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   BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04   

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https://dejure.org/2004,4068
BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04 (https://dejure.org/2004,4068)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.2004 - 1Z BR 82/04 (https://dejure.org/2004,4068)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 2004 - 1Z BR 82/04 (https://dejure.org/2004,4068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EGBGB; Nachlaßspaltung in deutsch-französischen Erbfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1
    Bestimmung effektiver Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und französischer Staatsbürgerschaft bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Richtigkeit eines Erbscheines; Maßgebliche Umstände für die Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und französischer Staatsbürgerschaft mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland; Ermittlung des Erbstatutes bei ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Internationales Erbrecht im Erbscheinsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1704
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.04.1990 - BReg. 1a Z 70/89

    Nachlassspaltung bezüglich Gegenständen die sich im Ausland befinden; Vorliegen

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04
    Nach französischem internationalen Erbrecht vererben sich bewegliche Sachen nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht (BayObLG NJW-RR 1990, 1033).
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04
    Für die Vererbung von Grundstücken gilt hingegen die lex rei sitae (BayObLGZ 1982, 284/289 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04
    Das auf seine Aufhebung gerichtete Beschwerdeverfahren ist gegenstandslos geworden (BayObLGZ 1982, 236/239; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9.Aufl. § 84 FGG Rn. 17).
  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Wx 115/11

    Pauschale Erhöhung des Ehegattenerbteils um das güterrechtliche Viertel bei

    Im Falle einer Nachlassspaltung muss diese in dem Erbschein Niederschlag finden (BayObLG ZEV 2005, 165), daher sind für jede Nachlassmasse eine eigene Quote zu bilden und ein eigener Erbschein auszustellen, wobei mehrere Erbscheine in einer Urkunde zusammengefasst werden können (Firsching/Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl. 2008, Rn. 2.102).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 20 W 140/11

    Wirksamkeit enes gegenseitigen Schenkungsversprechens von Todes wegen

    11 Allerdings ist dabei gemäß Art. 4 Absatz 1 EGBGB eine Rückverweisung durch das französische Recht auf das deutsche Recht zu beachten, da nach französischem internationalem Erbrecht sich bewegliche Sachen nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers - hier also Deutschland - vererben und für Grundstücke die lex rei sitae gilt (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 29.11.2004, Az. 1Z BR 82/04, m.w.N., zitiert nach juris; Ferid/Firsching/Dörner/ Hausmann, Internationales Erbrecht, Frankreich, Grdz. C I Rn. 6 ff.).
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