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   BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61   

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BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61 (https://dejure.org/1961,7013)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61 (https://dejure.org/1961,7013)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1961 - RReg. 4 St 190/61 (https://dejure.org/1961,7013)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Ausgestaltung der Abgrenzung von vorsätzlicher Körperverletzung und leichter vorsätzlicher Körperverletzung; Erfolgsaussichten eines strafprozessualen ...

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2318
  • BayObLGSt 1961, 192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Er muß sich deshalb in der Hegel nicht der Hilfe eines - psychologischen - Sachverständigen bedienen; es liegt nicht im Sinne des Gesetzes, auf den Gebieten, auf denen nur die Lebenserfahrung und die Menschenkenntnis des Richters schließlich allein die Wahrheit finden können, das Vertrauen des Richters auf sein eigenes selbständiges Urteil und seinen Mut zur Verantwortung einzuengen (BGHSt 3, 27, 28, 52, 53).

    Der Maßstab für die Nachprüfung einer Entscheidung darüber, ob das Gericht eines Sachverständigen bedarf, darf nur aus den besonderen Umständen des Falles gewonnen werden (BGHSt 3, 27, 28; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.6.1961 - 1 StR 211/61 ).

  • BayObLG, 02.02.1961 - RReg. 4 St 323/60

    Strafantrag nach § 237 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Da das Bundesverfassungsgericht den § 1629 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18.6.1957 (BGBl. I 609) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat (BVerfGE 10, 59; BGBl. 1959 I 633), stand die Befugnis, Strafantrag zu stellen - die Ausfluß des die Vertretung des Kindes umfassenden Personensorgerechts ist -, gemäß § 1626 Abs. 2 BGB beiden Eltern als Gesamtvertretern zu (BGH FamRZ 1960, 197; BayObLGSt 1956, 8 und 1960, 266, 267, 268 = FamRZ 1961, 176 = …

    Elternteil den Strafantrag in der Form des § 158 Abs. 2 StPO stellt und daß der andere Elternteil mündlich zustimmt oder den Handelnden zum Strafantrag ermächtigt (BGH LM Nr. 2 zu § 61 StGB; BayObLGSt 1956, 8, 9 mit weiteren Nachweisen; Urteil des Senats vom 2.2.1961 RReg. 4 St 323/1960 = NJW 1961, 1033 = FamRZ 1961, 178; Kohlhaas NJW 1960, 1, 2; Boeckmann NJW 1960, 1938, 1939).

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Verfahrens ist es ihm verwehrt, in demselben Strafverfahren auch noch die Rechtsstellung eines Zeugen einzunehmen, die mit der eines Anklägers ( § 385 StPO ) nicht vereinbar ist (vgl. für den Staatsanwalt BGHSt 14, 265).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Da das Bundesverfassungsgericht den § 1629 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18.6.1957 (BGBl. I 609) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat (BVerfGE 10, 59; BGBl. 1959 I 633), stand die Befugnis, Strafantrag zu stellen - die Ausfluß des die Vertretung des Kindes umfassenden Personensorgerechts ist -, gemäß § 1626 Abs. 2 BGB beiden Eltern als Gesamtvertretern zu (BGH FamRZ 1960, 197; BayObLGSt 1956, 8 und 1960, 266, 267, 268 = FamRZ 1961, 176 = …
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Dabei kommt es lediglich darauf an, ob die Verfahren tatsächlich zu einem einheitlichen Verfahren verbunden sind oder nicht; entscheidend ist, daß jemand in einem Strafverfahren, einerlei wie weit es gediehen ist, die Stellung eines Beschuldigten (Angeschuldigten, Angeklagten) so lange innehat, als das Strafrechtspflegeorgan, welches das Verfahren in seinem jeweiligen Abschnitt maßgeblich gestaltet, es gegen ihn gerade als Beschuldigten betreibt (BGH NJW 1957, 230, 231 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56] ).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Auch bei der Vernehmung von Kindern oder Jugendlichen müssen nicht immer Sachverständige zugezogen werden (BGHSt 7, 82, 85; 3, 52, 53).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Die genannte Vorschrift ist nur verletzt, wenn der Tatrichter die Pflicht zur Wahrheitserforschung verkannt oder ihr zuwidergehandelt hat, obwohl der ihm bekannte Sachverhalt zur Benutzung weiterer Beweismittel drängte oder diese mindestens nahelegte (BGHSt 1, 94, 97, 98; 3, 169, 175).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Dafür ist nichts ersichtlich, daß etwa daß Landgericht den Grundsatz der Klarheit, die Denkgesetze oder allgemein gültige Regeln der Lebenserfahrung verletzt hatte (BGHSt 3, 213, 215; Kleinknecht-Müller 4. Aufl. Anm. 7 b zu § 261 StPO ).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Auch bei der Vernehmung von Kindern oder Jugendlichen müssen nicht immer Sachverständige zugezogen werden (BGHSt 7, 82, 85; 3, 52, 53).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
    Die genannte Vorschrift ist nur verletzt, wenn der Tatrichter die Pflicht zur Wahrheitserforschung verkannt oder ihr zuwidergehandelt hat, obwohl der ihm bekannte Sachverhalt zur Benutzung weiterer Beweismittel drängte oder diese mindestens nahelegte (BGHSt 1, 94, 97, 98; 3, 169, 175).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

  • BayObLG, 08.11.1960 - RReg. 3 St 83/60

    Strafantrag; Minderjährige; Eltern; Gesamtvertreter; Gleichberechtigungsgesetzes

  • RG, 12.02.1931 - II 986/30

    Hat das Berufungsgericht bei Beschränkung der nur vom Angeklagten eingelegten

  • RG, 24.09.1935 - 1 D 279/35

    Wird ohne ausdrücklichen Gerichtsbeschluß durch schlüssiges Verhalten das

  • RG, 13.12.1932 - I 708/32

    1. Hat das Revisionsgericht die anderweite Rechtshängigkeit auch zu beachten,

  • RG, 09.05.1882 - 989/82

    Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann

  • RG, 24.04.1917 - V 74/17

    1. Sind Beweisanträge, die der Angeklagte in der Hauptverhandlung stellt, um

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