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   EuG, 08.10.2012 - T-62/12   

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https://dejure.org/2012,31701
EuG, 08.10.2012 - T-62/12 (https://dejure.org/2012,31701)
EuG, Entscheidung vom 08.10.2012 - T-62/12 (https://dejure.org/2012,31701)
EuG, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - T-62/12 (https://dejure.org/2012,31701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ClientEarth / Rat

  • EU-Kommission

    ClientEarth gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stellungnahme desJjuristischen Dienstes des Rates zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ClientEarth / Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 1. Dezember 2011, mit der die Entscheidung bestätigt wurde, der Klägerin den vollständigen Zugang zu einer Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates (Dokument Nr. 6865/09) betreffend einen Vorschlag für eine ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 26.10.2016 - T-611/15

    Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Nichtigkeits- und

    Nach ständiger Rechtsprechung können nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2012, ClientEarth/Rat, T-62/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:525, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Anfechtbare Handlungen sind insoweit grundsätzlich Maßnahmen, die den Standpunkt eines Organs beim Abschluss eines Verwaltungsverfahrens endgültig festlegen und verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen, die die Interessen des Klägers berühren, was u. a. Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen und keine solche Wirkung haben, sowie Maßnahmen, durch die lediglich ein früherer, nicht fristgerecht angefochtener Rechtsakt bestätigt wird, ausschließt (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2012, ClientEarth/Rat, T-62/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:525, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Für die Feststellung, ob gegen eine Handlung Klage nach Art. 263 AEUV erhoben werden kann, ist auf ihren Inhalt und weniger auf ihre formale Gestaltung abzustellen (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2012, ClientEarth/Rat, T-62/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:525, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der zu bestätigenden Handlungen ergangenen Rechtsprechung ist eine Handlung dann als bloße Bestätigung einer früheren Entscheidung anzusehen, wenn sie gegenüber der früheren Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte enthält und nicht auf einer Überprüfung der Lage des Adressaten dieser Entscheidung beruht (vgl. Urteil vom 7. Februar 2001, 1npesca/Kommission, T-186/98, EU:T:2001:42, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch den Beschluss vom 26. März 2003, 1npesca/Kommission, C-170/01 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2003:181; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss vom 8. Oktober 2012, ClientEarth/Rat, T-62/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:525, Rn. 22, 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Vorschriften über die Klagefristen sind nämlich zwingendes Recht und vom Unionsrichter so anzuwenden, dass die Rechtssicherheit und die Gleichheit der Rechtsbürger vor dem Gesetz gewährleistet sind, um jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2012, ClientEarth/Rat, T-62/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:525, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie aus dem Beschluss vom 29. Juni 2009, Nuova Agricast/Kommission (C-225/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:406, Rn. 59), hervorgeht, lassen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1049/2001 zudem nicht den Schluss zu, dass diese Verordnung angesichts des darin verankerten, sehr weit gefassten Zugangsrechts in ihrem Anwendungsbereich a priori die völlige Verdrängung der aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit resultierenden Regeln über die Klagefristen rechtfertigen könnte (Beschluss vom 8. Oktober 2012, ClientEarth/Rat, T-62/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:525, Rn. 38).

  • EuG, 11.07.2018 - T-644/16

    ClientEarth / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Une telle demande oblige l'institution concernée à examiner si le refus d'accès antérieur demeure justifié au regard d'une modification de la situation de droit ou de fait intervenue entre-temps (arrêt du 26 janvier 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Commission, C-362/08 P, EU:C:2010:40, point 57, et ordonnance du 8 octobre 2012, ClientEarth/Conseil, T-62/12, non publiée, EU:T:2012:525, point 27).
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