Rechtsprechung
BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1
Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit - Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz
Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EGBGB; Nachlaßspaltung in deutsch-französischen Erbfällen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1
Bestimmung effektiver Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und französischer Staatsbürgerschaft bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überprüfung der Richtigkeit eines Erbscheines; Maßgebliche Umstände für die Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und französischer Staatsbürgerschaft mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland; Ermittlung des Erbstatutes bei ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Internationales Erbrecht im Erbscheinsverfahren
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren, 23.10.2003 - VI 314/02
- LG Kempten, 30.07.2004 - 41 T 2650/03
- BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1704
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 03.04.1990 - BReg. 1a Z 70/89
Nachlassspaltung bezüglich Gegenständen die sich im Ausland befinden; Vorliegen …
Auszug aus BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04
Nach französischem internationalen Erbrecht vererben sich bewegliche Sachen nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht (BayObLG NJW-RR 1990, 1033). - BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs …
Auszug aus BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04
Für die Vererbung von Grundstücken gilt hingegen die lex rei sitae (BayObLGZ 1982, 284/289 m.w.N.). - BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
- OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Wx 115/11
Pauschale Erhöhung des Ehegattenerbteils um das güterrechtliche Viertel bei …
Im Falle einer Nachlassspaltung muss diese in dem Erbschein Niederschlag finden (BayObLG ZEV 2005, 165), daher sind für jede Nachlassmasse eine eigene Quote zu bilden und ein eigener Erbschein auszustellen, wobei mehrere Erbscheine in einer Urkunde zusammengefasst werden können (…Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl. 2008, Rn. 2.102). - OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 20 W 140/11
Wirksamkeit enes gegenseitigen Schenkungsversprechens von Todes wegen
11 Allerdings ist dabei gemäß Art. 4 Absatz 1 EGBGB eine Rückverweisung durch das französische Recht auf das deutsche Recht zu beachten, da nach französischem internationalem Erbrecht sich bewegliche Sachen nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers - hier also Deutschland - vererben und für Grundstücke die lex rei sitae gilt (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 29.11.2004, Az. 1Z BR 82/04, m.w.N., zitiert nach juris;… Ferid/Firsching/Dörner/ Hausmann, Internationales Erbrecht, Frankreich, Grdz. C I Rn. 6 ff.).