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   BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94   

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https://dejure.org/1994,2930
BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94 (https://dejure.org/1994,2930)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.1994 - 2Z AR 30/94 (https://dejure.org/1994,2930)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 2Z AR 30/94 (https://dejure.org/1994,2930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompetenzkonflikt zwischen einem Wohnungseigentumsgericht und einem Streitgericht; Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts; Notwendigkeit einer rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen der beteiligten Gerichte; Erfordernis einer förmlichen Zustellung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1; ZPO § 36 Nr. 6
    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94
    Auf das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsgericht und Prozeßgericht ist die Bestimmung des § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG entsprechend anzuwenden (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ).

    Sie konnte auch nicht in entsprechender Anwendung des § 516 Halbsatz 2 ZPO beginnen (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ; OLG Koblenz FamRZ 1991, 100/101), da seit Erlaß des jeweiligen Beschlusses noch keine fünf Monate vergangen sind.

    Die Entscheidung unterlag der sofortigen Beschwerde (BayObLGZ NJW-RR 1992, 597 mit weit. Nachw.).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94
    Außerdem müssen die Beteiligten vor der Abgabe Gelegenheit zur Äußerung haben (BGHZ 71, 69/72; 102, 338; FamRZ 1993, 49 ; BayObLG AnwBl. 1989, 161 ).

    Ein bindender Verweisungsbeschluß des Wohnungseigentumsgerichts entsprechend § 46 Abs. 1 WEG kann nach Verweigerung der Übernahme durch das Prozeßgericht von dem Wohnungseigentumsgericht nur bei willkürlicher oder rechtsmißbräuchlicher Verweisung (vgl. BGH NJW 1984, 740 ; BGHZ 102, 338/341; BayObLG MDR 1986, 326 ) oder bei Häufung grober Rechtsirrtümer (BGH NJW-RR 1992, 383 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 52. Aufl. § 281 Rn. 30 und 37 ff. mit weit. Nachw.) abgeändert werden.

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94
    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Wohnungseigentumsgericht und einem Streitgericht ist § 36 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1984, 740 ; BayObLGZ 1990, 233; 1994, 60).

    Ein bindender Verweisungsbeschluß des Wohnungseigentumsgerichts entsprechend § 46 Abs. 1 WEG kann nach Verweigerung der Übernahme durch das Prozeßgericht von dem Wohnungseigentumsgericht nur bei willkürlicher oder rechtsmißbräuchlicher Verweisung (vgl. BGH NJW 1984, 740 ; BGHZ 102, 338/341; BayObLG MDR 1986, 326 ) oder bei Häufung grober Rechtsirrtümer (BGH NJW-RR 1992, 383 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 52. Aufl. § 281 Rn. 30 und 37 ff. mit weit. Nachw.) abgeändert werden.

  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 1 AR 7/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Allerdings wird die Sache nach Erlaß eines Verweisungsbeschlusses mit Eingang der Akten bei denn angegangenen Gericht dort anhängig (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) und ist der Verweisungsbeschluß selbst für das verweisende Gericht grundsätzlich bindend und unabänderlich; eine Berichtigung des Beschlusses ist für das verweisende Gericht nur noch unter den Voraussetzungen von § 319 ZPO möglich (s. BGH NJW-RR 1993, S. 700; BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1428, 1429; OLG Naumburg, OLG-NL 1999, S. 141 f.; Zöller/Greger, aaO., § 281. Rdn. 16; Baumbach/Hartmann, aaO., § 281 Rdn. 30, 50; Thomas/Putzo, aaO., § 281 Rdn. 13 a.E.).
  • OLG Stuttgart, 20.01.1997 - 8 AR 62/96

    Wohnungseigentum

    a) Es ist anerkannt, daß ein Abgabebeschluß nach § 46 WEG - ebenso wie ein Verweisungsbeschluß nach § 281 ZPO oder nach § 17 a Abs. 2 GVG - entgegen dem gesetzlich geregelten Normalfall dann nicht bindend ist, wenn er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen oder objektiv willkürlich, rechtsmißbräuchlich oder offensichtlich unrichtig ist, während eine "schlichte Unrichtigkeit" nicht genügt (vgl. BGHZ 71, 69; NJW 84, 740; BGHZ 102, 338, 341 = NJW 88, 1794; NJW-RR 92, 383; BayObLGZ 86, 285, 287; BayObLG, NJW-RR 91, 977; NJW-RR 94, 856; NJW-RR 94, 1428; Bärmann/Merle, a.a.O., Rn. 12; Weitnauer/Hauger, a.a.O.).
  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

    c) Mit dem Erlaß und der formlosen Mitteilung an die Beteiligten war der Abgabebeschluß vom 12.5.1998 für das Landgericht selbst bindend geworden; es war, auch wenn der Beschluß noch nicht zugestellt war, gemäß § 577 Abs. 3 ZPO nicht mehr befugt, diesen aufzuheben oder abzuändern (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 1428, 1429; OLG Frankfurt, Rpfleger 1974, 272; Thomas/Putzo, § 577 Rdn. 8).
  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das

    Die Vorlage durch das Landgericht an das Oberlandesgericht und die Weiterleitung an das Bayerische Oberste Landesgericht ist das nach § 37 Abs. 1 ZPO zur Zuständigkeitsbestimmung erforderliche Gesuch (BayObLG NJW-RR 1994, 1428).
  • LG München II, 21.02.2008 - 6 T 6592/07

    Funktionelle Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Eigentümerbeschluss bei

    Gegen den Abgabebeschluss des Wohnungseigentumsgerichts an das Prozessgericht analog § 46 Abs. 1 WEG a.F. ist entsprechend § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG die sofortige Beschwerde statthaft (BayObLG NJW-RR 1994, 1428; 1999, 739; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 46 Rz. 15).
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