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   BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/2003, 4St RR 66/03   

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https://dejure.org/2003,11503
BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/2003, 4St RR 66/03 (https://dejure.org/2003,11503)
BayObLG, Entscheidung vom 08.07.2003 - 4St RR 66/2003, 4St RR 66/03 (https://dejure.org/2003,11503)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 4St RR 66/2003, 4St RR 66/03 (https://dejure.org/2003,11503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 73b; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73b § 73c Abs. 1 Satz 1
    Überprüfbarkeit der Anordnung von Wertersatzverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 73b StGB; § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
    Anordnung des Wertersatzverfalles - Ermessensentscheidung des Tatrichters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensgegenständliche Rauschgiftmengen ; Feststellungen zu betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen ; Grundlage der Strafbemessung; Grundsatz in dubio pro reo; Rückschlüsse aus Qualität einer sichergestellten Rauschgiftmenge ; Anordnung des Wertersatzverfalls ; ...

Papierfundstellen

  • StV 2003, 627
  • BayObLGSt 2003, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Hieraus ließen sich, eine Konsumportion von 140 mg unterstellt (vgl. BGHSt 42, 255/265) etwa vier Konsumportionen gewinnen.
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Angesichts der Bedeutung der fehlenden Feststellungen für das äußere Tatgeschehen und die Strafzumessung ist der Schuldspruch in den Tatkomplexen 1, 2 a bis c und 3 deshalb aufzuheben (vgl. BGHSt 27, 322/3257 KK/Kuckein StPO 4. Aufl. § 354 Rn. 17).
  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Das gilt insbesondere dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass erst die Einbeziehung der Einzelgeldstrafen zu einer nicht mehr aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe geführt hat (st. Rsp., vgl. BGH StV 1999, 558 und 2001, 618; BGH NStZ-RR 2002, 264).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Derartige Feststellungen bilden aber die Grundlage jeglicher Strafbemessung (st.Rsp., vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; 1999, 99/100 m. w. N.).
  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99

    Gesamtgeldstrafe neben einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Das gilt insbesondere dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass erst die Einbeziehung der Einzelgeldstrafen zu einer nicht mehr aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe geführt hat (st. Rsp., vgl. BGH StV 1999, 558 und 2001, 618; BGH NStZ-RR 2002, 264).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Derartige Feststellungen bilden aber die Grundlage jeglicher Strafbemessung (st.Rsp., vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; 1999, 99/100 m. w. N.).
  • BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

    Auszug aus BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03
    Wurde das Rauschgift immer vom gleichen Verkäufer zum annähernd gleichen Preis erworben, so kann der Tatrichter allerdings unter Umständen aus dem Wirkstoffgehalt einer sichergestellten Rauschgiftmenge auf die Qualität der bereits veräußerten oder verbrauchten Menge Rückschlüsse ziehen, falls keine Anhaltspunkte für eine unterschiedliche Konzentration vorliegen (st. Rsp. vgl. zuletzt BayObLG Urteil vom 8.10.2002 - 4 St RR 92/2002; Körner BtMG 5. Aufl. § 29a Rn. 98 m. w. N.).
  • OLG München, 07.11.2006 - 4St RR 192/06

    Wechsel des Rechtsmittels von der Berufung zur Revision; Fehlende Feststellungen

    Hierzu hat der Tatrichter entweder konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt zu treffen oder er muss von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgehen, die nach den Umständen in Betracht kommt (st.Rsp. BayObLGSt 2003, 83/85 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.03.2004 - 4St RR 29/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittel-relevanten Wirkstoffmengen sich in dem verfahrensgegenständlichen Rauschgift befunden haben (vgl. BayObLGSt 1999, 99/100 m.w.N.; BayObLG StV 2003, 627 und Beschluss vom 10.12.2003 - 4 St RR 148/03).
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