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   BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03   

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https://dejure.org/2003,4161
BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03 (https://dejure.org/2003,4161)
BayObLG, Entscheidung vom 13.05.2003 - 2Z BR 57/03 (https://dejure.org/2003,4161)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 2Z BR 57/03 (https://dejure.org/2003,4161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; BGB § 883 § 1804
    Verstoß einer Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfung eines ges. Schenkungsverbots bei Eigentumsvormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GBO § 19; BGB §§ 883 Abs. 1, 1804
    Grundbuchamt prüft möglichen Verstoß gegen Schenkungsverbot des Vormunds bei Eintragung einer Vormerkung nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungsumfang bei einem Antrag auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Vormerkung

Verfahrensgang

  • LG München I - 13 T 5290/03
  • BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 710
  • Rpfleger 2003, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03
    Dies gilt auch dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Schenkung genehmigt haben sollte (BayObLGZ 1996, 118/120; BayObLG …
  • OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20

    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Dabei hat das Gericht explizit darauf abgestellt, dass Verfahrensgegenstand nicht die Eintragung der Auflassung, sondern die der Vormerkung sei, die sich nach § 19 GBO richte, und das Bestehen des zu sichernden Anspruchs deshalb nicht zu prüfen sei (BayObLG IBRRS 2003, 2677).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20

    Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw.

    Die Erwerbsvormerkung ist schon deshalb unabhängig von der Prüfung der Entgeltlichkeit des zugrundeliegenden Vertrags einzutragen, weil ein eventueller Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB insoweit ohne Bedeutung ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 2Z BR 57/03).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr.
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