Weitere Entscheidung unten: EGMR, 30.03.2005

Rechtsprechung
   EGMR, 02.03.2005 - 71916/01, 71917/01, 10260/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1709
EGMR, 02.03.2005 - 71916/01, 71917/01, 10260/02 (https://dejure.org/2005,1709)
EGMR, Entscheidung vom 02.03.2005 - 71916/01, 71917/01, 10260/02 (https://dejure.org/2005,1709)
EGMR, Entscheidung vom 02. März 2005 - 71916/01, 71917/01, 10260/02 (https://dejure.org/2005,1709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 6, 8, 14 EMRK; § 1 VermG; §§ 7, 8 EntschG; § 1 VwRehaG
    Unzulässige Beschwerden von Alteigentümern bei Enteignungen in der SBZ und DDR

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Enteignungen ehemaliger DDR-Bürger im Wege der Bodenreform sowie über den Ausschluss eines Rückübertragungsanspruches nach der deutschen Wiedervereinigung durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Enteignungen ehemaliger DDR-Bürger im Wege der Bodenreform sowie über den Ausschluss eines Rückübertragungsanspruches nach der deutschen Wiedervereinigung durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 6, 8, 14 EMRK; § 1 VermG; §§ 7, 8 EntschG; § 1 VwRehaG
    Unzulässige Beschwerden von Alteigentümern bei Enteignungen in der SBZ und DDR

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Art. 1 ZP-I-MRK; Art. 25 GG; Art. 13 MRK; Art. 46 MRK; Art. 53 MRK; Art. 14 GG; § 9 VermG
    Eigentumsschutz im Beitrittsgebiet im Lichte der Auseinandersetzung zwischen BVerfG und EGMR (RA Dr. Thorsten Purps, Potsdam; Neue Justiz 4/2005, S. 145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2530
  • DVBl 2005, 831
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 12.07.2001 - 42527/98

    Enteignung eines Gemäldes in Tschechien auf Grund der Benes-Dekrete -

    Auszug aus EGMR, 02.03.2005 - 71916/01
    Was die Frage anbelange, ob diese Enteignungen mit dem Völkerrecht vereinbar seien, so würde der Gerichtshof keine Zuständigkeit besitzen, die Begleitumstände der Enteignungen oder ihre dadurch bis heute fortwirkenden Folgen zu würdigen, wie der Gerichtshof in der Rechtssache Fürst Hans-Adam II von Liechtenstein ./. Deutschland [GC], Nr. 42527/98, CEDH-2001-VIII) erkannt hatte.
  • EGMR, 23.11.1983 - 8919/80

    VAN DER MUSSELE c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 02.03.2005 - 71916/01
    b) Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 garantiert kein Recht auf Erwerb von Eigentum ( Van der Mussele ./. Belgien , Urteil vom 23. November 1983, Serie A, Band 70, S. 23, Rdnr. 48, und Slivenko u.a. ./. Lettland (Entsch.), Nr. 48321/99, 23. Januar 2002, Rdnr. 121, CEDH-2002-II).
  • EGMR, 10.07.2002 - 39794/98

    GRATZINGER ET GRATZINGEROVA c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus EGMR, 02.03.2005 - 71916/01
    Hingegen kann die Erwartung, dass einer Person ein Eigentumsrecht zuerkannt wird, das diese aber effektiv nicht ausüben kann, nicht als "Eigentum" im Sinne des Artikels 1 des Protokolls Nr. 1 betrachtet werden; gleiches gilt für eine bedingte Forderung, die in Anbetracht der Nichtverwirklichung der Bedingung erlischt (siehe die vorgenannte Rechtssache Fürst Hans-Adam II von Liechtenstein ./. Deutschland , Rdnr. 82 und 83, CEDH-2001-VIII, und Gratzinger und Gratzingerova ./. Tschechische Republik (Entsch.) [GC], Nr. 39794/98, Rdnr. 69, CEDH-2002-VII).
  • EGMR, 23.01.2002 - 48321/99

    SLIVENKO ET AUTRES contre la LETTONIE

    Auszug aus EGMR, 02.03.2005 - 71916/01
    b) Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 garantiert kein Recht auf Erwerb von Eigentum ( Van der Mussele ./. Belgien , Urteil vom 23. November 1983, Serie A, Band 70, S. 23, Rdnr. 48, und Slivenko u.a. ./. Lettland (Entsch.), Nr. 48321/99, 23. Januar 2002, Rdnr. 121, CEDH-2002-II).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 02.03.2005 - 71916/01
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass er bereits über mehrere im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung stehende Fälle entschieden hat und dabei den einmaligen historischen Kontext sowie die ungeheuren Aufgaben berücksichtigt hat, denen sich der Gesetzgeber gegenübersah, um die vielen Fragen zu regeln, die sich durch den Übergang von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen und marktwirtschaftlichen System zwangsläufig gestellt haben (siehe unter zahlreichen anderen Fällen die Rechtssache Kuna ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 52449/99, CEDH-2001-V).
  • EGMR, 28.05.2009 - 3545/04

    Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der

    Darüber hinaus habe Deutschland sich nach der Wiedervereinigung in einer besonderen Situation befunden, aufgrund deren ein weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen sei, den der Gerichtshof in der Rechtssache Von Maltzan u. a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK] Individualbeschwerden Nrn. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, Randnrn.
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

    Er hat dies auch im Hinblick auf die Verabschiedung von Gesetzen in dem einmaligen Kontext der deutschen Wiedervereinigung wiederholt (siehe zuletzt von Maltzan u.a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK], Nr. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, CEDH 2005, Nrn. 77 und 111-112).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    (EGMR, Entscheidung vom 2. März 2005, Nr. 71916/01 u. a., Rdnr. 131: Bodenreformgesetz).
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Rechtsprechung
   EGMR, 30.03.2005 - 71916/01, 71197/01, 10260/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,69382
EGMR, 30.03.2005 - 71916/01, 71197/01, 10260/02 (https://dejure.org/2005,69382)
EGMR, Entscheidung vom 30.03.2005 - 71916/01, 71197/01, 10260/02 (https://dejure.org/2005,69382)
EGMR, Entscheidung vom 30. März 2005 - 71916/01, 71197/01, 10260/02 (https://dejure.org/2005,69382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtamtliche Übersetzung aus dem Französischen - - Einigungsvertrag, Gemeinsame Erklärung, Vermögensgesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Strafrechtliches und Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für die Würdigung der in der Zeit der sowjetischen Besatzung im Rahmen der Bodenreform in der DDR erfolgten Enteignungen sowie der fortwirkenden Folgen dieser Enteignungen; Verpflichtung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.12.2011 - 3 B 58.11

    Besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschluss der verwaltungsrechtlichen

    Die Enteignungsbetroffenen können sich daher nicht auf den Schutz des Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention berufen (EGMR, Große Kammer, Entscheidung vom 30. März 2005 - 71916/01 u.a. - ZOV 2005, 150 = NJ 2005, 325).
  • LSG Thüringen, 06.03.2006 - L 6 RJ 85/04

    Rentenberechnung bei Beschäftigung im Gesundheitswesen des Beitrittsgebietes

    Der Verweis des Bevollmächtigten des Klägers auf die Entscheidungen der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 2. und 30. März 2005 (Az.: 71916/01, 71917/01 und 10260/02) geht insofern ins Leere, als der Gegenstand dieser Beschwerden (Enteignungen in der SBZ zwischen 1945 und 1949 und in der DDR nach 1949) keinerlei Bezug zum vorliegenden sozialgerichtlichen Verfahren aufweist.
  • EGMR, 01.09.2005 - 290/03

    R. A. u.a. gegen Deutschland

    Davon ausgehend, dass Art. 1 des Protokolls Nr. 1 anwendbar ist, erinnert der Gerichtshof daran, dass die Rechte, in Bezug auf welche die Bürger der DDR nach der Wiedervereinigung eine berechtigte Erwartung haben konnten, durch die verschiedenen Gesetze und Verträge festgelegt wurden, welche die DDR und die Bundesrepublik im Wiedervereinigungsprozess vereinbart haben (siehe Maltzan u.a. ./. Deutschland [GK] (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71916/01, 30. März 2005, Rdnr. 92).
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