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   EuG, 16.10.2012 - T-371/11   

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https://dejure.org/2012,30725
EuG, 16.10.2012 - T-371/11 (https://dejure.org/2012,30725)
EuG, Entscheidung vom 16.10.2012 - T-371/11 (https://dejure.org/2012,30725)
EuG, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - T-371/11 (https://dejure.org/2012,30725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Monier Roofing Components / HABM (CLIMA COMFORT)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CLIMA COMFORT - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Anspruch auf rechtliches Gehör - Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. ...

  • EU-Kommission

    Monier Roofing Components GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mode

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CLIMA COMFORT - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Anspruch auf rechtliches Gehör - Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung diese Unterscheidungskraft zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder den Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).

    Außerdem ist die Bedeutung einer Wortmarke und ihrer Bestandteile im Hinblick auf die in der Markenanmeldung bezeichneten Waren oder Dienstleistungen zu untersuchen (vgl. Urteil Procter & Gamble/HABM, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Nach Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009 können die Entscheidungen des HABM nur auf tatsächliche oder rechtliche Erwägungen gestützt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnr. 42, und des Gerichts vom 13. Juli 2005, Sunrider/HABM [TOP], T-242/02, Slg. 2005, II-2793, Randnr. 59).

    Da die Beschwerdekammer bei ihrer maßgeblichen Prüfung der technischen Eigenschaften der in Rede stehenden Waren keinen Beurteilungsfehler begangen hat, kann der Umstand, dass die Klägerin zu einer zusätzlichen technischen Erwägung nicht gehört wurde, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen (vgl. in diesem Sinne Urteil KWS Saat/HABM, Randnr. 50).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Dazu ist erstens festzuhalten, dass zwischen den jeweiligen Anwendungsbereichen der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 genannten absoluten Eintragungshindernisse einer Marke eine gewisse Überschneidung besteht (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 54), wobei sich aber die erste Vorschrift von der zweiten dadurch unterscheidet, dass sie alle Umstände erfasst, unter denen ein Zeichen nicht die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden vermag (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47).

    Der dem Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 zugrunde liegende Begriff des Allgemeininteresses und die Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, gehen ineinander über (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurohypo/HABM, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.07.2005 - T-242/02

    Sunrider / OHMI (TOP) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke TOP - Ablehnung der

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Nach Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009 können die Entscheidungen des HABM nur auf tatsächliche oder rechtliche Erwägungen gestützt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnr. 42, und des Gerichts vom 13. Juli 2005, Sunrider/HABM [TOP], T-242/02, Slg. 2005, II-2793, Randnr. 59).
  • EuG, 29.04.2010 - T-586/08

    Kerma / HABM (BIOPIETRA)

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Wenn außerdem die maßgeblichen Verkehrskreise in dem von der Marke betroffenen Bereich ein Zeichen als Angabe zur Natur der von ihr bezeichneten Waren oder Dienstleistungen und nicht als Hinweis auf die Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrnehmen, dann erfüllt die Marke nicht die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Für die Beurteilung, ob eine Marke Unterscheidungskraft hat, ist nämlich auf den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Februar 2011, Paroc/HABM [INSULATE FOR LIFE], T-157/08, noch nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Daher besitzt Unterscheidungskraft im Sinne dieses Artikels eine Marke, die geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware oder Dienstleistung somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34, und vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Daher besitzt Unterscheidungskraft im Sinne dieses Artikels eine Marke, die geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware oder Dienstleistung somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34, und vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Dazu ist erstens festzuhalten, dass zwischen den jeweiligen Anwendungsbereichen der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 genannten absoluten Eintragungshindernisse einer Marke eine gewisse Überschneidung besteht (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 54), wobei sich aber die erste Vorschrift von der zweiten dadurch unterscheidet, dass sie alle Umstände erfasst, unter denen ein Zeichen nicht die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden vermag (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47).
  • EuG, 12.03.2008 - T-341/06

    Compagnie générale de diététique / OHMI (GARUM)

    Auszug aus EuG, 16.10.2012 - T-371/11
    Daher ist die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits im Sinne von Art. 65 dieser Verordnung und damit der Rechtmäßigkeitskontrolle, die der Unionsrichter im vorliegenden Fall vorzunehmen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. März 2008, Compagnie générale de diététique/HABM [GARUM], T-341/06, nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

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