Frankfurt, 18.06.1976 - 20 W 223/76
    Auszug aus BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04
    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob für die Frage des Testierwillens das Erbstatut gemäß Art. 25 EGBGB oder das Formstatut gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EGBGB gilt (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1977, 385).
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