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   EuG - T-360/05   

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EuG - T-360/05 (https://dejure.org/9999,92050)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 19.09.2012 - T-168/10

    Kommission / SEMEA

    Wäre das nicht so, würde das Gericht seine Zuständigkeit über die Rechtsstreitigkeiten hinaus ausdehnen, deren Entscheidung ihm durch Art. 272 AEUV abschließend vorbehalten ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 3. Oktober 1997, Mutual Aid Administration Services/Kommission, T-186/96, Slg. 1997, II-1633, Randnr. 47, und vom 12. Dezember 2005, Natexis Banques Populaires/Robobat, T-360/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten -

    Ist dem Gericht keine solche Zuständigkeit übertragen worden, kann es nicht über eine Klage entscheiden, ohne seine gerichtliche Zuständigkeit auf Rechtsstreitigkeiten auszudehnen, bei denen die Gemeinschaft Partei ist und für die die nationalen Gerichte gemäß Art. 240 EG zuständig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Mai 1987, Rau u. a., 133/85 bis 136/85, Slg. 1987, 2289, Randnr. 10, Beschlüsse des Gerichts vom 3. Oktober 1997, Mutual Aid Administration Services/Kommission, T-186/96, Slg. 1997, II-1633, Randnr. 47, vom 12. Dezember 2005, Natexis Banques Populaires/RoboBAT, T-360/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12, und vom 26. Januar 2007, Theofilopoulos/Kommission, T-91/06, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 16).
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