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   BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94   

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https://dejure.org/1994,4447
BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94 (https://dejure.org/1994,4447)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1994 - 1Z BR 55/94 (https://dejure.org/1994,4447)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1994 - 1Z BR 55/94 (https://dejure.org/1994,4447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung als Erben und Vermächtnisnehmer; Auslegung des Testaments; Zuwendung bestimmter Vermögensgruppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 2087
    Auslegung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Das Gericht kann der Erklärung eine Deutung geben, die vom üblichen Wortsinn abweicht, wenn der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 86, 41/46; Bay-ObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256 ).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Bei dieser Sachlage ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die in das Wissen des von den Beteiligten zu 1 bis 4 benannten Zeugen W. gestellten Behauptungen über spätere Angaben der Erblasserin als wahr unterstellt hat (zur Zulässigkeit einer solchen Wahrunterstellung vgl. BGH FamRZ 1987, 475/477), ihnen aber keine ausschlaggebende Bedeutung für die Auslegung beigemessen hat.
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Diese Auslegungsregel greift jedoch nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 und Bay-ObLGZ 1958, 248/250).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Auch dies spricht dafür, daß sie durch das Testament ihre Erben bestimmen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG Report 1994, 51 und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Denn hiervon war ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Denn hiervon war ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Diese Auslegung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Verfahrensfehler sowie dahin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1991, 173/176 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Das Gericht kann der Erklärung eine Deutung geben, die vom üblichen Wortsinn abweicht, wenn der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 86, 41/46; Bay-ObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
    Es entspricht auch der Lebenserfahrung, daß ein Erblasser einem wertbeständigen Vermögensbestandteil wie einem Grundstück (oder hier einer Eigentumswohnung) größere Bedeutung beimißt als dem dem eigenen Verbrauch leicht zugänglichen Geldvermögen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731 und 1991, 982/983).
  • BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90

    Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 226/97

    Auslegung eines Testaments

    Maßgebend sind nicht die vom Erblasser gewählten Worte, vielmehr kommt es auf den sachlichen Gehalt der Verfügung an (BayObLG FamRZ 1995, 835).

    Es entspricht der Erfahrung, daß juristisch nicht vorgebildete Personen Worte wie "vererben" oder "Erbteil" häufig nicht entsprechend in dem diesen zukommenden rechtstechnischen Sinn verwenden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 835).

  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

    Von einem solchen Willen kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn der zugewendete Vermögensbestandteil nach seinem objektiven Wert das im Testament nicht genannte weitere Vermögen an Wert erheblich übertrifft (BayObLG FamRZ 1995, 835/836 m.w.N.).
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