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BayObLG, 31.01.2003 - 3Z AR 2/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Stellung eines Vorsorgebevollmächtigten
- Judicialis
BGB § 1906 Abs. 4; ; BGB § 1906 Abs. 5; ; FGG § 70 Abs. 1; ; FGG § 70 Abs. 2; ; FGG § 65a Abs. 1; ; FGG § 46 Abs. 1; ; FGG § 46 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stellung des Vorsorgebevollmächtigten im vormundschaftsgerichtlichen Abgabeverfahren - geschlossene Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Stellung des Vorsorgebevollmächtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsstellung eines Vorsorgebevollmächtigten bei Unterbringung des Betroffenen; Abgabe eines Unterbringungsverfahrens und eines Verfahren wegen weiterer Maßnahmen an ein anderes Vormundschaftsgericht aus wichtigen Gründen
Verfahrensgang
- AG Erlangen - 4 XVII 970/02
- AG Forchheim - 5 AR 62/02
- BayObLG, 31.01.2003 - 3Z AR 2/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 705
- Rpfleger 2003, 295
- BayObLGZ 2003, 14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
Absehen von der Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Auszug aus BayObLG, 31.01.2003 - 3Z AR 2/03
Von der Anhörung des Betroffenen (§ 65a Abs. 2 Satz 1 FGG) durfte das Amtsgericht absehen, weil mit ihm eine Verständigung aufgrund des vom Vormundschaftsgericht erholten fachpsychiatrischen Gutachtens nicht mehr möglich ist und der Betroffene außerstande ist, zu begreifen, dass in Zukunft ein anderes Gericht für ihn tätig werden soll (vgl. BayObLGZ 1998, 38/39 m. w. N.).