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   DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12, DGH Bbg 4/12   

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https://dejure.org/2012,80809
DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12, DGH Bbg 4/12 (https://dejure.org/2012,80809)
DGH Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12, DGH Bbg 4/12 (https://dejure.org/2012,80809)
DGH Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - DGH Bbg 4.12, DGH Bbg 4/12 (https://dejure.org/2012,80809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124a Abs 2 S 1 VwGO, § 124a Abs 3 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 1 VwVfG BB, § 59 Abs 2 Nr 2 VwVfG BB, § 59 Abs 2 Nr 3 VwVfG BB, § 55 VwVfG BB, § 54 S 2 VwVfG BB, § 67 Nr 4d aF RiG BB
    Richterdienstrecht; Prüfungsverfahren; Entlassung; Klage gegen dienstliche Beurteilung vor dem Verwaltungsgericht; Vergleich; Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit des Vergleichs; Auslegung; Berufung; Rechtsmittelbelehrung; Begründung; Fristversäumnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Verzichts eines entlassenen Richters auf Probe auf Rechtsmittel bei Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfGBbg § 54 S. 2; VwVfGBbg § 59 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Wirksamkeit des Verzichts eines entlassenen Richters auf Probe auf Rechtsmittel bei Abschluss eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2003 - 8 A 10775/02

    Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie,

    Auszug aus DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
    Hier haben die Beteiligten - was die Regelung vermeiden will - keinen rechtswidrigen Erfolg angestrebt (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 5. Februar 2003 - 8 A 10775/02 -, juris Rn. 28), weil ihnen angesichts der ungewissen und gerichtlich noch nicht geklärten Rechtslage gerade nicht bekannt war, ob und ggf. in welchem Umfang dem Widerspruch des Antragstellers hätte stattgegeben werden müssen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2011 - 2 N 10.10

    Zulassung der Berufung; Antrag; Begründungsfrist; irreführende

    Auszug aus DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
    Die Zwei-Monats-Frist des § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO wird nicht zusätzlich an die Jahresfrist angehängt (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2011 - OVG 2 N 10.10 -, juris).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88

    Voraussetzungen für die Annahme eines Klageverzichts - Einberufung zum

    Auszug aus DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
    Die Terminologie des Vergleichs entspricht - auch bei unterstellter fehlender juristischer Präzision - dem allgemeinen Sprachgebrauch, und es ist auch unter Berücksichtigung der Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Eindeutigkeit eines Klage- oder Rechtsmittelverzichts stellt (vgl. z.B. BVerwG; Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 40/88 -, juris), ohne weiteres erkennbar, was von den Beteiligten gewollt war: Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung sowie alle damit zusammenhängenden Probleme sollten durch den Vergleich endgültig und abschließend bereinigt werden.
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(B) 3/09

    Revision gegen Urteile der Dienstgerichte; Revisionsmöglichkeit in jedem

    Auszug aus DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
    Die Revision ist im Hinblick auf § 80 Abs. 2 DRiG zuzulassen (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - RiZ (B) 3/09 -).
  • DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07

    Dienstrecht: Feststellung der Entlassung aus dem Dienstverhältnis bei Ernennung

    Auszug aus DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12
    Diese Regelung ist im dienstgerichtlichen Verfahren gemäß § 83 Satz 1 BbgRiG a.F. grundsätzlich entsprechend anwendbar, weil die Verwaltungsgerichtsordnung keine Berufung kraft Gesetzes kennt, sondern das Verwaltungsgericht über deren Zulassung gemäß § 124a Abs. 1, Abs. 2 VwGO entscheidet (ebenso zur Anwendbarkeit des § 124a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 VwGO - wie selbstverständlich - ohne weitere Begründung Brandenburgischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 28. April 2008 - DGH 2/07 -, juris Rn. 14).
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