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EuG, 18.09.2015 - T-452/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Petrov u.a. / Parlament
Teilweise Unzulässigkeit - Offensichtliche Unzuständigkeit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Petrov u.a. / Parlament
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 18.09.2015 - T-452/15
- EuG, 20.11.2017 - T-452/15
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 27.11.2018 - T-829/16
Mouvement pour une Europe des nations und des libertés / Parlament
Schließlich ist festzustellen, dass sich die vorliegende Rechtssache von jenen unterscheidet, in denen die vom Parlament angeführten Beschlüsse vom 18. September 2015, Petrov u. a./Parlament und Präsident des Parlaments (T-452/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:709), und vom 4. Februar 2016, Voigt/Parlament (T-618/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:72), ergangen sind, in denen die Klagen gegen den Präsidenten des Parlaments und gegen das Parlament erhoben worden waren. - EuG, 20.11.2017 - T-452/15
Petrov u.a. / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung des …
Mit Beschluss vom 18. September 2015, Petrov u. a./Parlament und Präsident des Parlaments (T-452/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:709), hat das Gericht die Klage insoweit abgewiesen, als sie gegen den Präsidenten des Parlaments gerichtet war.