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   EuG - T-86/92   

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EuG - T-86/92 (https://dejure.org/9999,93391)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    Diese Rechtssache wurde unter der Nummer T-86/92 in das Register des Gerichts eingetragen.

    25 Der Präsident der Zweiten Kammer ordnete mit Beschluß vom 19. März 1993 auf Antrag von Ladbroke aufgrund der Übersendung des Schreibens der Kommission vom 11. November 1992 die Streichung der Untätigkeitsklage in der Rechtssache T-86/92 im Register an (siehe oben Randnrn. 19 und 20).

  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

    33 Die Kommission führt aus, dieser Antrag sei unzulässig, da sie mit ihrer am 24. September 1992 gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 veröffentlichten Mitteilung zu dem durch die Beschwerde aufgeworfenen Wettbewerbsproblem und zu dem Schreiben vom 4. Februar 1992, mit dem die Klägerin eine Mitteilung gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 beantragt habe, in der gleichen Weise Stellung genommen habe, wie sie es auch durch ein Schreiben gemäß der zuletzt genannten Vorschrift hätte tun können (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, Gema/Kommission, Slg. 1979, 3173, Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, im folgenden: Automec I, und vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, und Beschluß des Gerichts vom 13. März 1993 in der Rechtssache T-86/92, Ladbroke/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
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