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   EGMR, 23.10.2018 - 26892/12   

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https://dejure.org/2018,48895
EGMR, 23.10.2018 - 26892/12 (https://dejure.org/2018,48895)
EGMR, Entscheidung vom 23.10.2018 - 26892/12 (https://dejure.org/2018,48895)
EGMR, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 26892/12 (https://dejure.org/2018,48895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WANNER v. GERMANY

    Inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;(Art. 35-3-a) Manifestly ill-founded;(Art. 35-3-a) Ratione materiae (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WANNER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;(Art. 35-3-a) Manifestly ill-founded;(Art. 35-3-a) Ratione materiae

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WANNER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;(Art. 35-3-a) Manifestly ill-founded;(Art. 35-3-a) Ratione materiae

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 03.04.2012 - 41723/06

    Gillberg ./. Schweden

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    39.Der Gerichtshof schließt nicht aus, dass die negative Meinungsfreiheit nach Artikel 10 der Konvention geschützt ist, ist aber der Auffassung, dass auf diese Frage unter Berücksichtigung der Umstände eines bestimmten Falles angemessen eingegangen werden sollte (Gillberg./. Schweden [GK], Individualbeschwerde Nr. 41723/06, Rdnr. 86, 3.
  • EGMR, 03.04.2012 - 42857/05

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht - Lebensgefährten dürfen im Strafprozess nicht

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Er verfolgte die berechtigten Ziele der "Wahrung der Autorität [...] der Rechtsprechung" und der "Verhütung von Straftaten", wobei letzteres auch die Beweiserhebung zum Zweck der Aufdeckung und Strafverfolgung von Kriminalität umfasst (siehe Van der Heijden./. Niederlande [GK], Individualbeschwerde Nr. 42857/05, Rdnr. 54, 3. April 2012).
  • EGMR, 22.11.2007 - 64752/01

    VOSKUIL v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Er weist erneut darauf hin, dass die Verpflichtung, in einem Strafverfahren auszusagen, in der Regel eine normale staatsbürgerliche Pflicht in einer demokratischen Gesellschaft in einem Rechtsstaat darstellt (siehe Voskuil./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 64752/01, Rdnr. 84, 22.
  • EGMR, 15.01.2015 - 48144/09

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch eine gerichtliche Schuldfeststellung, die

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Der durch die Unschuldsvermutung gewährleistete Schutz erlischt jedoch, sobald der Angeklagte der Straftat ordnungsgemäß für schuldig erklärt wurde (siehe Phillips./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 41087/98, Rdnr. 35, ECHR 2001 VII; und C../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 48144/09, Rdnr. 37, 15.
  • EGMR, 08.04.2004 - 38544/97

    Recht auf ein faires Strafverfahren: Schweigerecht und Selbstbelastungsfreiheit

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    24.In den Rechtssachen Weh./. Österreich (Individualbeschwerde Nr. 38544/97, Rdnrn. 44 f., 8. April 2004) und Marttinen./. Finnland (Individualbeschwerde Nr. 19235/03, Rdnr. 69, 21.
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Ein Zeuge, der eine Falschaussage macht, macht sich auch dann strafbar, wenn es das Gericht trotz seiner diesbezüglichen Verpflichtung versäumt, ihn über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren, wobei dieses Versäumnis bei der Strafzumessung strafmildernd zu berücksichtigen ist (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 408/03, Beschluss vom 13. Februar 2004).
  • EGMR, 12.07.2013 - 25424/09

    ALLEN c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Er hat ferner festgestellt, dass die Unschuldsvermutung entsprechend der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass das in Artikel 6 Abs. 2 der Konvention garantierte Recht praktisch und wirksam ist, auch noch nach Abschluss eines Verfahrens zur Anwendung kommen kann (siehe Allen./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 25424/09, Rdnr. 94, ECHR 2013).
  • EGMR, 04.10.2005 - 6563/03

    Schweigerecht und Selbstbelastungsfreiheit (Grundsätze des Schutzes gemäß Art. 6

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Der Gerichtshof erkennt daher nicht, dass die innerstaatlichen Behörden plausible Gründe für den Verdacht hatten, dass er an einer (weiteren) Straftat beteiligt war, oder dass sie vorhatten, im Hinblick auf eine solche Straftat ein Strafverfahren gegen ihn zu eröffnen (siehe Shannon./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 6563/03, Rdnr. 38, 4.
  • BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01

    Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    In Ausnahmefällen kann ein solches Versäumnis dazu führen, dass die Aussage in späteren Strafverfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, soweit der Beschuldigte deren Verwertung als Beweismittel in der Hauptverhandlung des späteren Verfahrens widerspricht (siehe Oberlandesgericht, 2 St RR 48/01, Beschluss vom 16. Mai 2001).
  • EGMR, 13.11.2014 - 978/09

    H. AND J. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 23.10.2018 - 26892/12
    Das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit setzt insbesondere voraus, dass ein Ankläger in einer Strafsache die Schuld des Angeklagten nachzuweisen hat, ohne sich dabei auf Beweismittel zu stützen, die durch Zwang oder Druck gegen den Willen des Angeklagten erlangt wurden (siehe Saunders./. Vereinigtes Königreich, 17. Dezember 1996, Rdnr. 68, Report 1996 VI, und H. und J../. Niederlande (Entsch), Individualbeschwerden Nrn. 978/09 und 992/09, Rdnr. 68, ECHR 2014 (Auszüge)).
  • EGMR, 31.10.2013 - 23180/06

    BANDALETOV v. UKRAINE

  • EGMR, 17.12.2015 - 15102/10

    SOBKO v. UKRAINE

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