Rechtsprechung
   EGMR, 08.12.2011 - 35023/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27704
EGMR, 08.12.2011 - 35023/04 (https://dejure.org/2011,27704)
EGMR, Entscheidung vom 08.12.2011 - 35023/04 (https://dejure.org/2011,27704)
EGMR, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 35023/04 (https://dejure.org/2011,27704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,27704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf Achtung des Eigentums nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 EMRK durch sich auf einschlägige Bestimmungen des Vermögensgesetzes stützende Entscheidungen deutscher Gerichte; Bestimmung des Begriffs "Eigentum" gemäß Art. 1 des Protokolls Nr. 1 EMRK ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GÖBEL v. GERMANY

    Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1 MRK
    No violation of P1-1 (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GÖBEL v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1 MRK
    [DEU] No violation of P1-1

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 21.02.1986 - 8793/79

    JAMES ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 08.12.2011 - 35023/04
    Da es der Gerichtshof für normal erachtet, dass der Gesetzgeber über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik verfügt, respektiert er die Art und Weise, in der dieser die zwingenden Erfordernisse des öffentlichen Interesses versteht, es sei denn, dessen Beurteilung stellt sich als offensichtlich unangemessen heraus (James u.a. ./. Vereinigtes Königreich, 21. Februar 1986, Rdnr. 46, Serie A, Band 98, Ehemaliger König von Griechenland u. a ./. Griechenland [GK], Nr. 25701/94, Rdnr. 87, und Zvolský und Zvolská ./.Tschechische Republik, Nr. 46129/99, Rdnr. 67 [am Ende], CEDH 2002-XI).
  • EGMR, 02.03.2005 - 71916/01

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von

    Auszug aus EGMR, 08.12.2011 - 35023/04
    Hierbei erinnert er auch daran, dass der Staat bei der Verabschiedung von Gesetzen in dem einmaligen historischen Kontext der deutschen Wiedervereinigung angesichts der ungeheuren Aufgaben, denen sich der Gesetzgeber gegenübersah, um die vielen Fragen zu regeln, die sich durch den Übergang von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen und marktwirtschaftlichen System zwangsläufig gestellt haben, über einen großen Gestaltungsspielraum verfügt (siehe insbesondere Von M. u.a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK], Nrn. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, Rdnrn. 74, 77 und 110, CEDH 2005-V, vorerwähnte Rechtssache J. u.a., Rdnr. 113, und schließlich, entsprechend, Vistins und Perepjolkins ./. Lettland, Nr. 71243/01, Rdnr. 85, 8.
  • EGMR, 23.09.1982 - 7151/75

    SPORRONG ET LÖNNROTH c. SUÈDE

    Auszug aus EGMR, 08.12.2011 - 35023/04
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Eigentums einen "gerechten Ausgleich" zwischen den Erfordernissen des Allgemeininteresses der Gemeinschaft und den Anforderungen an den Schutz der Grundrechte des Einzelnen herbeizuführen hat (s. u.a. Sporrong und Lönnroth ./. Schweden, 23. September 1982, Serie A, Band 52, S. 26, Rdnr. 69).
  • EGMR, 20.11.1995 - 17849/91

    PRESSOS COMPANIA NAVIERA S.A. ET AUTRES c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 08.12.2011 - 35023/04
    Insbesondere müssen die eingesetzten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu dem von jeder vermögensentziehenden Maßnahme angestrebten Ziel stehen (Pressos Compania Naviera S.A. u.a. ./. Belgien, 20. November 1995, Serie A, Band 332, S. 23, Rdnr. 38).
  • EGMR, 12.11.2002 - 46129/99

    ZVOLSKÝ AND ZVOLSKÁ v. THE CZECH REPUBLIC

    Auszug aus EGMR, 08.12.2011 - 35023/04
    Da es der Gerichtshof für normal erachtet, dass der Gesetzgeber über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik verfügt, respektiert er die Art und Weise, in der dieser die zwingenden Erfordernisse des öffentlichen Interesses versteht, es sei denn, dessen Beurteilung stellt sich als offensichtlich unangemessen heraus (James u.a. ./. Vereinigtes Königreich, 21. Februar 1986, Rdnr. 46, Serie A, Band 98, Ehemaliger König von Griechenland u. a ./. Griechenland [GK], Nr. 25701/94, Rdnr. 87, und Zvolský und Zvolská ./.Tschechische Republik, Nr. 46129/99, Rdnr. 67 [am Ende], CEDH 2002-XI).
  • EGMR, 12.12.2002 - 37290/97

    Rechtssache W. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 08.12.2011 - 35023/04
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat der Begriff "Eigentum" in Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 eine eigenständige Bedeutung, die sich nicht auf das Eigentum an körperlichen Gegenständen beschränkt: bestimmte andere Rechte und Interessen, die Aktiva darstellen, können ebenfalls als "Eigentumsrechte" gelten und somit als "Eigentum" im Sinne dieser Bestimmung (s. insbesondere Gasus Dosier- und Fördertechnik GmbH ./. Niederlande, 23. Februar 1995, Rdnr. 53, Serie A, Band 306-B, und W. ./. Deutschland, Nr. 37290/97, Rdnr. 42, CEDH 2002).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht