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BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30; ; KostO § 107 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 131 Abs. 2 § 30 § 107 Abs. 2 Satz 2
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens im Erbscheinsverfahren bei Vorbescheidsanfechtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung eines Alleinerbscheins zu Gunsten eines Testamentserben; Berechnung des Geschäftswerts des Beschwerdeverfahrens; Maßgebliches wirtschaftliches Interesse
Verfahrensgang
- AG Augsburg - VI 1312/02
- LG Augsburg - 5 T 5460/02
- BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1309
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Auszug aus BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03
Als solcher dient insbesondere der Wert des Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§ 107 Abs. 2 Satz 1 KostO; vgl. BayObLGZ 1993, 115/117). - BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03
Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das …
Auszug aus BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03
Ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter hat nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO ein eigenes Beschwerderecht (vgl. BayObLGZ 2003, 87/88). - BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 24/92
Geschäftswertbestimmung bei einem Vorvertrag
Auszug aus BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03
Es handelt sich dabei um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1992, 171/172).
- OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der …
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren richtet sich, wenn sich der Rechtsmittelführer gegen einen Testamentserben wendet, nach dem begehrten Anteil am Nachlass (BayObLG, FamRZ 2004, 1309).