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   EuGH, 02.07.2018 - C-182/18   

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https://dejure.org/2018,21231
EuGH, 02.07.2018 - C-182/18 (https://dejure.org/2018,21231)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.2018 - C-182/18 (https://dejure.org/2018,21231)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - C-182/18 (https://dejure.org/2018,21231)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Comune di Milano/ Rat

    Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Auswahl des neuen Sitzes der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) - Dringlichkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) -

    Zunächst haben die Italienische Republik und die Comune di Milano in den verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 jeweils Klage gegen den Beschluss der Vertreter der Mitgliedstaaten zur Verlegung des Sitzes der EMA nach Amsterdam erhoben.

    Die in jenen Rechtssachen aufgeworfenen Fragestellungen, insbesondere die Frage, ob eine Entscheidung der Vertreter der Mitgliedstaaten Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV sein kann, behandele ich in meinen parallelen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 und in der Rechtssache C-743/19 (in der das Europäische Parlament Klage gegen den Beschluss der Vertreter der Mitgliedstaaten erhoben hat, den Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde [im Folgenden: ELA] nach Bratislava [Slowakei] zu verlegen)(4).

    Zweitens beantragt die Comune di Milano, die dabei von der italienischen Regierung und der Regione Lombardia (Region Lombardei, Italien) unterstützt wird, in der Rechtssache C-182/18, den Beschluss der Vertreter der Mitgliedstaaten insoweit für nichtig zu erklären, als darin Amsterdam als neuer Sitz der EMA festgelegt wurde.

    Der Präsident des Gerichtshofs hat am 19. November 2019 beschlossen, die Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

    Im Unterschied zu den Klagen in den verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18, die die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Vertreter der Mitgliedstaaten betreffen, geht es in den vorliegenden Rechtssachen in erster Linie um die Frage der Rechtmäßigkeit der nach dem Beschluss der Vertreter der Mitgliedstaaten erlassenen angefochtenen Verordnung.

    Die vorgenannte mündliche Verhandlung ist für die verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18, die vorliegenden verbundenen Rechtssachen C-106/19 und C-232/19 sowie für die Rechtssache C-743/19, Parlament/Rat (Sitz der ELA), zusammen durchgeführt worden.

    Erstens ist meines Erachtens darauf hinzuweisen, dass sich in den vorliegenden Rechtssachen anders als in den verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 nicht die Frage stellt, ob die angefochtene Verordnung eine Handlung darstellt, deren Rechtmäßigkeit nach Art. 263 AEUV überprüft werden kann.

    In Anbetracht dessen jedoch, dass i) es sich bei dem vorliegenden Verfahren um ein komplexes, inhärent organbezogenen Streitverfahren handelt, das Rechtssachen aus der Vergangenheit ebenso wie die Klarstellung der Vorschriften für die Zukunft betrifft, ii) der Ausgang der vorliegenden verbundenen Rechtssachen tatsächlich mit dem Ausgang eines anderen Komplexes verbundener Rechtssachen in Verbindung steht, in denen die von der Comune di Milano in der vorliegenden Rechtssache beantragte Feststellung tatsächlich mittelbar erklärt wurde, und iii) der Gerichtshof die vorliegenden Rechtssachen miteinander verbunden und eine gemeinsame mündliche Verhandlung mit den Rechtssachen C-59/18, C-182/18 und C-743/19 durchgeführt hat, nach der es sich als durchaus komplex erweisen könnte, jeder einzelnen Rechtssache nachträglich die genauen Kosten zuzuordnen, wäre es meines Erachtens angemessener und ausgewogener, ausnahmsweise Art. 138 Abs. 3 der Verfahrensordnung anzuwenden und die Parteien (alle) zur Tragung ihrer jeweils eigenen Kosten zu verurteilen.

    4 Schlussanträge in der Rechtssache Italien und Comune di Milano/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur) und Parlament/Rat (Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde) (verbundene Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 sowie Rechtssache C-743/19, im Folgenden: Verfahren EMA I/ELA), die am selben Tag wie die vorliegenden Schlussanträge verlesen werden.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-59/18

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage -

    Mit Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 2. Juli 2018, Comune di Milano/Rat (C-182/18 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:524), ist der Antrag der Comune di Milano auf Aussetzung des Vollzugs des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage -

    18 Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 2. Juli 2018, Comune di Milano/Rat (C-182/18 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:524).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-743/19

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und

    Den Antrag der Comune di Milano auf Aussetzung des angefochtenen Beschlusses hat die Vizepräsidentin des Gerichtshofs am 2. Juli 2018 zurückgewiesen( 18 Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 2. Juli 2018, Comune di Milano/Rat ( R, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:524).
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