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   EGMR - 47935/19   

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EGMR - 47935/19 (https://dejure.org/9999,149736)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)

    MÜLLER-NEUHOF v. GERMANY

    [ENG]


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • tagesspiegel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 20.11.2023)

    Transparenz zu Strafverfahren von Parlamentariern: Wie viel kriminelle Energie steckt im Bundestag?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 08.11.2016 - 18030/11

    MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY

    Auszug aus EGMR - 47935/19
    (a) Having regard to the criteria set out in the Court's case-law (see Magyar Helsinki Bizottság v. Hungary ([GC], no. 18030/11, §§ 149-180, 8 November 2016), was Article 10 of the Convention applicable to the applicant's information request?.
  • EGMR, 19.01.2021 - 2703/12

    GEORGIAN YOUNG LAWYERS' ASSOCIATION v. GEORGIA

    Auszug aus EGMR - 47935/19
    - Having regard to the fact that certain information on the subject matter of the applicant's information request is publicly available, was access to the requested information instrumental for the exercise of the applicant's right to freedom of expression (see, in particular, Georgian Young Lawyers' Association v. Georgia (dec.), no. 2703/12, §§ 29-33, 19 January 2021)?.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 6 B 18.22

    Keine Auskunft über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten

    Vor dem Hintergrund des vor dem EGMR anhängigen Verfahrens Müller-Neuhof v. Germany - 47935/19 - sei das vorliegende Verfahren in analoger Anwendung von § 94 VwGO auszusetzen, hilfsweise ruhend zu stellen.

    das Verfahren bis zu einer Entscheidung des beim EGMR anhängigen Verfahrens Jost Müller-Neuhof v. Germany (47935/19) auszusetzen, hilfsweise ruhend zu stellen,.

    Die von dem Kläger beantragte Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO im Hinblick auf das vor dem EGMR anhängige Verfahren Müller-Neuhof v. Germany - 47935/19 (vgl. zu dem zugrundeliegenden Verfahren: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - BVerwG 7 C 6.17 - juris; zur analogen Anwendbarkeit von § 94 VwGO: OVG Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 1 LA 330/16 - juris Rn. 4) ist nicht geboten.

    Auch ist von dem genannten Verfahren 47935/19 keine Klärung aller hier entscheidungserheblichen Fragen zu erwarten, denn für einen Auskunftsanspruch des Klägers kommt es neben der Frage, ob der EGMR bezüglich der Reichweite des Auskunftsanspruchs aus Art. 10 Abs. 1 EMRK zwischen Behördenhandeln und Verfassungshandeln differenzieren wird, auch darauf an, ob der Kläger ein Pressevertreter ist, die begehrten Informationen bereit sind und ob Rechte anderer i.S.v. Art. 10 Abs. 2 EMRK entgegenstehen.

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